Förderungswürdig ist, wer die Voraussetzungen der Wohnbauförderung erfüllt. Geprüft werden die Person, das Einkommen und das Objekt – etwa Hauptwohnsitz, Einkommensgrenzen, Wohnfläche und Energiestandard. Die Grenzen liegen oft höher als vermutet. Weil der Antrag meist vor Baubeginn zu stellen ist, gehört die Frage an den Anfang der Planung.
Ausführlich erklärt
Förderungswürdigkeit bezeichnet die Erfüllung jener Voraussetzungen, die für die Gewährung einer Wohnbauförderung erfüllt sein müssen. Da Wohnbauförderung in Österreich Landessache ist, unterscheiden sich die Kriterien zwischen den Bundesländern erheblich; die Struktur ist jedoch überall ähnlich aufgebaut. Geprüft werden im Wesentlichen drei Bereiche. Der erste betrifft die Person: Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Aufenthaltsstatus, Volljährigkeit, Hauptwohnsitz im Bundesland sowie regelmäßig die Voraussetzung, dass kein anderes zur Deckung des Wohnbedürfnisses geeignetes Objekt zur Verfügung steht.
Der zweite Bereich ist das Einkommen: Es bestehen Obergrenzen, die sich nach der Haushaltsgröße staffeln und häufig an das Einkommen der letzten abgeschlossenen Steuerperiode anknüpfen. Maßgeblich ist dabei meist eine eigene förderrechtliche Einkommensdefinition, die nicht mit dem Nettoeinkommen des Gehaltszettels übereinstimmt. Der dritte Bereich betrifft das Objekt: Begrenzungen der geförderten Wohnnutzfläche, Mindeststandards bei Energieeffizienz und Haustechnik, Vorgaben zur Bauweise sowie teils Kostenobergrenzen je Quadratmeter. Für den Nachweis werden typischerweise verlangt: Einkommensnachweise oder Steuerbescheide aller im Haushalt lebenden Personen, Meldebestätigungen, Grundbuchsauszug, Kauf- oder Bauträgervertrag, Baubewilligung, Pläne mit Flächenaufstellung, Energieausweis sowie eine Finanzierungsübersicht.
Bei Sanierungen kommen Kostenvoranschläge und teils eine Energieberatung hinzu. Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der Antrag ist in aller Regel vor Baubeginn beziehungsweise vor Vertragsabschluss zu stellen. Eine nachträgliche Antragstellung ist meist ausgeschlossen, selbst wenn sämtliche inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt wären.
Wer plant, sollte die Förderfrage daher ganz an den Anfang stellen und nicht erst, wenn die Finanzierung sonst nicht aufgeht. Zu beachten ist, dass die Förderungswürdigkeit nicht nur im Zeitpunkt der Gewährung, sondern über die Bindungsdauer relevant bleibt. Bindungen betreffen üblicherweise den Hauptwohnsitz, eine Mindestwohndauer und die widmungsgemäße Nutzung. Fallen die Voraussetzungen weg – etwa durch Verkauf, Vermietung oder Wegzug innerhalb der Frist –, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Bei geförderten Mietwohnungen bestehen zusätzlich Preisbindungen und Vergaberegeln. Ein häufiges Missverständnis betrifft die Einkommensgrenzen: Sie sind bewusst so gesetzt, dass ein breiter Teil der Bevölkerung erfasst wird, und liegen oft höher, als Interessenten vermuten. Es lohnt daher, die Prüfung nicht vorschnell zu unterlassen. Da Kriterien, Grenzen und Programme laufend angepasst werden, ist eine aktuelle Auskunft der zuständigen Landesstelle unerlässlich.
Viele Bundesländer bieten kostenlose Beratung und Online-Rechner an, mit denen sich die Förderungswürdigkeit vorab überschlägig prüfen lässt. Für Sanierungen gelten teils eigene, weniger strenge Kriterien als für Neubau oder Erwerb. Häufig entfallen dort Einkommensgrenzen oder sind höher angesetzt, weil der Fokus auf der energetischen Verbesserung des Bestands liegt. Wer eine Sanierung plant, sollte diese Programme daher gesondert prüfen und nicht davon ausgehen, dass eine Ablehnung im Neubaubereich auch hier gilt.