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Umzugskosten

ca. 2 Min. Lesezeit Stand: 03.09.2026 Immobilien-Glossar Österreich
Kurz erklärt

Die Umzugskosten sind höher, als viele rechnen. Zum Transport kommen Verpackung, Halteverbotszone, Reinigung, Ausbesserungen, Anpassungen in der neuen Wohnung und viele Ummeldungen bei Behörde, Strom, Gas, Internet und Versicherungen. Bei Mietwohnungen ist die neue Kaution fällig, bevor die alte zurückkommt – diese Lücke ist einzuplanen.

Ausführlich erklärt

Umzugskosten werden bei der Kalkulation eines Wohnungswechsels regelmäßig unterschätzt, weil sie sich aus vielen kleinen Positionen zusammensetzen. Der größte Einzelposten ist der Transport. Zur Wahl stehen die Beauftragung einer Spedition, die Anmietung eines Transporters mit eigener Organisation oder Mischformen, bei denen nur schwere Möbel professionell transportiert werden. Bei der Spedition unterscheiden sich Angebote erheblich nach Leistungsumfang – Verpackung, Möbelmontage, Küchenaus- und -einbau, Entsorgung von Altmöbeln, Halteverbotszonen. Ein schriftliches Angebot auf Basis einer Besichtigung ist aussagekräftiger als eine telefonische Schätzung.

Hinzu kommen zahlreiche Nebenpositionen: Verpackungsmaterial, die behördliche Bewilligung für Halteverbotszonen, ein allfälliger Aufzugsservice, Einlagerung bei zeitlicher Lücke zwischen Auszug und Einzug, Reinigung beider Objekte, kleinere Ausbesserungen in der alten Wohnung sowie Anpassungsarbeiten in der neuen – Bohrungen, Lampen, Vorhänge, gegebenenfalls Anpassung der Küche. Ein eigener Block sind die administrativen Positionen: Ummeldung bei der Meldebehörde, An- und Abmeldung bei Strom-, Gas- und Wärmeversorgern, Internet- und Telefonanschluss samt allfälliger Wechselkosten, Nachsendeauftrag, Anpassung von Versicherungen und – bei Kraftfahrzeugen – die Ummeldung. Bei Mietwohnungen kommt die Kaution für das neue Objekt hinzu, die üblicherweise drei Bruttomonatsmieten beträgt und geleistet werden muss, bevor die alte zurückfließt. Diese zeitliche Lücke ist einzuplanen. Ebenso können Ablösen für übernommene Einrichtung anfallen – zulässig nur, soweit ihnen eine gleichwertige Gegenleistung zum Zeitwert gegenübersteht.

Beim Kauf treten diese Beträge neben die Kaufnebenkosten, die von Banken regelmäßig nicht mitfinanziert werden. Eine gemeinsame Aufstellung aller Positionen vor der Entscheidung verhindert, dass die Liquiditätsreserve unbemerkt aufgezehrt wird. Steuerlich sind Umzugskosten für Privatpersonen grundsätzlich nicht absetzbar. Eine Ausnahme besteht bei beruflich veranlasstem Umzug: Dort können Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden – etwa bei Dienstortwechsel oder erstmaliger Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort. Bei vermieteten Objekten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel für den Vermieter abzugsfähig.

Praktisch bewährt hat sich eine Checkliste mit Terminen: Kündigung der alten Wohnung unter Beachtung der Frist, Übergabetermine für beide Objekte, Ablesung der Zählerstände, Protokolle mit Fotos, Ummeldungen. Die Zählerstände in beiden Objekten sind der häufigste Streitpunkt bei späteren Abrechnungen. Wer Kosten sparen will, kann bei der Terminwahl ansetzen: Monatsanfang, Monatsende und die Sommermonate sind bei Speditionen am stärksten nachgefragt und entsprechend teurer. Ein Termin unter der Woche und außerhalb der Hauptzeiten ist regelmäßig günstiger. Zu bedenken ist ferner die Versicherung: Für Transportschäden haftet die Spedition nach den gesetzlichen Bestimmungen nur begrenzt; eine ergänzende Deckung ist bei wertvollem Inventar zu erwägen und vorab schriftlich zu klären.

Bei Mietwohnungen ist schließlich der Zustand bei Rückgabe zu bedenken: Bohrlöcher, Dübel und Anstriche sind vor der Übergabe zu behandeln, soweit vertraglich geschuldet.

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