Eine Nachtspeicherheizung lädt nachts mit Strom einen Speicherkern auf und gibt die Wärme tagsüber ab. Verbaut wurde sie vor allem zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren. Heute gilt sie als teuer und schlecht regelbar, drückt den Wert einer Wohnung und signalisiert Investitionsbedarf. Alte Geräte können Asbest enthalten.
Ausführlich erklärt
Die Nachtspeicherheizung ist eine elektrische Widerstandsheizung, die in den Nachtstunden Strom in Form von Wärme in einem Speicherkern aus Schamotte oder Magnesit einlagert und diese über den Tag abgibt. Verbreitet war sie vor allem in den 1960er- bis 1980er-Jahren, als Nachtstrom günstig angeboten wurde und die Auslastung der Kraftwerke außerhalb der Spitzenzeiten ein energiewirtschaftliches Ziel war. Technisch ist das Verfahren ineffizient. Elektrische Energie wird unmittelbar in Wärme umgewandelt – ein Wirkungsgrad, den jede Wärmepumpe um ein Mehrfaches übertrifft, weil sie Umweltwärme nutzt und den Strom nur zum Antrieb verwendet.
Hinzu kommt, dass sich die Wärmeabgabe schlecht regeln lässt: Der Speicher wird nachts nach Prognose geladen, und ein unerwartet milder Tag führt zu Überschusswärme, die durch Lüften abgeführt wird, während bei einem Kälteeinbruch nachgeheizt werden muss. Wirtschaftlich sind die Betriebskosten daher hoch, insbesondere seit die früheren Nachtstromtarife weitgehend an Bedeutung verloren haben. In Kombination mit einer schlecht gedämmten Gebäudehülle – typisch für Objekte aus der Errichtungszeit dieser Anlagen – entstehen erhebliche Heizkosten. Ein eigenes Thema sind Schadstoffe.
Ältere Geräte können asbesthaltige Bauteile enthalten, in bestimmten Baujahren auch andere problematische Stoffe. Sie dürfen daher nicht eigenmächtig demontiert werden; Ausbau und Entsorgung sind von befugten Fachfirmen durchzuführen, was die Kosten eines Austauschs erhöht. Vor Arbeiten an solchen Anlagen ist eine Abklärung erforderlich. In der Bewertung wirken sich Nachtspeicherheizungen deutlich wertmindernd aus.
Sie führen zu ungünstigen Werten im Energieausweis, verursachen hohe laufende Kosten und signalisieren Käufern einen unmittelbar bevorstehenden Investitionsbedarf. Bei vermieteten Objekten kommt hinzu, dass hohe Heizkosten die erzielbare Miete drücken, weil Mietinteressenten auf die Gesamtbelastung achten. Für den Ersatz kommen mehrere Wege in Betracht. Bei ausreichender Anschlussmöglichkeit ist ein Anschluss an Fernwärme oder eine zentrale Anlage die einfachste Lösung.
Andernfalls sind Luft- oder Erdwärmepumpen zu prüfen, wobei die Effizienz von den vorhandenen Heizflächen abhängt – Flächenheizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen sind ideal. Weil in Objekten mit Elektroheizung häufig gar kein Rohrleitungssystem existiert, ist der Umbau aufwendig; hier können Luft-Luft-Systeme oder ein abschnittsweiser Umbau sinnvoll sein. Sinnvoll ist stets, den Heizungstausch mit einer Verbesserung der Gebäudehülle zu verbinden. Für beides bestehen Förderungen von Bund und Ländern, insbesondere für den Ersatz fossiler und ineffizienter Systeme; sie sind vor Beginn der Arbeiten zu beantragen; eine nachträgliche Antragstellung ist regelmäßig ausgeschlossen.
Für Mieter mit einer solchen Anlage ist zu beachten, dass die Stromkosten unmittelbar mit dem Energieversorger abgerechnet werden und nicht über die Betriebskosten laufen. Ein Ersatz der Anlage ist Erhaltungsaufwand des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft und aus der Rücklage zu finanzieren.