Photovoltaikanlagen machen aus Sonnenlicht Strom. Wie viel sie bringen, hängt von Standort, Ausrichtung, Neigung und Verschattung ab. Am meisten spart, wer den erzeugten Strom selbst verbraucht, etwa über Wärmepumpe oder Ladestation. Vor der Montage sind Statik, Dachzustand und Versicherung zu klären; bei Eigentumswohnungen braucht es einen Eigentümerbeschluss.
Ausführlich erklärt
Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in elektrische Energie um. Sie ist die verbreitetste Form der Eigenerzeugung am Gebäude und in den vergangenen Jahren durch sinkende Modulpreise und steigende Strompreise deutlich wirtschaftlicher geworden. Der Ertrag hängt von mehreren Faktoren ab: Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Standort. Optimal sind südorientierte Flächen mit mittlerer Neigung; Ost-West-Ausrichtungen liefern über den Tag verteilt gleichmäßigere Erträge, was für den Eigenverbrauch vorteilhaft sein kann.
Verschattung durch Bäume, Nachbargebäude, Kamine oder Antennen wirkt überproportional und sollte in der Planung erfasst werden. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist der Eigenverbrauchsanteil. Selbst genutzter Strom ersetzt teuren Netzbezug, während für eingespeiste Überschüsse deutlich weniger vergütet wird. Der Eigenverbrauch lässt sich erhöhen durch eine Wärmepumpe, einen Warmwasserspeicher mit Heizstab, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, die zeitliche Steuerung von Geräten sowie durch einen Batteriespeicher.
Letzterer verbessert die Rechnung allerdings nicht in jedem Fall – seine Anschaffungskosten stehen einem begrenzten zusätzlichen Nutzen gegenüber, weshalb eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sinnvoll ist. Bautechnisch sind mehrere Punkte zu klären. Die Statik muss die zusätzliche Last aufnehmen, insbesondere bei Aufständerung auf Flachdächern samt Ballastierung. Die Dachabdichtung darf durch Befestigungen nicht beeinträchtigt werden; bei Flachdächern kommen ballastierte Systeme ohne Durchdringung in Betracht.
Sinnvoll ist, die Errichtung mit einer ohnehin anstehenden Dachsanierung zu verbinden – eine Anlage auf einem Dach, das in wenigen Jahren erneuert werden muss, verursacht später Demontage- und Wiedermontagekosten. Zu prüfen sind ferner Blitzschutz, Brandschutzanforderungen und die Versicherung: Die Anlage sollte in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden. Im Wohnungseigentum betrifft eine Anlage auf dem Dach allgemeine Teile der Liegenschaft, weshalb ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist. Zu regeln sind Errichtung, Finanzierung, Wartung sowie die Verteilung von Erträgen und Kosten.
Für Mehrparteienhäuser bestehen zudem Modelle der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, die eine Aufteilung des erzeugten Stroms auf mehrere Nutzungsobjekte ermöglichen. Rechtlich ist die Errichtung je nach Bundesland und Ausführung anzeige- oder bewilligungsfrei; in Schutzzonen und bei denkmalgeschützten Objekten bestehen dagegen häufig Einschränkungen, insbesondere für straßenseitige Dachflächen. Förderungen von Bund, Ländern und teils Gemeinden bestehen für Anlagen und Speicher; sie sind vor Beginn der Arbeiten zu beantragen und an technische Mindestanforderungen gebunden. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung sind neben den Investitionskosten die erwarteten Erträge über die Lebensdauer, die Degradation der Module, Wartung und Reinigung, ein allfälliger Wechselrichtertausch nach etwa der halben Lebensdauer sowie die Entwicklung der Strompreise zu berücksichtigen.
Eine Betrachtung über zwanzig Jahre ist aussagekräftiger als eine Amortisationsrechnung mit heutigen Preisen. Für Käufer einer Immobilie mit bestehender Anlage sind Baujahr, Leistung, bisherige Erträge, Wartungsstand und die vertraglichen Grundlagen zu erfragen – insbesondere, ob die Anlage im Eigentum steht oder gepachtet ist.