Guter Schallschutz hält Geräusche aus Nachbarwohnungen, von der Haustechnik und von der Straße draußen. Schwere Bauteile dämmen Luftschall, entkoppelte Aufbauten wie der schwimmende Estrich stoppen Trittschall. Nachbessern ist teuer und kostet Raumhöhe, deshalb sagt eine Besichtigung, wenn Nachbarn zu Hause sind, am meisten aus.
Ausführlich erklärt
Schallschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Übertragung von Geräuschen zwischen Räumen und von außen begrenzen. Er ist eines der Merkmale, die den Wohnwert am stärksten prägen – und eines der wenigen, die sich nachträglich kaum verbessern lassen. Zu unterscheiden sind mehrere Arten. Luftschall entsteht durch Sprechen, Musik oder Fernsehen und überträgt sich über Bauteile und Undichtheiten.
Trittschall entsteht durch Gehen, Verrücken von Möbeln oder herabfallende Gegenstände und wird als Körperschall über Decken weitergeleitet. Körperschall aus haustechnischen Anlagen – Aufzug, Heizung, Lüftung, Wasserleitungen, Wärmepumpe – wird über Befestigungen in die Konstruktion eingeleitet. Und Außenlärm dringt über Fenster, Rollladenkästen und Lüftungsöffnungen ein. Die Anforderungen ergeben sich aus den Bauordnungen mit den übernommenen OIB-Richtlinien sowie aus den einschlägigen ÖNORMEN, die Mindestwerte für Luft- und Trittschalldämmung festlegen, differenziert nach Bauteil und Nutzungssituation.
Diese Werte sind Mindeststandards; höhere Anforderungen können vertraglich vereinbart werden und sollten bei gehobenen Objekten im Bauvertrag ausdrücklich festgehalten werden, weil sonst nur der gesetzliche Mindeststandard geschuldet ist. Konstruktiv wirken zwei Prinzipien. Masse dämmt Luftschall – schwere Bauteile sind wirksamer als leichte, was ein Vorzug der Massivbauweise ist. Entkopplung unterbricht Körperschall – der schwimmende Estrich, elastisch gelagerte Installationen und zweischalige Konstruktionen mit getrennten Schalen.
Im Holzbau wird die geringere Masse durch Aufbauten, Beschwerung und mehrschalige Konstruktionen ausgeglichen. Die typischen Schwachstellen sind gut bekannt. Bei Decken ist es die Schallbrücke im schwimmenden Estrich, etwa durch einen zu früh abgeschnittenen Randdämmstreifen oder einen Bodenbelag, der die Fuge überbrückt. Bei Wänden sind es durchgehende Bauteile, gegenüberliegende Steckdosen in derselben Wandkammer und Schlitze für Installationen.
Bei Fenstern sind es undichte Anschlussfugen und ungedämmte Rollladenkästen. Und bei der Haustechnik sind es starre Befestigungen von Rohrleitungen und Geräten. Nachträgliche Verbesserungen sind möglich, aber aufwendig: Vorsatzschalen vor Wänden, abgehängte Decken, ein neuer schwimmender Bodenaufbau in der darüberliegenden Wohnung, Schallschutzfenster, die Entkopplung haustechnischer Anlagen. Alle Maßnahmen kosten Raumhöhe oder Fläche.
Rechtlich ist die Unterschreitung der geschuldeten Werte ein Mangel; nachzuweisen ist er durch eine bauakustische Messung. Für Käufer und Mieter ist die Besichtigung zu einer Zeit, in der Nachbarn zu Hause sind, aussagekräftiger als jede Beschreibung. Bei Bestandsobjekten geben Baujahr und Deckenkonstruktion einen ersten Anhaltspunkt: Massivdecken schneiden deutlich besser ab als hölzerne Tramdecken ohne nachträgliche Ertüchtigung. Bei Neubauten lohnt die Frage nach dem vereinbarten Schallschutzniveau und nach einer allfälligen Messung.
Im Mietverhältnis ist zu beachten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung durch Baumängel eine Mietzinsminderung begründen kann. Lärm aus dem Verhalten anderer Bewohner ist dagegen zunächst eine Frage der Hausordnung und des nachbarlichen Zusammenlebens.