Wird Boden mit Beton, Asphalt oder dichtem Pflaster abgedeckt, kann Regen nicht mehr versickern. Das überlastet bei Starkregen die Kanäle und heizt Siedlungen im Sommer auf. Bebauungspläne begrenzen deshalb oft den Anteil versiegelter Fläche und verlangen, das Regenwasser am Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten. Wasserdurchlässige Beläge helfen dabei.
Ausführlich erklärt
Bodenversiegelung bezeichnet das Abdecken natürlichen Bodens mit undurchlässigen Materialien, sodass Niederschlagswasser nicht mehr versickern kann. Dazu zählen Gebäude, Asphalt- und Betonflächen, gepflasterte Zufahrten mit dichter Fugenausbildung und befestigte Stellplätze. Teilversiegelt sind Flächen wie Schotterrasen, Rasengittersteine oder weitfugiges Pflaster, die eine eingeschränkte Versickerung zulassen. Das Thema hat in Österreich erhebliche Aufmerksamkeit gewonnen, weil der Flächenverbrauch im internationalen Vergleich hoch ist und die Folgen zunehmend spürbar werden.
Versiegelte Flächen können Wasser nicht aufnehmen; bei Starkregen wird es rasch abgeführt, was Kanäle überlastet und Überflutungen begünstigt. Gleichzeitig fehlt die Verdunstungskühlung, wodurch sich Siedlungsgebiete im Sommer stärker aufheizen – der bekannte Effekt städtischer Wärmeinseln. Hinzu kommen der Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen, die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Rückgang von Lebensräumen. Rechtlich wird das Thema über die Raumordnung und das Baurecht der Länder gesteuert.
Bebauungspläne enthalten häufig Vorgaben zum höchstzulässigen Versiegelungsgrad, zu Mindestanteilen an Grünflächen und zur Begrünung von Freibereichen. Weit verbreitet ist die Verpflichtung, Niederschlagswasser am eigenen Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten, statt es in den Kanal zu leiten. Umgesetzt wird das über Sickerschächte, Rigolen, Retentionsbecken, Zisternen oder begrünte Dächer. Ob eine Versickerung überhaupt möglich ist, hängt von der Bodenbeschaffenheit und vom Grundwasserstand ab – bei bindigen Böden funktioniert sie kaum.
Für Bauherren hat das konkrete Konsequenzen. Die Wahl der Beläge für Zufahrt, Terrasse und Stellplätze wirkt sich auf die Genehmigungsfähigkeit und auf die Anlagen zur Wasserbewirtschaftung aus. Wer statt Asphalt wasserdurchlässige Beläge, Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen wählt, reduziert die anzurechnende Versiegelungsfläche und häufig auch den Aufwand für Retention. Manche Gemeinden bemessen zudem Abgaben oder Gebühren an der versiegelten Fläche.
Im Bestand gewinnt die Entsiegelung an Bedeutung. Der Rückbau nicht benötigter Betonflächen, die Begrünung von Höfen, die Anlage von Versickerungsmulden, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Baumpflanzungen verbessern das Kleinklima und die Regenwasserbewirtschaftung. Fördermittel von Bund, Ländern und Gemeinden unterstützen solche Maßnahmen, unterscheiden sich aber regional stark. Für Käufer ist der Versiegelungsgrad ein praktischer Prüfpunkt.
Ein Grundstück, das bereits weitgehend versiegelt ist, bietet weniger Spielraum für zusätzliche Bebauung, wenn Grünflächenanteile vorgeschrieben sind. Umgekehrt können unversiegelte Reserven Ausbaupotenzial bedeuten. Auch die Frage, wie Niederschlagswasser derzeit entsorgt wird, gehört in die Prüfung – bei Bestandsobjekten sind dort nicht selten ungenehmigte Lösungen vorzufinden. Politisch wird das Thema in Österreich intensiv diskutiert.
Befürworter strengerer Vorgaben verweisen auf Bodenverbrauch, Hochwasserrisiko und Hitzebelastung, Kritiker auf Eingriffe in die Eigentumsfreiheit, auf Kosten für Bauherren und auf die Zuständigkeit der Gemeinden für ihre Siedlungsentwicklung. Beide Positionen sind Teil der laufenden Raumordnungsdebatte. Da die Vorgaben in Bebauungsplänen und Landesgesetzen laufend angepasst werden, empfiehlt sich bei konkreten Vorhaben eine aktuelle Auskunft der Gemeinde.