Eine Finanzierungsbestätigung ist ein Schreiben der Bank, dass ein Kredit in ungefährer Höhe möglich wäre. Verbindlich ist sie meist nicht, weil das Objekt noch nicht bewertet wurde. Beim Verhandeln hilft sie trotzdem, weil Verkäufer solche Interessenten ernster nehmen. Für ein Kaufanbot braucht es zusätzlich einen Finanzierungsvorbehalt.
Ausführlich erklärt
Die Finanzierungsbestätigung ist ein Schreiben der Bank, in dem bestätigt wird, dass ein Kunde nach einer ersten Prüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine Finanzierung bis zu einer bestimmten Größenordnung darstellen könnte. Sie ist kein Kreditvertrag und in aller Regel unverbindlich – ihr Wert liegt in der Signalwirkung. Grundlage ist eine überschlägige Bonitätsprüfung. Die Bank sieht sich Einkommensnachweise, bestehende Verpflichtungen, verfügbare Eigenmittel und die Haushaltsrechnung an und leitet daraus einen Rahmen ab. Da zu diesem Zeitpunkt noch kein konkretes Objekt vorliegt, fehlt die Bewertung der Sicherheit.
Genau deshalb bleibt die Aussage vorläufig: Der endgültige Betrag hängt vom Beleihungswert des tatsächlich gewählten Objekts ab. Ihren praktischen Nutzen entfaltet sie in der Verhandlung. Verkäufer und Makler bewerten Abschlusssicherheit hoch, weil geplatzte Finanzierungen zu den häufigsten Gründen für gescheiterte Kaufabwicklungen zählen. Ein Interessent mit Bestätigung wird ernster genommen als einer ohne, und in Bieterverfahren kann ein etwas niedrigeres, aber abgesichertes Angebot ein höheres mit offener Finanzierung schlagen. Auch für den Käufer selbst ist sie nützlich: Sie definiert das eigene Budget, bevor emotionale Bindung an ein Objekt entsteht.
Für die Beschaffung genügen üblicherweise Einkommensnachweise der letzten Monate, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse und Steuerbescheide, eine Aufstellung der Eigenmittel samt Herkunftsnachweis und eine Übersicht bestehender Kredite und Verpflichtungen. Der Aufwand ist gering, die Ausstellung dauert meist wenige Tage, und Kosten fallen in der Regel keine an. Klar abzugrenzen ist die Bestätigung von der Finanzierungszusage. Diese ergeht erst nach vollständiger Prüfung samt Objektbewertung und ist verbindlich. Wer ein Kaufanbot legt, sollte sich daher nicht auf die Bestätigung verlassen, sondern einen Finanzierungsvorbehalt aufnehmen: Das Anbot gilt nur, wenn bis zu einem bestimmten Datum eine verbindliche Zusage über eine definierte Summe vorliegt.
Ohne diesen Vorbehalt bleibt der Anbotsteller gebunden, auch wenn die Finanzierung später scheitert – mit dem Risiko, ein geleistetes Angeld zu verlieren oder schadenersatzpflichtig zu werden. Zu beachten ist die zeitliche Gültigkeit. Bestätigungen werden meist für einige Monate ausgestellt; ändern sich Einkommen, Verpflichtungen oder das Zinsniveau, ist der genannte Rahmen überholt. Wer über längere Zeit sucht, sollte sie daher aktualisieren lassen. Empfehlenswert ist, das Finanzierungsgespräch vor der Objektsuche zu führen und dabei nicht nur den Maximalbetrag, sondern auch die monatliche Belastung zu klären.
Sinnvoll ist zudem, den Rahmen nicht als Zielgröße zu verstehen. Was eine Bank maximal darstellen kann, ist nicht zwingend das, was ein Haushalt langfristig tragen sollte. Ein bewusst darunter liegendes Budget schafft Spielraum für Instandhaltung, Zinsanstiege und Lebensveränderungen. Wer bei mehreren Instituten anfragt, sollte beachten, dass zahlreiche Bonitätsabfragen innerhalb kurzer Zeit auffallen können. Eine Vorauswahl von zwei bis drei Banken ist meist zielführender als eine breite Streuung.