Bauen

Hochwasserschutz

ca. 2 Min. Lesezeit Stand: 03.09.2026 Immobilien-Glossar Österreich
Kurz erklärt

Gegen Überflutung, Starkregen und Rückstau aus dem Kanal helfen bauliche Vorkehrungen: Rückstauverschlüsse, dichte Kellerfenster und Haustechnik weiter oben. Ob ein Grundstück gefährdet ist, zeigen die Gefahrenzonenpläne der Länder, die meist online und kostenlos abrufbar sind. Schäden durch solche Ereignisse deckt die Gebäudeversicherung nur mit gesonderter Vereinbarung.

Ausführlich erklärt

Hochwasserschutz umfasst alle Maßnahmen, die Gebäude vor Schäden durch Überflutung, Starkregen und Rückstau bewahren. Mit der Zunahme von Extremwetterereignissen hat das Thema erheblich an Bedeutung gewonnen – auch abseits von Flussläufen, weil Starkregen überall auftreten kann. Die Grundlage jeder Beurteilung sind die Gefahrenzonenpläne. Sie weisen Bereiche aus, die bei Hochwasserereignissen bestimmter Wiederkehrwahrscheinlichkeit überflutet werden, und werden von den zuständigen Stellen für Wasserwirtschaft und Wildbachverbauung erstellt.

Die Länder stellen sie überwiegend in ihren Geoinformationssystemen öffentlich zur Verfügung. Für Grundstücke in ausgewiesenen Zonen bestehen Einschränkungen bei Widmung und Bebauung; in besonders gefährdeten Bereichen ist eine Bebauung ausgeschlossen. Für Käufer ist die Abfrage daher ein Standardschritt. Sie kostet nichts, ist online möglich und beantwortet eine Frage, die den Wert und die Versicherbarkeit eines Objekts erheblich beeinflusst.

Ergänzend lohnt die Frage bei der Gemeinde nach vergangenen Ereignissen und bei Nachbarn nach eigenen Erfahrungen – lokale Kenntnisse gehen über jede Karte hinaus. Bauliche Vorsorge setzt an mehreren Punkten an. Bei Neubauten sind die Höhenlage des Erdgeschoßfußbodens, der Verzicht auf tiefliegende Nutzungen, die wasserdichte Ausbildung erdberührter Bauteile und eine geordnete Ableitung von Oberflächenwasser die wirksamsten Maßnahmen. Im Bestand kommen Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen für Abwasser, druckwasserdichte Fenster und Türen für Kellerbereiche, das Höherlegen von Haustechnik – Heizung, Elektroverteiler, Waschmaschine – sowie mobile Schutzelemente in Betracht.

Der Rückstau verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er auch weit abseits von Gewässern auftritt: Bei Starkregen kann Abwasser aus dem überlasteten Kanal in tiefliegende Räume eindringen. Rückstauverschlüsse sind vorgeschrieben, wenn Räume unter der Rückstauebene liegen, und regelmäßig zu warten; werden sie vernachlässigt, kürzen Versicherer im Schadensfall häufig die Leistung. Versicherungsrechtlich sind Elementarschäden – Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck – nicht in der Grunddeckung der Gebäudeversicherung enthalten, sondern gesondert zu vereinbaren. In Gebieten mit hoher Gefährdung schränken Versicherer die Deckung ein, versehen sie mit hohen Selbstbehalten oder lehnen sie ab.

Wer ein gefährdetes Objekt erwirbt, sollte die Versicherbarkeit daher vor Vertragsabschluss klären – sie ist nicht selbstverständlich. Öffentliche Schutzbauten wie Dämme und Rückhaltebecken verringern das Risiko, beseitigen es aber nicht: Sie sind auf ein bestimmtes Bemessungsereignis ausgelegt, das überschritten werden kann. Für bestehende Objekte lohnt schließlich ein Blick auf die Nachbarschaft: Versiegelte Flächen im Umfeld verschärfen die Situation bei Starkregen erheblich, weil Wasser nicht versickern kann und oberflächlich abfließt. Gemeinden verlangen daher zunehmend die Rückhaltung oder Versickerung von Niederschlagswasser am eigenen Grundstück.

Für Eigentümer bereits betroffener Objekte bestehen in mehreren Bundesländern Förderungen für Schutzmaßnahmen. Sie sind vor Beginn der Arbeiten zu beantragen und an bestimmte technische Anforderungen gebunden.

Verwandte Begriffe

Gefahrenzonenplan Wohngebäudeversicherung Flächenwidmung Souterrain Bauzustandsgutachten Elementarschaden