Immobilienarten

Eigenheim

ca. 2 Min. Lesezeit Stand: 03.09.2026 Immobilien-Glossar Österreich
Kurz erklärt

Umgangssprachlich ist das Eigenheim die selbst bewohnte eigene Immobilie. In der Wohnbauförderung der Länder ist der Begriff enger gefasst: meist ein ganzjährig bewohnbares Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Diese Einordnung entscheidet über Förderhöhe und Auflagen. Zu bedenken sind neben dem Kaufpreis Nebenkosten, Außenanlagen, Einrichtung und laufende Instandhaltung.

Ausführlich erklärt

Eigenheim bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die selbstgenutzte eigene Wohnimmobilie. In den Wohnbauförderungsgesetzen der Bundesländer hat der Begriff darüber hinaus eine engere, rechtlich definierte Bedeutung: Gemeint ist üblicherweise ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, das ganzjährig zu Wohnzwecken bestimmt ist und dessen Wohnungen bestimmte Flächengrenzen nicht überschreiten. Die konkreten Definitionen unterscheiden sich zwischen den Ländern, weshalb im Einzelfall das jeweilige Landesgesetz maßgeblich ist. Diese Unterscheidung ist keine Begriffsspielerei, sondern hat unmittelbare finanzielle Folgen.

Die Wohnbauförderung der Länder differenziert zwischen der Errichtung oder dem Erwerb eines Eigenheims und dem Erwerb einer Eigentumswohnung im Geschoßwohnbau. Förderhöhe, Darlehenskonditionen, Zuschüsse und Auflagen unterscheiden sich entsprechend. Typische Voraussetzungen sind Einkommensobergrenzen, eine Begrenzung der geförderten Wohnnutzfläche, die Begründung des Hauptwohnsitzes, energetische Mindeststandards sowie eine Verpflichtung, das Objekt über eine bestimmte Dauer selbst zu bewohnen. Wird gegen diese Auflagen verstoßen, kann die Förderung rückgefordert werden.

Baulich umfasst der Begriff eine Bandbreite an Objekttypen: das freistehende Einfamilienhaus, die Doppelhaushälfte, das Reihenhaus in bestimmten Konstellationen und – je nach Landesrecht – auch Zweifamilienhäuser. Entscheidend ist nicht die architektonische Form, sondern die Zahl der Wohnungen und die Nutzung. Wirtschaftlich hat das Eigenheim in Österreich einen hohen Stellenwert, insbesondere außerhalb der Ballungsräume. Die Eigentumsquote ist im ländlichen Raum deutlich höher als in Wien.

Dem Wunsch nach einem Eigenheim stehen allerdings gestiegene Grundstückspreise, hohe Baukosten und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kreditvergabe gegenüber, die einen substanziellen Eigenmittelanteil verlangen. Bei der Kalkulation sollte man über den Kaufpreis oder die Baukosten hinausdenken. Hinzu kommen Grundstückspreis, Aufschließungsabgaben und Anschlussgebühren, Nebenkosten des Erwerbs, Außenanlagen, Einrichtung sowie ein Puffer für Unvorhergesehenes. Laufend fallen Grundsteuer, Versicherungen, Energie, Wasser, Kanal, Müll und Instandhaltung an.

Für die Instandhaltung wird üblicherweise ein jährlicher Betrag als Anteil der Herstellungskosten zurückgelegt – ein Posten, der bei Eigentumswohnungen über die Rücklage automatisch erfolgt, beim Eigenheim aber selbst organisiert werden muss. Vor Baubeginn oder Kauf empfiehlt sich daher eine Erkundigung bei der Wohnbauförderungsstelle des jeweiligen Bundeslandes. Die Programme werden regelmäßig angepasst, und die Antragstellung ist häufig vor Baubeginn erforderlich – ein nachträglicher Antrag ist meist ausgeschlossen. Ein weiterer Punkt betrifft die Flexibilität über die Lebensdauer.

Ein Eigenheim bindet Kapital und Standort über Jahrzehnte, und ein Verkauf ist mit Nebenkosten und Zeitaufwand verbunden. Wer beruflich mobil sein muss oder eine unsichere Lebensplanung hat, sollte diesen Aspekt gegen den Wunsch nach Eigentum abwägen. Bei der Objektwahl lohnt zudem ein Blick auf spätere Lebensphasen: barrierefreier Zugang, ebenerdiges Schlafen und Bad, überschaubarer Pflegeaufwand für Garten und Gebäude. Ein Haus, das mit fünfzig Jahren ideal ist, kann mit achtzig zur Belastung werden.

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