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Wohngebäudeversicherung

ca. 2 Min. Lesezeit Stand: 03.09.2026 Immobilien-Glossar Österreich
Kurz erklärt

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Haus, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Hochwasser, Rückstau oder Schneedruck sind meist nur gegen Aufpreis gedeckt. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, wird die Leistung gekürzt. Bei Wohnungseigentum schließt sie die Gemeinschaft ab; die Prämie läuft über die Betriebskosten.

Ausführlich erklärt

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäude und fest verbundenen Bestandteilen. Sie ist bei finanzierten Objekten faktisch Pflicht, weil Banken sie verlangen, und im Wohnungseigentum wird sie von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen; die Prämie zählt zu den Betriebskosten. Zum Grunddeckungsumfang zählen üblicherweise Feuer einschließlich Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser samt Rohrbruch und Frostschäden, Sturm und Hagel sowie Glasbruch. Mitversichert sind je nach Vertrag Nebengebäude, Einfriedungen, Außenanlagen sowie die Kosten für Aufräumung, Abbruch und Entsorgung nach einem Schaden.

Nicht in der Grunddeckung enthalten und gesondert zu vereinbaren sind Elementarschäden: Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Ihre Bedeutung hat mit der Zunahme von Starkregenereignissen deutlich zugenommen. Zu beachten ist, dass Versicherer in Gebieten mit hoher Gefährdung – ersichtlich aus Gefahrenzonenplänen – die Deckung einschränken, mit hohen Selbstbehalten versehen oder ablehnen. Bei Objekten in Gewässernähe oder in Hanglagen sollte diese Frage vor dem Kauf geklärt werden.

Ein zentrales Thema ist die Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert, kürzt der Versicherer die Leistung im entsprechenden Verhältnis – auch bei Teilschäden. Vorgebeugt wird durch eine jährliche Wertanpassung anhand eines Baukostenindex und durch einen Unterversicherungsverzicht, den Versicherer gewähren, wenn die Summe nach einem vorgegebenen Verfahren ermittelt wurde. Anlass zur Überprüfung besteht nach Um- und Zubauten, nach Sanierungen mit Standardanhebung und nach Phasen starker Baupreissteigerungen.

Praktisch bedeutsam sind die Obliegenheiten. Verträge enthalten Pflichten zur Wartung technischer Anlagen, zur Beheizung im Winter, zum Absperren der Wasserzufuhr bei längerer Abwesenheit und zur regelmäßigen Kontrolle bei Leerstand. Werden sie verletzt, kürzen Versicherer im Schadensfall häufig die Leistung. Dokumentierte Wartungen und Prüfbefunde sind daher auch versicherungsrechtlich von Bedeutung.

Bei finanzierten Objekten verlangen Banken regelmäßig eine Vinkulierung: Leistungen werden nur mit Zustimmung der Bank ausbezahlt, damit die Sicherheit erhalten bleibt. Nach vollständiger Tilgung ist die Vinkulierung ausdrücklich aufzuheben – das geschieht nicht automatisch. Beim Eigentümerwechsel geht die Versicherung grundsätzlich auf den Erwerber über, wobei beide Seiten unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht haben. Der Übergang ist ein guter Anlass, Versicherungssumme, Deckungsumfang und Selbstbehalte zu überprüfen.

Abzugrenzen ist die Haushaltsversicherung, die Inventar und Privathaftpflicht der Bewohner deckt und von jedem Nutzer selbst abzuschließen ist. Für hochwertige Investitionen in die eigene Wohnung – Böden, Einbauküche, Sanitärausstattung – ist zu klären, welche der beiden Versicherungen sie erfasst; hier entstehen im Schadensfall regelmäßig Abgrenzungsfragen. Für Wohnungseigentümer ist ergänzend zu prüfen, ob die Gemeinschaftsversicherung eine ausreichende Deckung für Leitungswasserschäden innerhalb der Wohnungen und für Elementarereignisse vorsieht. Die Entscheidung darüber trifft die Eigentümergemeinschaft; einzelne Eigentümer können sie in der Versammlung thematisieren.

Verwandte Begriffe

Wiederbeschaffungswert Betriebskosten Eigentümergemeinschaft Kreditsicherheit Leerstand Übergabe