Die Grundstücksnummer kennzeichnet ein Grundstück im Kataster und im Grundbuch; eindeutig identifiziert ist es erst gemeinsam mit der Katastralgemeinde, weil dieselbe Nummer in jeder Katastralgemeinde erneut vorkommt. Von der Einlagezahl ist sie zu unterscheiden: Eine Einlage kann mehrere Grundstücke umfassen. Bei Teilungen entstehen neue Nummern, bei Vereinigungen entfallen welche.
Ausführlich erklärt
Die Grundstücksnummer ist die Kennzeichnung, unter der ein Grundstück im Kataster und im Grundbuch geführt wird. Gemeinsam mit der Katastralgemeinde identifiziert sie ein Grundstück eindeutig – dieselbe Nummer existiert in jeder Katastralgemeinde erneut, weshalb die Angabe der Katastralgemeinde unverzichtbar ist. Historisch bedingt gibt es in Österreich zwei Nummernkreise. Bauflächen wurden traditionell mit eigenen Nummern geführt, sonstige Grundstücke mit einem anderen Kreis. In der heutigen Darstellung erscheinen Bauflächen häufig mit einem vorangestellten Kennzeichen, während Grundstücksnummern schlicht fortlaufend geführt werden.
Verbreitet ist zudem die Gliederung in Stammnummer und Unternummer, getrennt durch einen Schrägstrich – etwa 412/3. Solche Unternummern entstehen typischerweise bei Teilungen: Wird ein Grundstück geteilt, erhalten die neuen Grundstücke Unternummern zur bisherigen Stammnummer. Zu unterscheiden ist die Grundstücksnummer von der Einlagezahl. Die Grundstücksnummer bezeichnet die einzelne vermessungstechnisch abgegrenzte Fläche im Kataster. Die Einlagezahl bezeichnet die Grundbuchseinlage, in der ein oder mehrere Grundstücke desselben Eigentümers als Grundbuchskörper zusammengefasst sind.
Eine Einlage kann daher mehrere Grundstücksnummern umfassen; umgekehrt kann ein zusammenhängendes Areal auf mehrere Einlagen verteilt sein. Wer eine Liegenschaft prüft, sollte stets beide Angaben erheben. Grundstücksnummern sind nicht dauerhaft unveränderlich. Bei Teilungen entstehen neue Nummern, bei Vereinigungen entfallen welche, und im Zuge von Neuvermessungen oder Umlegungen kann eine Neunummerierung erfolgen. Ältere Unterlagen können daher Nummern enthalten, die es so nicht mehr gibt.
In solchen Fällen hilft eine historische Abfrage oder die Recherche über frühere Vermessungsurkunden. Praktisch benötigt wird die Nummer für zahlreiche Vorgänge: Abfrage von Grundbuchsauszügen und Katasterdaten, Anfragen bei der Gemeinde zu Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen, Anträge im Bauverfahren, Auskünfte zu Aufschließungsabgaben, Anfragen bei Netzbetreibern und Erhebungen zu Gefahrenzonen. In Verträgen und Anboten sollte die Liegenschaft über Katastralgemeinde und Einlagezahl bezeichnet werden, ergänzt um die Grundstücksnummern, wenn nur einzelne Grundstücke betroffen sind. Eine Bezeichnung allein über die Adresse ist nicht eindeutig und führt bei Grundbuchsgesuchen zur Abweisung. Auffindbar sind die Nummern über Grundbuchsauszüge, Katasterdaten des Vermessungsamts und die Geoinformationssysteme der Bundesländer, die eine Suche über die Karte ermöglichen.
Letztere sind für eine erste Orientierung besonders praktisch, weil sich Lage, Zuschnitt und Nachbargrundstücke unmittelbar erkennen lassen. Ein praktischer Hinweis: Wer bei Gemeinde, Netzbetreibern oder Behörden anfragt, sollte stets Katastralgemeinde, Einlagezahl und Grundstücksnummer gemeinsam angeben. Anfragen mit unvollständigen Angaben führen regelmäßig zu Rückfragen und verzögern Auskünfte, die im Kaufprozess unter Zeitdruck stehen. Ein kurzer Datensatz mit allen drei Angaben erspart erfahrungsgemäß mehrere Tage. Für wiederkehrende Anfragen lohnt es, diese Daten gemeinsam mit der Adresse in den eigenen Objektunterlagen zu hinterlegen und bei jeder Korrespondenz mitzuführen.