Fernwärme kommt aus einer zentralen Anlage und wird über Rohre ins Haus geliefert. Kessel, Kamin und Brennstofflager entfallen, der Wartungsaufwand ebenso. Bezahlt werden üblicherweise ein Leistungspreis für die bestellte Anschlussleistung und ein Preis für den Verbrauch. Ein Anbieterwechsel ist nicht möglich, weil jedes Netz ein Monopol ist.
Ausführlich erklärt
Fernwärme ist die leitungsgebundene Versorgung mit Wärme aus einer zentralen Erzeugungsanlage. Die Wärme wird über ein Rohrnetz zu den Gebäuden transportiert und dort über eine Übergabestation an das hausinterne Heizsystem abgegeben. In Wien und mehreren Landeshauptstädten ist sie ein tragender Teil der Wärmeversorgung. Erzeugt wird die Wärme je nach Standort in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, in Abfallverwertungsanlagen, aus industrieller Abwärme, aus Biomasse oder zunehmend aus Großwärmepumpen und Geothermie.
Der Energieträgermix bestimmt die ökologische Bewertung und schlägt sich im Energieausweis über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor und die Kohlendioxidemissionen nieder – Fernwärme mit hohem Anteil erneuerbarer Quellen oder Abwärme schneidet dort günstig ab. Für Gebäude bringt der Anschluss mehrere Vorteile: kein Brennstofflager, kein Kamin, kein Heizraum im herkömmlichen Sinn, geringer Platzbedarf, kein Wartungsaufwand für einen eigenen Kessel, keine Abgasmessung und eine hohe Versorgungssicherheit. Für die Umstellung von fossilen Einzelheizungen ist sie in dicht bebauten Gebieten häufig die einfachste Lösung. Kostenseitig ist zwischen mehreren Positionen zu unterscheiden.
Beim Anschluss fallen ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag und die Kosten der hausinternen Umstellung an. Laufend setzt sich der Preis üblicherweise aus einem Leistungspreis, der sich nach der bestellten Anschlussleistung bemisst, und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen, ergänzt um Messentgelte. Der Leistungspreis fällt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an – nach einer thermischen Sanierung lohnt daher die Prüfung, ob die bestellte Leistung reduziert werden kann. Ein Kritikpunkt betrifft die Preisgestaltung.
Fernwärmenetze sind natürliche Monopole; ein Anbieterwechsel ist nicht möglich. Die Preisanpassung erfolgt nach vertraglich vereinbarten Formeln, die an Energie- und Kostenindizes gekoppelt sind. Konsumentenschützer haben wiederholt Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Klauseln kritisiert. Für Kunden bedeutet das, die Preisgleitklausel des Vertrags zu kennen und Anpassungen nachzurechnen.
In mehreren Gemeinden bestehen Anschlusspflichten für Neubauten in ausgewiesenen Versorgungsgebieten; die Regelungen sind landes- und ortsrechtlich unterschiedlich. Mietrechtlich werden die Kosten nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz abgerechnet, wobei zwischen Grund- und Verbrauchskosten aufzuteilen ist. Sie erscheinen nicht in der Betriebskostenvorschreibung, sondern in einer eigenen jährlichen Abrechnung. Für Käufer ist ein bestehender Fernwärmeanschluss in aller Regel ein Vorteil: Er beseitigt den Investitionsbedarf für einen Heizungstausch, der bei fossilen Systemen absehbar ansteht, und wirkt sich günstig auf den Energieausweis aus.
Zu prüfen sind dennoch die Vertragsbedingungen: Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, die bestellte Anschlussleistung und die Preisgleitklausel. Bei Objekten mit alter, überdimensionierter Anschlussleistung besteht häufig Einsparpotenzial, das ohne Antrag nicht wirksam wird. Bei einer thermischen Sanierung sinkt der Wärmebedarf, während der Leistungspreis unverändert weiterläuft, solange die bestellte Anschlussleistung nicht angepasst wird. Diese Anpassung ist ein einfacher Schritt mit dauerhafter Wirkung auf die laufenden Kosten und sollte nach jeder größeren Sanierung geprüft werden.