Im Altstoffsammelraum stehen die Mülltonnen eines Hauses bis zur Abholung. Er gehört allen Eigentümern gemeinsam; bei Neubauten ist meist ein ausreichend großer Raum oder Standplatz vorzusehen. Reinigung und Abfallgebühren laufen über die Betriebskosten. Sein Zustand verrät bei einer Besichtigung viel über die Hausverwaltung. Ältere Räume sind oft zu klein.
Ausführlich erklärt
Der Altstoffsammelraum ist jener Raum in einem Wohn- oder Geschäftsgebäude, in dem Abfälle und getrennt zu sammelnde Wertstoffe bis zur Abholung gelagert werden. Im Alltag spricht man häufig schlicht vom Müllraum. Er zählt zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft und wird von der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise vom Hauseigentümer bereitgestellt und erhalten. Rechtlich ergibt sich die Verpflichtung aus den Bauordnungen der Bundesländer sowie aus abfallwirtschaftlichen Vorschriften der Gemeinden.
Bei Neubauten mit mehreren Wohnungen ist in der Regel ein eigener, ausreichend dimensionierter Raum oder ein gleichwertiger Standplatz für Sammelbehälter vorzusehen. Die Anforderungen betreffen unter anderem Größe, Zugänglichkeit, Belüftung, Beleuchtung, abwaschbare Oberflächen, einen Bodenablauf oder zumindest eine Reinigungsmöglichkeit sowie einen Zugang, über den die Behälter ohne Stufen zur Straße gebracht werden können. In manchen Bundesländern und Gemeinden werden zusätzlich Vorgaben zur Entfernung von Wohnungsfenstern, zum Brandschutz und zur Ungezieferprävention gemacht. Die Dimensionierung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten, dem Abfuhrrhythmus und der Zahl der getrennt gesammelten Fraktionen.
Neben Restmüll sind das üblicherweise Altpapier, Leichtverpackungen, Glas, Metall und – zunehmend flächendeckend – Bioabfall. Da sich die Sammelsysteme in Österreich regional unterscheiden und in den vergangenen Jahren erweitert wurden, sind ältere Räume oft zu klein geworden. Ein häufiges Praxisproblem ist daher, dass Behälter im Stiegenhaus, im Hof oder in der Einfahrt abgestellt werden, was Fluchtwege blockiert und brandschutzrechtlich unzulässig ist. Für Wohnungseigentümer und Mieter ist die Kostenseite relevant.
Die Abfallgebühren der Gemeinde sowie die Reinigung des Sammelraums zählen zu den Betriebskosten und werden auf die Nutzer überwälzt. Errichtung, Sanierung und bauliche Nachrüstung des Raums sind hingegen Erhaltungs- beziehungsweise Verbesserungsaufwand der Eigentümergemeinschaft und werden über die laufenden Beiträge und die Erhaltungsrücklage finanziert. Wer den Sammelraum missbräuchlich nutzt, etwa durch Ablagerung von Sperrmüll, Bauschutt oder Problemstoffen, verursacht zusätzliche Entsorgungskosten, die ebenfalls auf die Gemeinschaft fallen. Eine klare Regelung in der Hausordnung ist daher sinnvoll.
Bei Besichtigungen liefert der Altstoffsammelraum überdies einen guten Eindruck vom Zustand der Hausverwaltung. Ein sauberer, geordneter Raum mit ausreichend Behältern spricht für funktionierende Betreuung; überquellende Tonnen, Geruchsbelastung und wild abgestellte Gegenstände deuten auf Defizite in der Verwaltung oder auf eine zu knappe Dimensionierung hin. Interessenten sollten diesen Bereich daher bewusst ansehen. Zunehmend relevant wird auch die Frage der Zugangskontrolle.
Offen zugängliche Sammelräume in Wohnhausanlagen werden häufig von Außenstehenden mitbenutzt, was die Behälterkapazität sprengt und die Gebühren der Gemeinschaft erhöht. Elektronische Schließsysteme oder eine Verlegung des Standplatzes in den abgesperrten Bereich schaffen hier Abhilfe. Bei Projektentwicklungen empfiehlt sich, den Sammelraum früh zu planen. Er benötigt eine kurze, ebene Verbindung zur Aufstellfläche für die Abholung, sollte nicht unmittelbar unter Schlafräumen liegen und darf im Grundriss nicht zulasten vermietbarer Fläche minimiert werden – nachträgliche Korrekturen sind teuer und selten befriedigend lösbar.