Eine Klimaanlage entzieht der Raumluft Wärme und führt sie nach außen ab. Sie ist unter den Maßnahmen gegen Sommerhitze die aufwendigste; Verschattung und nächtliches Lüften wirken günstiger. Im Wohnungseigentum braucht das Außengerät die Zustimmung der übrigen Eigentümer, im Mietverhältnis jene des Vermieters. Auch die Betriebsgeräusche können Nachbarn stören.
Ausführlich erklärt
Eine Klimaanlage kühlt Raumluft, indem sie ihr Wärme entzieht und diese nach außen abführt. Mit zunehmenden Hitzeperioden steigt die Nachfrage – zugleich ist sie unter den Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung die aufwendigste und sollte erst nach den baulichen Möglichkeiten erwogen werden. Technisch dominieren zwei Bauarten. Splitgeräte bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät, verbunden durch Kältemittelleitungen; sie arbeiten effizient und leise im Innenraum, erfordern aber eine Montage durch einen Fachbetrieb und ein Außengerät an Fassade, Balkon oder Dach.
Monoblockgeräte stehen vollständig im Raum und führen die Abluft über einen Schlauch durch ein gekipptes Fenster ab; sie sind ohne Montage nutzbar, aber deutlich ineffizienter, weil durch die Fensteröffnung ständig warme Luft nachströmt. Viele moderne Wärmepumpen und Splitgeräte können umgekehrt auch heizen. Bei Flächenheizungen ist zudem eine sanfte Kühlung über dieselben Flächen möglich, sofern die Anlage dafür ausgelegt ist – eine leise und energiesparende Variante, die allerdings begrenzte Kühlleistung bietet und Kondensat vermeiden muss. Rechtlich ist im Wohnungseigentum das Außengerät der entscheidende Punkt.
Es berührt allgemeine Teile der Liegenschaft und das Erscheinungsbild, weshalb die Zustimmung der übrigen Eigentümer erforderlich ist. Im Mietverhältnis bedarf die Montage der Zustimmung des Vermieters; dabei sollte gleich festgehalten werden, ob bei Vertragsende ein Rückbau geschuldet ist. Je nach Bundesland und Ausführung kann zusätzlich eine baurechtliche Anzeige erforderlich sein, in Schutzzonen bestehen gestalterische Einschränkungen. Nachbarrechtlich sind die Betriebsgeräusche des Außengeräts relevant.
Einwirkungen sind nur zu dulden, soweit sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten. Empfehlenswert sind ausreichender Abstand zu Nachbargrenzen und Schlafräumen, eine schallentkoppelte Montage und ein Gerät mit niedrigem Schallleistungspegel samt Nachtabsenkung. Energetisch verursacht Kühlung erheblichen Stromverbrauch, und zwar genau dann, wenn viele Anlagen gleichzeitig laufen. Eine Photovoltaikanlage passt hier gut, weil Erzeugung und Bedarf zeitlich zusammenfallen.
Wirksamer und günstiger sind die baulichen Maßnahmen: außenliegende Verschattung, ausreichende Speichermasse und konsequente Nachtlüftung. Wer diese ausschöpft, benötigt in vielen Objekten keine Klimaanlage – und wo sie dennoch nötig ist, sinkt der erforderliche Aufwand deutlich. Für Käufer ist eine vorhandene Anlage kein durchgängiger Vorteil: Sie kann auf ein Objekt mit ungelöstem Überhitzungsproblem hindeuten. Zu erfragen sind Baujahr, Wartungsstand, Stromverbrauch und ob die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
Wartungsseitig sind regelmäßige Reinigung der Filter, Prüfung des Kältemittelkreises und die Kontrolle des Kondensatablaufs erforderlich. Vernachlässigte Anlagen verlieren an Leistung und können hygienisch problematisch werden. Zu bedenken ist ferner, dass Kältemittel dem Umweltrecht unterliegen; für bestimmte Anlagen bestehen Dichtheitsprüfungen und Dokumentationspflichten. Die fachgerechte Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer ist ebenfalls vorgeschrieben und von einem Fachbetrieb vorzunehmen.