Beim Bausparen wird zuerst mehrere Jahre angespart, unterstützt durch eine staatliche Prämie. Danach besteht Anspruch auf ein Darlehen für Wohnzwecke, dessen Zinssatz gesetzlich nach oben gedeckelt ist. Dieser Schutz wirkt bei stark steigenden Zinsen; bei niedrigen ist das Darlehen selten das günstigste. Das Guthaben zählt später als Eigenmittel.
Ausführlich erklärt
Der Bausparvertrag ist ein in Österreich weit verbreitetes Instrument der Wohnbaufinanzierung. Er verbindet eine geförderte Ansparphase mit dem Anspruch auf ein zinslich begrenztes Darlehen und wird von den österreichischen Bausparkassen angeboten. Die Ansparphase dauert typischerweise sechs Jahre. In dieser Zeit zahlt der Sparer regelmäßig ein und erhält neben der vertraglich vereinbarten Verzinsung eine staatliche Bausparprämie. Diese wird auf die Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag gewährt; der Prämiensatz wird jährlich festgelegt und bewegt sich innerhalb eines gesetzlich definierten Korridors, der an das Zinsniveau gekoppelt ist.
Die Prämie steht jeder Person zu, auch Kindern, weshalb Bausparverträge häufig als langfristige Sparform für den Nachwuchs verwendet werden. Wird vor Ablauf der Bindungsfrist über das Guthaben verfügt, ohne dass eine widmungsgemäße Verwendung vorliegt, ist die Prämie zurückzuzahlen. Der zweite Teil ist das Bauspardarlehen. Nach Zuteilungsreife besteht ein Anspruch auf ein Darlehen, dessen Verzinsung gesetzlich nach oben begrenzt ist. Diese Zinsobergrenze ist das eigentliche Alleinstellungsmerkmal: Sie wirkt wie ein eingebauter Zinscap und schützt bei stark steigenden Marktzinsen.
In Niedrigzinsphasen ist das Bauspardarlehen dagegen selten die günstigste Variante, weil klassische Hypothekarkredite unter der Obergrenze liegen. Der Nutzen des Instruments hängt daher stark vom Zinsumfeld ab. Verwendet werden darf das Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke: Kauf, Bau, Sanierung, Erweiterung eines Eigenheims oder einer Wohnung, teils auch für Pflegemaßnahmen und Bildungsausgaben, je nach aktueller Rechtslage. Für kleinere Beträge verlangen die Bausparkassen meist keine grundbücherliche Besicherung, was Nebenkosten spart und Bausparen für Sanierungsfinanzierungen attraktiv macht. Bei größeren Summen wird ein Pfandrecht eingetragen.
In der Praxis wird das Bauspardarlehen häufig nicht allein, sondern als Baustein einer Gesamtfinanzierung eingesetzt: als Ergänzung zum Hypothekarkredit, als Absicherung eines Teilbetrags gegen Zinsanstieg oder als Finanzierung nachrangiger Positionen. Auch das angesparte Guthaben selbst wird oft als Eigenmittelbestandteil eingebracht. Bei der Beurteilung eines Angebots lohnt der Blick auf mehrere Punkte: Verzinsung in der Ansparphase, Abschluss- und Kontoführungsentgelte, Zuteilungsvoraussetzungen, tatsächlicher Darlehenszinssatz zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme, Laufzeit und Möglichkeit von Sondertilgungen. Der Effektivzins ist auch hier die aussagekräftigere Vergleichsgröße als der Nominalzins. Zusammengefasst: Der Bausparvertrag ist weniger ein Renditeprodukt als eine Absicherung.
Sein Wert liegt in der Kombination aus staatlicher Prämie und Zinsobergrenze – und damit in der Planbarkeit. Da Prämiensätze und Konditionen jährlich angepasst werden, sollte vor Abschluss der aktuelle Stand erhoben werden. Für junge Käufer ist zusätzlich relevant, dass ein früh abgeschlossener Bausparvertrag beim späteren Immobilienerwerb als Eigenmittel eingebracht werden kann. Banken verlangen einen substanziellen Eigenmittelanteil, und angespartes Bausparguthaben zählt dazu. Wer den Erwerb einer Immobilie mittelfristig plant, verschafft sich damit Handlungsspielraum, ohne sich frühzeitig festlegen zu müssen.