Renovieren heißt auffrischen: ausmalen, Böden verlegen, Türen und Armaturen tauschen, Fugen erneuern. Anders als bei einer Sanierung bleibt die Bausubstanz unberührt. Sinnvoll ist, zuerst Leitungen, Dach, Fenster und Feuchtigkeit zu prüfen – sonst werden frisch gemachte Räume später wieder aufgerissen. Beim Verkauf wirken einfache Maßnahmen oft am besten.
Ausführlich erklärt
Renovierung bezeichnet die optische und oberflächliche Erneuerung eines Objekts, ohne dass in die Bausubstanz oder die technische Infrastruktur eingegriffen wird. Typische Maßnahmen sind Malerarbeiten, das Verlegen neuer Bodenbeläge, der Austausch von Innentüren, die Erneuerung von Armaturen und Sanitärobjekten sowie das Auffrischen von Fliesenfugen. Abzugrenzen ist sie von zwei verwandten Begriffen. Die Sanierung behebt Schäden und erneuert Bauteile, greift also in die Substanz ein – Dach, Fassade, Fenster, Leitungen, Heizung.
Die Modernisierung hebt den Standard über den ursprünglichen Zustand hinaus, etwa durch den Einbau einer Fußbodenheizung oder einer kontrollierten Wohnraumlüftung. In der Praxis überschneiden sich die Begriffe, und im Marktgebrauch wird Renovierung häufig weiter verstanden, als es diese Systematik nahelegt. Für die Reihenfolge hat sich ein Grundsatz bewährt: von innen nach außen und von oben nach unten – aber erst nach der Substanz. Wer neue Böden verlegt, bevor Leitungen erneuert oder Feuchtigkeitsprobleme behoben sind, arbeitet zweimal.
Sinnvoll ist daher, zunächst den Zustand der Substanz zu klären: Dach, Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Feuchtigkeit im Sockelbereich. Erst danach folgen Oberflächen. Bei Elektro- und Sanitärinstallationen älterer Objekte lohnt eine genauere Prüfung. Alte Leitungen ohne Schutzleiter, unterdimensionierte Verteiler oder verkalkte Steigleitungen sind hinter frisch gestrichenen Wänden nicht sichtbar, verursachen aber später Aufbrüche in gerade renovierten Räumen.
Kostenseitig ist die Renovierung deutlich günstiger als eine Sanierung, wirkt aber unmittelbar auf Wohngefühl und Vermarktbarkeit. Für den Verkauf gilt: Maßnahmen mit gutem Verhältnis von Aufwand zu Wirkung sind Malerarbeiten, das Entfernen abgenutzter Teppichböden, eine gründliche Reinigung und die Behebung sichtbarer Kleinschäden. Aufwendige Einzelmaßnahmen nach persönlichem Geschmack rentieren sich dagegen selten, weil Käufer eigene Vorstellungen haben. Rechtlich ist im Mietverhältnis zu unterscheiden.
Der Mieter trägt die Instandhaltung im Inneren, soweit sie durch seinen Gebrauch veranlasst ist; ernste Schäden des Hauses und bestimmte Ausstattungsmerkmale hat im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes der Vermieter zu erhalten. Pauschale Verpflichtungen des Mieters zur Neuausmalung bei Auszug sind gegenüber Verbrauchern häufig unwirksam. Steuerlich zählen Renovierungsmaßnahmen bei vermieteten Objekten regelmäßig zum Instandhaltungsaufwand und sind sofort abzugsfähig. Werden dagegen wesentliche Teile ausgetauscht, kann Instandsetzungsaufwand vorliegen, der bei Wohngebäuden zwingend über mehrere Jahre zu verteilen ist.
Eine Aufgliederung der Rechnungen nach Gewerken erleichtert die Zuordnung. Im Wohnungseigentum sind Maßnahmen innerhalb des eigenen Objekts frei, sofern keine allgemeinen Teile berührt werden. Sobald Fenster, Außentüren, Balkone, tragende Bauteile oder Steigleitungen betroffen sind, ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich – auch dann, wenn die Arbeiten von innen erfolgen. Ein Blick in den Wohnungseigentumsvertrag klärt, welche Bauteile dem eigenen Objekt zugeordnet sind und wo die Zuständigkeit der Gemeinschaft beginnt.