Umgangssprachlich steht Lift für den Aufzug im Haus. Üblich sind Seilaufzüge mit Gegengewicht und Hydraulikaufzüge. Vorgeschrieben sind regelmäßige Prüfungen und ein Notrufsystem; Strom, Wartung und Reinigung laufen über die Betriebskosten. Größere Erneuerungen zahlt die Rücklage. Ein nachträglicher Einbau im Altbau wertet vor allem die oberen Stockwerke deutlich auf.
Ausführlich erklärt
Lift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Aufzug. Während die rechtliche Einordnung als Gemeinschaftsanlage und die Verteilung der Kosten in einem eigenen Beitrag behandelt werden, geht es hier um Technik, Betrieb und Modernisierung. Bei den Antriebsarten dominieren zwei Systeme. Seilaufzüge arbeiten mit einem Gegengewicht und sind bei größeren Förderhöhen und Geschwindigkeiten üblich; moderne maschinenraumlose Ausführungen bringen die Antriebseinheit im Schacht unter und sparen dadurch Platz.
Hydraulikaufzüge heben die Kabine über einen Kolben, sind bei geringen Förderhöhen kostengünstiger, benötigen aber mehr Energie und einen Maschinenraum. Für die Nachrüstung im Bestand kommen zusätzlich Kleinaufzüge und Homelifte in Betracht. Der Betrieb unterliegt strengen Vorschriften. Vorgeschrieben sind wiederkehrende Überprüfungen durch befugte Stellen, deren Intervalle und Umfang sich aus dem Aufzugsrecht der Bundesländer ergeben.
Erforderlich ist ferner ein Notrufsystem mit permanenter Erreichbarkeit einer Notrufzentrale sowie eine Befreiungsanweisung für die Personenbefreiung. Ein Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen ist praktisch unverzichtbar; er sollte Umfang, Intervalle, Reaktionszeiten bei Störungen, Bereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten und die Behandlung von Ersatzteilen regeln. Kostenseitig fallen laufend Strom, Wartung, Prüfungen, Notrufaufschaltung und Reinigung an – diese Positionen zählen zu den Betriebskosten. Größere Instandsetzungen und die Erneuerung der Anlage sind dagegen Erhaltungsaufwand und aus der Rücklage zu finanzieren.
Die Lebensdauer einer Aufzugsanlage liegt bei mehreren Jahrzehnten, wobei Steuerung, Türen und Antrieb häufig vor der Gesamtanlage erneuert werden. Eine Modernisierung lohnt aus mehreren Gründen. Ältere Anlagen verbrauchen deutlich mehr Energie als moderne mit Frequenzumrichter und Rückspeisung. Türsysteme mit Lichtvorhang statt mechanischer Kontaktleiste erhöhen die Sicherheit.
Und eine Kabine, die exakt auf Geschoßniveau hält und über ausreichende Abmessungen verfügt, verbessert die Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität und mit Kinderwagen erheblich. Die nachträgliche Errichtung im Altbau ist eines der wirksamsten Instrumente zur Aufwertung. Sie erhöht die Attraktivität der oberen Geschoße spürbar, die ohne Lift regelmäßig schlechter verkäuflich und vermietbar sind. Baulich kommen ein Einbau im Stiegenauge, ein Anbau im Hof oder eine Errichtung an der Fassade in Betracht.
Zu klären sind Statik, Brandschutz, Fluchtwegbreiten, Denkmalschutz beziehungsweise Schutzzone, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und die Finanzierung, für die Förderungen der Länder zur Verfügung stehen. Für Käufer ist der Zustand der Anlage ein Prüfpunkt: Baujahr, letzte Modernisierung, Prüfbefunde und geplante Maßnahmen ergeben sich aus Protokollen und Abrechnungen. Eine anstehende Generalerneuerung ist ein erheblicher Kostenblock, der die gesamte Eigentümergemeinschaft trifft. Zu bedenken ist ferner, dass ein Lift nicht in jedem Gebäude vorgeschrieben ist.
Die Verpflichtung ergibt sich aus den Landesbauordnungen und knüpft an die Zahl der Geschoße beziehungsweise das Fluchtniveau an. Bei einem Dachgeschoßausbau kann sie neu ausgelöst werden – ein Punkt, der die Wirtschaftlichkeit solcher Vorhaben erheblich beeinflusst.