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Tilgungsfreie Zeit

ca. 2 Min. Lesezeit Stand: 03.09.2026 Immobilien-Glossar Österreich
Kurz erklärt

In einer tilgungsfreien Zeit zahlt man nur Zinsen, die Kreditschuld bleibt gleich hoch. Üblich ist das während der Bauzeit, am Anfang einer Finanzierung oder vorübergehend bei Zahlungsproblemen. Weil nichts getilgt wird, steigen die Zinskosten insgesamt; danach wird entweder die Rate höher oder die Laufzeit länger.

Ausführlich erklärt

Als tilgungsfreie Zeit bezeichnet man einen Zeitraum, in dem nur Zinsen gezahlt werden und keine Tilgung erfolgt. Die Kreditschuld bleibt in dieser Zeit unverändert. Vereinbart wird sie in mehreren Konstellationen. Bei Bauvorhaben ist sie üblich: Während der Bauzeit werden Kreditteilbeträge nach Baufortschritt abgerufen, und es fallen zunächst nur Zinsen für die abgerufenen Beträge an – die Tilgung beginnt mit Fertigstellung.

Ebenso wird sie zu Beginn einer Finanzierung eingeräumt, wenn die Belastung anfangs besonders hoch ist, etwa parallel zu Umzug und Einrichtung. Und im Verlauf eines Kredits kann sie als vorübergehende Maßnahme bei Zahlungsschwierigkeiten vereinbart werden. Der letzte Fall ist der wirtschaftlich bedeutsamste. Fällt ein Einkommen weg oder entsteht eine unerwartete Belastung, ist die Aussetzung der Tilgung ein wirksames Instrument zur Entlastung – die Rate reduziert sich auf den Zinsanteil.

Banken gewähren sie häufig, wenn sie rechtzeitig angesprochen werden. Genau darin liegt der praktische Rat: Das Gespräch ist zu suchen, bevor Rückstände entstehen, nicht danach. Die Kosten sind klar zu benennen. Während der tilgungsfreien Zeit sinkt die Schuld nicht, weshalb Zinsen unverändert auf den vollen Betrag anfallen.

Über die Gesamtlaufzeit betrachtet erhöhen sich damit die Zinskosten, und entweder verlängert sich die Laufzeit oder die Rate steigt danach entsprechend. Eine Aussetzung von einem Jahr verschiebt den gesamten Tilgungsverlauf. Zu klären ist daher vor der Vereinbarung, wie sich die Belastung danach entwickelt: Wird die Laufzeit verlängert, oder steigt die Rate? Bei einer Verlängerung ist zu prüfen, ob sie mit Blick auf das Alter des Kreditnehmers und die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Laufzeit überhaupt möglich ist.

Alternativen sollten mitbedacht werden. Eine dauerhafte Absenkung der Tilgungsrate wirkt ähnlich, ist aber transparenter. Eine Umschuldung kann bei ohnehin ungünstigen Konditionen die bessere Lösung sein. Und bei absehbar länger andauernden Schwierigkeiten ist ein freihändiger Verkauf früh zu erwägen – er erzielt in aller Regel deutlich mehr als eine spätere Verwertung im Exekutionsweg.

Bei endfälligen Krediten ist die gesamte Laufzeit tilgungsfrei; die Rückzahlung erfolgt aus einem Tilgungsträger. Diese Konstruktion ist von der vorübergehenden Aussetzung zu unterscheiden und birgt eigene Risiken. Beratung bieten neben der finanzierenden Bank die Schuldnerberatungsstellen der Länder, die kostenlos arbeiten und auch bei Verhandlungen mit Gläubigern unterstützen. Für die Planung einer Finanzierung ist zu empfehlen, eine Liquiditätsreserve vorzusehen, statt auf eine spätere Aussetzung zu bauen.

Sie fängt Schwankungen ab, ohne dass Vertragsänderungen erforderlich wären, und kostet über die Laufzeit deutlich weniger als eine spätere Aussetzung mit verlängerter Laufzeit. Zu klären ist bei jeder Vereinbarung schriftlich, für welchen Zeitraum sie gilt und wie der Tilgungsplan danach aussieht.

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