Sommerlicher Wärmeschutz soll die Überhitzung von Innenräumen verhindern; am wichtigsten ist eine Beschattung außen am Fenster: Rollläden, Jalousien oder Markisen halten die Sonne ab, bevor sie durchs Glas kommt. Innen hängende Vorhänge wirken deutlich schwächer. Dazu kommen schwere Bauteile, die Wärme puffern, und Lüften in den kühlen Morgenstunden.
Ausführlich erklärt
Der sommerliche Wärmeschutz umfasst alle Maßnahmen, die eine Überhitzung von Innenräumen in der warmen Jahreszeit verhindern. Mit der Zunahme von Hitzeperioden hat er erheblich an Bedeutung gewonnen – und ist inzwischen ein Merkmal, das den Wohnwert ähnlich stark prägt wie der winterliche Wärmeschutz. Drei Wirkprinzipien sind maßgeblich, und sie wirken in dieser Reihenfolge. An erster Stelle steht die Verschattung.
Entscheidend ist, dass sie außenliegend erfolgt: Ein außen angebrachter Raffstore, eine Jalousie, ein Rollladen oder eine Markise hält die Sonnenstrahlung ab, bevor sie durch das Glas dringt. Innenliegende Vorhänge und Jalousien wirken deutlich schwächer, weil die Energie den Raum bereits erreicht hat. Bei Neubauten sollte die außenliegende Verschattung von Beginn an vorgesehen werden; eine Nachrüstung ist möglich, aber aufwendiger und im Wohnungseigentum beschlusspflichtig, weil das Erscheinungsbild betroffen ist. Ergänzend wirken bauliche Elemente wie Vordächer, Balkone über den Fenstern und Laubbäume vor der Südseite.
An zweiter Stelle steht die Speichermasse. Schwere Bauteile nehmen Wärme auf und geben sie zeitversetzt ab, wodurch Temperaturspitzen gedämpft werden. Massive Decken und Wände wirken hier günstiger als leichte Konstruktionen; im Holzbau lässt sich das durch Beschwerung und Massivholzelemente ausgleichen. Sichtbar belassene Speichermassen wirken stärker als abgehängte oder verkleidete.
An dritter Stelle steht die Nachtlüftung. Die gespeicherte Wärme muss abgeführt werden, solange die Außenluft kühler ist als die Innenluft – also in den frühen Morgenstunden. Erforderlich sind dafür Öffnungen, die sicher offen bleiben können, idealerweise Querlüftung über zwei Fassadenseiten. In lärmbelasteten Lagen und in Erdgeschoßwohnungen scheitert das häufig; dort kann eine mechanische Lüftung mit Nachtbetrieb helfen.
Regulatorisch ist der sommerliche Wärmeschutz in den bautechnischen Anforderungen verankert; nachzuweisen ist er im Zuge des Bauverfahrens. Der Nachweis erfolgt rechnerisch anhand von Fensterflächenanteil, Orientierung, Verschattung, Speichermasse und Lüftungsmöglichkeiten. Besonders betroffen sind Dachgeschoßwohnungen, Objekte mit großen Süd- und Westfensterflächen, Wintergärten und Lofts. Dort ist die Frage vor dem Kauf ernst zu nehmen – eine Besichtigung an einem heißen Sommernachmittag ist aussagekräftiger als jede Beschreibung.
Eine Klimaanlage ist die letzte Möglichkeit, nicht die erste. Sie erhöht den Stromverbrauch, verursacht Außengeräusche, die nachbarrechtlich relevant werden können, und ist im Wohnungseigentum wegen des Außengeräts regelmäßig beschlusspflichtig. Wirksamer und günstiger sind die drei genannten Prinzipien. Für Mieter ist zu beachten, dass eine erhebliche, dauerhafte Überhitzung infolge baulicher Mängel eine Mietzinsminderung begründen kann.
Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall und setzt eine nachweisbare Beeinträchtigung des bedungenen Gebrauchs voraus. Eine Dokumentation der Innentemperaturen über mehrere Tage ist dafür die naheliegende Grundlage; ergänzend ist der Vermieter schriftlich und nachweislich zu verständigen.