Ein Smart Meter misst den Verbrauch in kurzen Abständen und meldet die Werte an den Netzbetreiber. Dadurch wird nach tatsächlichen Werten abgerechnet statt geschätzt, und Tarife nach Tageszeit werden möglich. Für Photovoltaik ist er nötig, weil Bezug und Einspeisung getrennt erfasst werden müssen. Der Gerätetausch kostet nichts extra.
Ausführlich erklärt
Ein Smart Meter ist ein elektronisches Messgerät, das den Stromverbrauch nicht nur zählt, sondern in kurzen Intervallen erfasst und die Werte über eine Kommunikationsschnittstelle an den Netzbetreiber übermittelt. In Österreich werden herkömmliche Zähler seit Jahren schrittweise durch solche Geräte ersetzt. Rechtsgrundlage ist das Elektrizitätsrecht mit den zugehörigen Verordnungen. Vorgesehen ist eine weitgehende Ausrollung durch die Netzbetreiber.
Kunden können widersprechen; das Gerät wird dann als sogenannter digitaler Standardzähler betrieben, der lediglich einen Jahreswert übermittelt. Ein vollständiges Ablehnen des Gerätetauschs ist dagegen nicht vorgesehen. Der praktische Nutzen liegt in mehreren Punkten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis tatsächlicher Werte statt Schätzungen, wodurch Nachzahlungen seltener werden.
Der eigene Verbrauch wird sichtbar – über ein Kundenportal oder über die Kundenschnittstelle des Geräts –, was Einsparpotenziale erkennbar macht. Und zeitvariable Tarife werden möglich, bei denen der Preis je nach Tageszeit oder Marktlage schwankt; wer Verbrauch verschieben kann, profitiert davon. Besonders relevant ist das Gerät im Zusammenhang mit Photovoltaik. Für die getrennte Erfassung von Bezug und Einspeisung ist ein entsprechender Zähler Voraussetzung, ebenso für die Teilnahme an gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften, bei denen erzeugter Strom auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt wird.
Auch für die Steuerung von Wärmepumpe, Warmwasserspeicher und Ladestation nach Erzeugung ist die Messung die Grundlage. Datenschutzrechtlich sind mehrere Punkte geregelt. Die Übermittlung feingranularer Werte setzt eine Zustimmung voraus; ohne sie werden nur die für die Abrechnung erforderlichen Daten verarbeitet. Verbrauchsdaten sind personenbezogen und lassen Rückschlüsse auf Anwesenheit und Lebensgewohnheiten zu – die Kritik daran hat die Ausgestaltung der Regelungen mitbestimmt.
Kostenseitig ist der Gerätetausch nicht gesondert zu bezahlen; die Kosten sind in den Netzentgelten enthalten. Der Netzbetreiber ist für Zähler und Tausch zuständig, unabhängig davon, von welchem Lieferanten der Strom bezogen wird. Im Mietrecht zählen Kosten des Allgemeinstroms zu den Betriebskosten; der Wohnungsstrom wird dagegen unmittelbar zwischen Nutzer und Lieferant abgerechnet. Bei einem Mieterwechsel sind die Zählerstände im Übergabeprotokoll festzuhalten und die Ummeldung zeitnah vorzunehmen.
Für Eigentümer und Nutzer empfiehlt sich, die Kundenschnittstelle zu aktivieren und die eigenen Verbrauchsdaten zumindest einmal auszuwerten. Erst die Kenntnis des tatsächlichen Verlaufs ermöglicht eine Entscheidung über Tarifwahl, Lastverschiebung oder die sinnvolle Dimensionierung eines Speichers. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist ergänzend zu bedenken, dass auch der Allgemeinstrom über einen eigenen Zähler erfasst wird und dass bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen die Aufteilung des erzeugten Stroms auf den Messdaten beruht. Ohne entsprechende Zähler sind solche Modelle nicht umsetzbar; die Ausstattung ist daher bei der Planung einer Anlage frühzeitig mit dem zuständigen Netzbetreiber abzuklären und im Konzept zu berücksichtigen.