Der Kataster ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke: Er hält Lage, Fläche, Grenzen und tatsächliche Nutzung fest und wird von den Vermessungsämtern geführt. Während das Grundbuch die Rechte an einer Liegenschaft zeigt, zeigt der Kataster die Geometrie. Nur im Grenzkataster sind die Grenzen verbindlich festgestellt.
Ausführlich erklärt
Der Kataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke einer Katastralgemeinde. Er dokumentiert die geometrische Lage, die Fläche, die Grenzen und die Benützungsart und wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen über die Vermessungsämter geführt. Rechtsgrundlage ist das Vermessungsgesetz. Bestandteile sind die Katastralmappe – die kartografische Darstellung der Grundstücke mit ihren Grenzen und Nummern – sowie das Grundstücksverzeichnis mit den zugehörigen Daten.
Beides wird heute vollständig digital geführt und ist über die Vermessungsämter sowie über die Geoinformationssysteme der Bundesländer zugänglich. Zu unterscheiden sind zwei Teile mit unterschiedlicher Rechtswirkung. Im Grenzkataster sind die Grenzen amtlich festgestellt und rechtsverbindlich; eine Veränderung durch Ersitzung ist ausgeschlossen. Im älteren Grundsteuerkataster dient die Darstellung dagegen der Orientierung – die Grenzen beruhen auf historischen Vermessungen unterschiedlicher Genauigkeit und sind im Streitfall erst zu ermitteln.
Ein erheblicher Teil der österreichischen Grundstücke wird nach wie vor im Grundsteuerkataster geführt; die Umstellung erfolgt schrittweise, insbesondere bei Teilungen und auf Antrag. Wesentlich ist die Abgrenzung zum Grundbuch. Beide Systeme sind verknüpft, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben: Das Grundbuch führt die Rechtsverhältnisse – Eigentum, Lasten, Rechte –, der Kataster die geometrische Wirklichkeit. Wer wissen will, wem ein Grundstück gehört und welche Belastungen bestehen, braucht das Grundbuch; wer wissen will, wo es liegt, wie groß es ist und wo die Grenzen verlaufen, braucht den Kataster.
Praktisch relevant ist der Kataster in mehreren Situationen. Vor einem Grundstückskauf lohnt der Abgleich der Katasterdarstellung mit der Örtlichkeit: Abweichungen zwischen Zaunverlauf und Plan sind häufiger, als viele vermuten. Vor Bauvorhaben in Grenznähe ist der Grenzverlauf gesichert festzustellen, weil ein grenzüberschreitender Bauteil Beseitigungsansprüche auslöst. Bei Teilungen und Vereinigungen ist eine Vermessungsurkunde eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen erforderlich, die beim Vermessungsamt geprüft und beim Grundbuchsgericht eingereicht wird.
Zur Benützungsart ist anzumerken, dass sie die tatsächliche Nutzung beschreibt – Bauflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wald, Gärten, Gewässer, Verkehrsflächen – und nicht mit der Flächenwidmung zu verwechseln ist, die von der Gemeinde festgelegt wird und über die zulässige Nutzung entscheidet. Beide Angaben können auseinanderfallen. Auszüge und Katasterpläne sind gegen Gebühr erhältlich; für eine erste Orientierung genügen häufig die kostenlosen Online-Portale der Länder. Für Käufer empfiehlt sich, den Katasterstatus vorab zu erheben.
Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster ist der Grenzverlauf nicht verbindlich festgestellt, was bei grenznaher Bebauung, bei Einfriedungen und im Nachbarschaftsverhältnis Bedeutung erlangt. Eine Umwandlung in den Grenzkataster schafft dauerhafte Rechtssicherheit, verursacht aber Vermessungskosten. Bei Teilungen ist die Umwandlung ohnehin vielfach vorgesehen, weil neu geschaffene Grenzen verbindlich festzulegen sind. Wer eine Teilung plant, sollte diese Kosten von Beginn an einkalkulieren.