Bauen

Einreichplan

ca. 2 Min. Lesezeit Stand: 03.09.2026 Immobilien-Glossar Österreich
Kurz erklärt

Der Einreichplan zeigt der Baubehörde, was gebaut werden soll: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Baubeschreibung. Mit der Bewilligung wird er verbindlich – gebaut werden darf nur danach. Für Käufer lohnt der Vergleich von Plan und Wirklichkeit, denn nachträgliche Umbauten ohne Bewilligung sind häufig.

Ausführlich erklärt

Der Einreichplan ist jene Planunterlage, die einem baubehördlichen Verfahren zugrunde liegt. Er stellt das geplante Bauvorhaben so dar, dass die Behörde seine Übereinstimmung mit Flächenwidmung, Bebauungsplan und technischen Bauvorschriften prüfen kann, und ist damit Kern jedes Bewilligungs- oder Anzeigeverfahrens. Zum üblichen Inhalt zählen ein Lageplan mit Darstellung des Grundstücks, der Grundgrenzen, der Nachbarbebauung, der Abstände, der Zufahrt und der Höhenlage, sämtliche Grundrisse aller Geschoße, Schnitte durch das Gebäude sowie alle Ansichten. Ergänzt werden diese Darstellungen durch eine Baubeschreibung, Flächen- und Kubaturberechnungen, Angaben zur Nutzung der Räume, Darstellungen der Entwässerung und – je nach Vorhaben – Nachweise zu Statik, Brandschutz, Schallschutz und Energieeffizienz. Der übliche Maßstab liegt bei eins zu hundert, für Lagepläne größer.

Die Pläne müssen von einer dazu befugten Person verfasst und unterfertigt sein. In Betracht kommen Ziviltechniker der einschlägigen Fachrichtungen sowie befugte Gewerbetreibende wie Baumeister im Rahmen ihrer Berechtigung. Zusätzlich sind die Unterschrift des Bauwerbers und die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich, sofern beide nicht identisch sind. Wesentlich ist die rechtliche Wirkung. Der Einreichplan wird mit der Baubewilligung zum verbindlichen Bestandteil des Bescheids.

Gebaut werden darf nur nach diesem Plan; Abweichungen erfordern Auswechslungspläne und gegebenenfalls ein ergänzendes Verfahren. Wird davon ohne Genehmigung abgewichen, entsteht eine Konsenswidrigkeit mit allen bekannten Folgen bis hin zu Beseitigungsaufträgen. Abzugrenzen ist der Einreichplan von weiteren Planarten. Der Polier- oder Ausführungsplan ist detaillierter, enthält konstruktive Angaben, Materialstärken und Maße für die Bauausführung und richtet sich an die ausführenden Firmen. Werkpläne einzelner Gewerke ergänzen ihn.

Der Bestandsplan schließlich dokumentiert das tatsächlich errichtete Gebäude und ist bei Umbauten, Verkäufen und Versicherungsfällen wertvoll. Für Käufer sind Einreichpläne aus dem Bauakt eine zentrale Informationsquelle. Der Abgleich zwischen Plan und tatsächlichem Bestand zeigt, ob nachträgliche Veränderungen ohne Bewilligung vorgenommen wurden – etwa ausgebaute Dachböden, umgenutzte Kellerräume, versetzte Wände oder überdachte Terrassen. Solche Abweichungen sind in Österreich häufig und werden regelmäßig erst beim Verkauf oder bei einer Finanzierungsprüfung entdeckt. Für Eigentümer empfiehlt sich, Einreichpläne, Bewilligungsbescheide und Bestandsdokumentation vollständig aufzubewahren.

Bei einem späteren Verkauf, einer Sanierung oder einem Versicherungsfall werden sie gebraucht, und eine nachträgliche Beschaffung aus dem Archiv der Baubehörde ist mit Aufwand und Gebühren verbunden. Bei sehr alten Gebäuden können Pläne zudem unvollständig oder gar nicht mehr vorhanden sein, sodass eine Neuaufnahme durch einen Planverfasser erforderlich wird. Für Bauherren lohnt es, den Einreichplan nicht als bloße Behördenformalität zu betrachten. Er legt Kubatur, Raumaufteilung und Fensterpositionen fest und ist damit die Grundlage aller weiteren Planungsschritte. Änderungen in dieser Phase kosten wenig, spätere Änderungen während der Ausführung ein Vielfaches.

Verwandte Begriffe