Neue Fenster verbessern Wärmeschutz, Schallschutz und Dichtheit. Entscheidend sind die Werte des ganzen Fensters samt Rahmen und ein sauberer Anschluss zur Wand. Weil die Wohnung danach dichter ist, braucht es bewusstes Lüften oder eine Lüftungsanlage. Ideal ist es, gleichzeitig die Außenwand oder zumindest die Laibungen zu dämmen.
Ausführlich erklärt
Der Fenstertausch zählt zu den häufigsten Sanierungsmaßnahmen. Er verbessert den Wärmeschutz, den Schallschutz und die Dichtheit – und kann, falsch angegangen, neue Probleme schaffen. Maßgeblich für die Qualität ist der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters, nicht jener der Verglasung allein. Rahmen und Glasrandverbund gehen ein; ein gutes Glas in einem schwachen Rahmen bringt wenig.
Weitere Kennwerte sind der Gesamtenergiedurchlassgrad, der angibt, wie viel Sonnenenergie hereingelassen wird – hoch ist im Winter günstig, im Sommer ungünstig –, sowie das Schalldämmmaß, das in lärmbelasteten Lagen entscheidet. Wesentlich, aber häufig unterschätzt, ist die Einbauqualität. Ein hochwertiges Fenster mit mangelhaftem Anschluss verliert einen erheblichen Teil seiner Wirkung. Erforderlich sind eine innen luftdichte und außen schlagregendichte, diffusionsoffene Ausbildung der Anschlussfuge, eine mitgedämmte Laibung und eine sorgfältige Ausführung an Sturz und Brüstung.
Der fachgerechte Einbau ist in einschlägigen Richtlinien beschrieben und sollte vertraglich vereinbart werden. Zwei Folgen des Tauschs sind zu bedenken. Erstens wird die Gebäudehülle dichter: Wo zuvor ein unkontrollierter Luftwechsel über undichte Fenster stattfand, ist danach bewusstes Stoßlüften oder eine Lüftungsanlage erforderlich. Unterbleibt das, steigt die Raumluftfeuchte, und Schimmel wird wahrscheinlich.
Zweitens verschiebt sich die kälteste Oberfläche: War es zuvor die Fensterscheibe, an der Feuchtigkeit sichtbar kondensierte, ist es danach die ungedämmte Außenwand oder die Laibung – dort tritt der Befall dann auf. Daraus folgt die Empfehlung zur Reihenfolge: Fenstertausch und Dämmung der Außenwand gehören idealerweise zusammen. Ist das nicht möglich, sollten zumindest die Laibungen gedämmt und das Lüftungsverhalten angepasst werden. Bei raumluftabhängigen Feuerstätten – Gasthermen, Öfen – ist zusätzlich die Verbrennungsluftversorgung zu prüfen; hier ist der Rauchfangkehrer beizuziehen.
Rechtlich sind Fenster im Wohnungseigentum regelmäßig allgemeine Teile der Liegenschaft, auch wenn sie zur Wohnung gehören. Ein Tausch berührt daher die Gemeinschaft und ist grundsätzlich beschlusspflichtig; die Erhaltung obliegt der Gemeinschaft. Im Mietverhältnis trifft die Erhaltung im Vollanwendungsbereich den Vermieter. Ein eigenmächtiger Tausch durch einzelne Eigentümer oder Mieter führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen – insbesondere, wenn das Erscheinungsbild verändert wird.
In Schutzzonen und bei denkmalgeschützten Objekten bestehen gestalterische Auflagen; teils ist eine Ertüchtigung der bestehenden Fenster die einzig zulässige Lösung. Förderungen bestehen von Bund und Ländern; sie sind vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Für die Auswahl empfiehlt sich, mehrere Angebote auf Basis derselben Anforderungen einzuholen: Kennwerte, Rahmenmaterial, Beschlagsqualität, Einbruchhemmung, Schallschutz und ausdrücklich die Ausführung des Bauanschlusses. Ohne diese Vorgaben sind Angebote nicht vergleichbar.
Wirtschaftlich amortisiert sich ein Fenstertausch über die Energieeinsparung allein selten rasch. Hinzu kommen aber die verbesserte Behaglichkeit, der Schallschutz, der Wegfall von Zugerscheinungen und die längere Nutzungsdauer – eine reine Amortisationsrechnung greift daher zu kurz.