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Restschuld

ca. 2 Min. Lesezeit Stand: 03.09.2026 Immobilien-Glossar Österreich
Kurz erklärt

Restschuld ist der Betrag, der von einem Kredit noch offen ist. Sie steht im Tilgungsplan und wird beim Auslaufen der Fixzinsbindung oder beim Verkauf wichtig. Stirbt der Kreditnehmer, geht die Schuld auf die Erben über. Dagegen hilft eine Ablebensversicherung; erzwingen darf die Bank sie nicht.

Ausführlich erklärt

Die Restschuld ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch offene Kreditbetrag. Sie ergibt sich aus dem ursprünglichen Betrag abzüglich der geleisteten Tilgungen und ist dem Tilgungsplan zu entnehmen. Praktisch bedeutsam wird sie am Ende einer Fixzinsbindung, beim Verkauf der Immobilie und bei der Beurteilung der eigenen Vermögenslage. Ein eigenes Thema ist die Absicherung der Restschuld für den Fall, dass der Kreditnehmer stirbt oder erwerbsunfähig wird.

Ohne Vorsorge geht die Verbindlichkeit auf die Erben über: Sie treten in den Kreditvertrag ein und haben ihn weiter zu bedienen. Kann der überlebende Partner die Rate nicht allein tragen, droht der Verlust der Immobilie – eine Konstellation, die in der Praxis häufiger vorkommt, als sie besprochen wird. Zur Absicherung werden zwei Produkte angeboten. Die klassische Ablebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Begünstigten; sie kann als gleichbleibende oder als fallende Versicherungssumme abgeschlossen werden, wobei Letztere dem Tilgungsverlauf folgt und günstiger ist.

Die Restschuldversicherung, häufig gemeinsam mit dem Kredit vertrieben, deckt darüber hinaus je nach Ausgestaltung auch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ab. Bei der Restschuldversicherung ist Aufmerksamkeit angebracht. Die Prämie wird häufig als Einmalbetrag mitfinanziert, wodurch sie selbst verzinst wird und die Gesamtkosten spürbar erhöht. Die Deckung ist an Ausschlüsse und Wartezeiten geknüpft – Vorerkrankungen, befristete Dienstverhältnisse und Selbstständigkeit sind häufige Ausschlussgründe.

Und die Kündigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Ein Vergleich mit einer separat abgeschlossenen Ablebensversicherung lohnt daher fast immer; bei gleichem Schutz sind die Kosten oft deutlich niedriger. Rechtlich darf der Abschluss einer solchen Versicherung nicht zur Bedingung für die Kreditvergabe gemacht werden. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz beschränkt Kopplungsgeschäfte; ein Abschlusszwang ist regelmäßig unzulässig.

Banken dürfen den Abschluss anbieten und in der Konditionengestaltung berücksichtigen, nicht aber erzwingen. Praktisch empfehlenswert ist, die Frage der Absicherung bewusst zu entscheiden statt sie im Zuge der Kreditunterzeichnung mitlaufen zu lassen. Zu klären sind: Welche Summe wäre im Ernstfall erforderlich? Bestehen bereits Ablebensversicherungen aus anderen Verträgen?

Wie hoch ist die Absicherung über gesetzliche Hinterbliebenenleistungen? Und was kostet die zusätzliche Deckung über die gesamte Laufzeit? Bei mehreren Kreditnehmern ist zu bedenken, dass eine Absicherung nur einer Person genügt, wenn die andere die Rate allein tragen könnte – andernfalls sind beide abzusichern. Für Erben ist wesentlich zu wissen, dass eine bedingte Erbantrittserklärung die Haftung auf den Wert des Nachlasses beschränkt.

Bei überschuldeten Nachlässen oder unklarer Lage ist sie dringend zu empfehlen – gerade wenn eine belastete Liegenschaft im Nachlass ist. Die Erklärung ist im Verlassenschaftsverfahren beim Gerichtskommissär abzugeben und sollte nicht ohne Kenntnis der Vermögenslage erfolgen.

Verwandte Begriffe

Kreditrestschuld Tilgungsplan Fixzinsbindung Kreditsicherheit Hypothekarkredit Nachlassverfahren