News 07.10.2026 6 min Lesezeit

PV-Förderung 2027: Speicher sollen in den Mittelpunkt rücken

Österreich will die Photovoltaikförderung ab 2027 auf intelligente Speicher ausrichten. Für Projekte ab November ist eine Übergangsperspektive angekündigt, doch Gesetz, Förderhöhe und technische Bedingungen fehlen noch. Parallel startet am 8. Oktober der letzte Fördercall im bisherigen System.

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Österreich.Immobilien Redaktion Redaktion · Oesterreich.Immobilien
PV-Förderung 2027: Speicher sollen in den Mittelpunkt rücken

Ab 2027 soll die österreichische Photovoltaikförderung grundlegend umgebaut werden. Am 6. Oktober 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die Eckpunkte vorgestellt. Neue PV-Anlagen sollen nicht mehr allgemein bezuschusst werden. Stattdessen soll sich die Förderung stärker an intelligenten Stromspeichern orientieren und daran, wie diese mit einem Energiemanagementsystem zusammenspielen. Wer ein Haus besitzt, bekommt damit eine wichtige Information für die Planung. Eine beschlossene Förderzusage ist das aber noch nicht.

Was sich ab 2027 ändern soll

Geht es nach dem Ministerium, soll die klassische Investitionsförderung für neue Photovoltaikanlagen durch einen gezielten Speichersystembonus ersetzt werden. Gefördert werden sollen Speicher, die gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage errichtet werden, aber auch solche, mit denen eine bestehende Anlage nachgerüstet wird. Voraussetzung soll ein intelligentes Energiemanagementsystem sein. Es soll den Speicher so steuern, dass Strom je nach Situation erzeugt, gespeichert, im Gebäude verbraucht oder ins Netz abgegeben wird.

Der Schwerpunkt würde sich damit deutlich verschieben. Über die Förderung soll dann nicht allein die zusätzliche Erzeugungsleistung entscheiden. Entscheiden soll vielmehr der Nutzen für Eigenverbrauch, Netz und Gesamtsystem. Kommt ein neuer Speicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage, sieht das angekündigte Modell außerdem einen in Europa hergestellten Wechselrichter vor. Wird eine bestehende Anlage nachgerüstet, soll für den Speicher weiterhin ein zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus möglich sein.

Neu organisiert werden soll auch die Einreichung. Statt einzelner Fördercalls mit sehr kurzen Zeitfenstern soll es ein kontinuierliches Modell geben, bei dem man nach der Fertigstellung einen Antrag stellt. Als Vorbild nennt das Ministerium das Prinzip des Handwerkerbonus. Ob die Abwicklung am Ende tatsächlich so funktioniert? Das steht erst fest, wenn Gesetz, Verordnung und Förderrichtlinien veröffentlicht sind.

Warum Sie mit einer Investition noch nicht fix rechnen sollten

Was am 6. Oktober mitgeteilt wurde, sind vereinbarte Eckpunkte. Ein Förderprogramm, das schon gilt, ist es nicht. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss dafür geändert werden, und dazu braucht es im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. Noch verhandelt werden die Höhe des Speichersystembonus, technische Mindestanforderungen, förderfähige Kosten und weitere Bedingungen. Die konkreten Regeln soll die jährliche Investitionszuschussverordnung festlegen.

Besonders aufmerksam sollten Sie mit der angekündigten Übergangsperspektive umgehen. Projekte mit intelligentem Speicher, die ab 1. November 2026 abgerechnet oder in Betrieb genommen werden, sollen nach derzeitiger Planung 2027 im neuen System eingereicht werden können. Dass jedes solche Projekt förderfähig wird, ist damit nicht garantiert. Die Kriterien sind noch nicht veröffentlicht. Abschließend beurteilen lässt sich deshalb zum Beispiel nicht, welche Energiemanagementsysteme anerkannt werden, welche Nachweise nötig sind oder welcher Zeitpunkt für Rechnung und Inbetriebnahme genau maßgeblich ist.

Treffen Sie deshalb keine Kaufentscheidung, die allein auf der angekündigten Förderung beruht. Holen Sie sich ein Angebot, in dem PV-Anlage, Speicher, Wechselrichter, Steuerung, Installation und Netzanschluss getrennt ausgewiesen sind. Prüfen Sie zudem, welche Investition sich auch ohne Zuschuss trägt. Gehört ein Speicher zu Ihrem Projekt, sollten Sie außerdem klären, wie Anlage und Batteriesystem versichert sind. Eine erste Orientierung gibt der Ratgeber zur Versicherung von Solar- und Photovoltaikanlagen. Eine Prüfung Ihrer Polizze ersetzt er nicht.

Letzter Fördercall im bisherigen System startet am 8. Oktober

Ehe das geplante Modell 2027 kommen kann, öffnet am 8. Oktober 2026 noch der dritte PV-Fördercall im bisherigen System. Laut Ministerium ist es der letzte. Um 17:00 Uhr beginnt die Ticketziehung. Eingereicht werden kann das Projekt im geöffneten Fördercall ab 9. Oktober um 08:00 Uhr. Die Frist endet am 22. Oktober 2026 um 23:59 Uhr. Achtung: Ein Ticket allein ist noch kein Förderantrag. Das Projekt muss innerhalb der laufenden Frist vollständig eingereicht werden.

Im dritten Call gibt es für PV-Anlagen bis 20 kWp fixe Fördersätze. Bis 10 kWp sind es 150 Euro je kWp, über 10 bis 20 kWp 140 Euro je kWp. Für die Kategorien über 20 bis 100 kWp und über 100 kWp nennt die Förderstelle höchstzulässige Sätze, nämlich 130 und 120 Euro je kWp. Stromspeicher sind im aktuellen System mit einem fixen Satz von 150 Euro je kWh angegeben.

Vom angekündigten Modell 2027 muss man das klar trennen. Im Call 2026 kann ein Speicher nur gemeinsam mit einem Förderantrag für eine neue PV-Anlage oder eine Erweiterung gefördert werden. Einen Speicher oder eine Speichererweiterung allein zu fördern, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Für einzelne Komponenten wie Module, Wechselrichter und Speicher kann ein Made-in-Europe-Zuschlag von jeweils zehn Prozent dazukommen, sofern die dafür geltenden Nachweise erfüllt sind.

Noch ein Hinweis der EAG-Förderabwicklungsstelle: Wegen Wartungsarbeiten ist ihr Portal vom 7. Oktober um 17:00 Uhr bis 9. Oktober um 08:00 Uhr nicht erreichbar. Das Ticketziehungssystem soll am ersten Tag des Fördercalls ab 17:00 Uhr verfügbar sein. Nutzen Sie nur den Zugangslink, den die Förderstelle veröffentlicht hat. Verlassen Sie sich nicht auf Links aus Foren oder sozialen Netzwerken.

So können Sie Ihr Vorhaben jetzt einordnen

Ist Ihre PV-Planung einreichbereit und erfüllt sie die Bedingungen des Calls 2026, können Sie das bestehende Verfahren prüfen. Bereiten Sie Projektdaten und Unterlagen vor. Lesen Sie die Leitfäden der Förderabwicklungsstelle. Sicher ist eine Förderung wegen der hohen Nachfrage trotzdem nicht. Beim zweiten Call 2026 standen laut Ministerium knapp 28.000 Anträge Mitteln für rund 3.000 Projekte gegenüber.

Wer erst für Ende 2026 oder 2027 plant, für den kann das angekündigte Speichermodell relevanter sein. Wollen Sie Liefer-, Rechnungs- oder Inbetriebnahmetermine allein wegen der möglichen Übergangsregel festlegen? Dann warten Sie damit, bis die gesetzliche Grundlage und die endgültigen Förderbedingungen vorliegen. Lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, welche Komponenten ein intelligentes Energiemanagement unterstützen und wie sich die Anlage dokumentieren lässt.

Was noch offen ist

Die Richtung ist klarer. Die Details sind es noch nicht. Offen sind vor allem die Höhe des Speichersystembonus, die genaue technische Definition eines netz- und systemdienlichen Betriebs, der verfügbare Förderrahmen und ab wann 2027 Anträge möglich werden. Angekündigt ist zudem eine leichte Senkung der EAG-Pauschale. Beziffert ist sie noch nicht.

Was heißt das für Sie? Trennen Sie die Entscheidung für eine technisch und wirtschaftlich passende Anlage von der Hoffnung auf einen Zuschuss. Nutzen Sie den Call 2026 nur, wenn Sie die geltenden Regeln geprüft haben. Und behandeln Sie das Modell 2027 als Planungsperspektive, bis die Rechtsgrundlagen veröffentlicht sind. So vermeiden Sie, dass ein Förderwechsel zum finanziellen Risiko für Ihr Projekt wird.


Quellennachweise:

Zehetner: PV-Förderung wird zur Systemförderung

3. Fördercall 2026 für Photovoltaik und Speicher (nur in Verbindung mit PV) Kat A-D

Dritter Fördercall für Photovoltaikanlagen läuft von 8. bis 22. Oktober 2026


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