Die Tiroler Landesgedächtnisstiftung stellt neues Geld für historische Gebäude und für Wohnplätze von Studierenden bereit. Laut einer Meldung des Landes vom 31. Oktober 2026 hat ihr Kuratorium rund 1,75 Millionen Euro für die Erhaltung baukulturellen Erbes und für museale Maßnahmen beschlossen. Weitere 365.000 Euro gehen in studentisches Wohnen: Die Stiftung hat Einweisungsrechte für 35 Studierendenwohneinheiten am Innsbrucker Wohncampus Sandwirt erworben. Mit dem Beschluss werden konkrete Vorhaben finanziert und Belegungsrechte gesichert. Eine allgemeine Sanierungsförderung ist er nicht, und einen Bewerbungsweg für die Wohnungen nennt das Land noch nicht.
Rund 1,75 Millionen Euro für das baukulturelle Erbe
Gefördert werden unter anderem Sanierung und Umbau des ehemaligen Franziskanerklosters in Reutte, die Restaurierung der denkmalgeschützten Kirchenwirt-Veranda in Weerberg und der Friedhofskapelle Hl. Anna in Sillian sowie die Sanierung des Kirchturms der Pfarrkirche Hl. Michael in Schönwies. Geld bekommt auch die Alte Volksschule in Baumkirchen, in die künftig das Gemeindeamt einziehen soll. Dazu kommen kleinere Projekte, etwa die Dachsanierungen der Friedhofskapelle in Schwendt und der Pfarrkirche Hl. Josef der Arbeiter in Ötztal-Bahnhof.
Bei der Gesamtsumme handelt es sich um einen Förderbeschluss. Ob die Arbeiten schon abgeschlossen oder die Mittel bereits ausbezahlt sind, geht daraus nicht hervor. Wie sich die rund 1,75 Millionen Euro auf die einzelnen Projekte verteilen, hat das Land nicht veröffentlicht, deshalb lassen sich die Vorhaben auch nicht seriös nach Kosten vergleichen.
Das Geld der Landesgedächtnisstiftung bringen das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden je zur Hälfte auf. Neben dem baukulturellen Erbe fördert die Stiftung unter anderem Schülerinnen, Schüler und Studierende sowie infrastrukturelle Maßnahmen in Museen. Im aktuellen Beschluss kommen zwei dieser Aufgaben zusammen: die Erhaltung historisch bedeutsamer Bauten und die Unterstützung studentischen Wohnens.
Wer eine Kulturerbe-Förderung beantragen kann
Die Förderung für baukulturelles Erbe ist nicht für jedes ältere Haus gedacht. Laut der aktuellen Serviceseite des Landes kommen vor allem kulturhistorisch bedeutsame Klöster und Kirchen mit überregionaler Bedeutung infrage, außerdem Kleindenkmäler, Profanbauten in öffentlichem Besitz und öffentlicher Nutzung sowie in besonderen Fällen Objekte von überragender Bedeutung für das kulturhistorische Erbe. Das Gebäude muss unter Denkmalschutz stehen oder vom Bundesdenkmalamt zumindest als erhaltenswert angesehen werden.
Profanbauten in Privatbesitz, die vorwiegend privat genutzt werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Pfarrkirchen ohne überragende kulturhistorische Bedeutung für das ganze Land, Neubauten und der Kauf von Immobilien. Besitzen Sie ein historisches Gebäude, ergibt sich aus dem aktuellen Millionenbeschluss also kein persönlicher Anspruch auf Förderung. Es kommt darauf an, wem das Gebäude gehört, wie es genutzt wird, welche kulturhistorische Bedeutung es hat und um welche Maßnahme es geht.
Beantragt wird online. Dem Antrag legen Sie eine genaue Beschreibung des Vorhabens bei, eine detaillierte Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan, in dem alle anderen Fördergeber und die Eigenmittel stehen. Über Art und Höhe der Unterstützung entscheidet dann das Kuratorium. Gefördert wird freiwillig, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Maßgeblich sind die schriftliche Zusage und die Bedingungen darin, und die Zusage steht unter dem Vorbehalt, dass Budgetmittel vorhanden sind.
Nach der derzeit verlinkten Vergaberichtlinie wird das Geld in der Regel im Nachhinein ausgezahlt, wenn die verlangten Nachweise vorliegen und geprüft sind. Das können Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sein, in Einzelfällen auch eine Projektabrechnung. Ändern sich Kosten, Finanzierung, Zeitplan oder Nutzung, müssen Sie das der Stiftung melden. Planen Sie ein passendes Projekt, klären Sie die Förderfähigkeit am besten mit der Landesgedächtnisstiftung, bevor Sie Aufträge vergeben. Stützen Sie den Finanzierungsplan nicht auf eine Zusage, die noch nicht erteilt ist.
365.000 Euro für studentisches Wohnen am Sandwirt
Beim zweiten Teil des Beschlusses geht es ums Wohnen, genauer um den Wohncampus Sandwirt in der Reichenauer Straße 149 in Innsbruck. Die Landesgedächtnisstiftung hat dort Einweisungsrechte für 35 Studierendenwohneinheiten erworben, die gerade gebaut werden. Damit kann sie diese Einheiten künftig Tiroler Studierenden zuteilen. Zusätzliche Wohnungen entstehen durch den Beschluss nicht, die 35 Einheiten sind Teil des bereits geplanten Projekts.
Projektträger ist die Innsbrucker Immobiliengesellschaft IIG. Laut ihrer Projektmeldung vom 1. Oktober 2026 entstehen in drei Baukörpern Wohnungen und Wohnheimplätze für rund 600 junge Menschen, gedacht für junge Familien, Studierende, Auszubildende sowie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. Die IIG gibt die Gesamtkosten mit 63,3 Millionen Euro netto an, die Gesamtnutzfläche mit rund 25.000 Quadratmetern. Die Fertigstellung erwartet die IIG im ersten Quartal 2028.
Miethöhen, Einkommensgrenzen, Studiennachweise, Reihungskriterien oder eine Bewerbungsfrist für die 35 Einheiten nennt die Landesmeldung noch nicht. Einziehen kann man auch nicht sofort, weil noch gebaut wird. Interessieren Sie sich als Studentin oder Student dafür, warten Sie daher auf spätere Informationen der Landesgedächtnisstiftung oder des Projektträgers zur Vergabe. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Anmeldung schon offen ist.
Was Sie aus dem Beschluss ableiten können
Gemeinden, kirchliche Einrichtungen und Träger historisch bedeutender Bauten sehen an der Entscheidung, welche Arten von Sanierungen die Stiftung derzeit unterstützt. Die Prüfung im Einzelfall bleibt trotzdem nötig. Für einen ersten Überblick über Voraussetzungen, Ausschlüsse, Unterlagen und Antrag eignet sich die amtliche Förderseite zum baukulturellen Erbe.
Auf dem Innsbrucker Wohnungsmarkt sichern die Einweisungsrechte Belegungsplätze in einem großen Wohnbauprojekt, das schon läuft. Wie sehr die 35 Plätze Studierende finanziell entlasten, lässt sich ohne Angaben zu Miete und Vergabe noch nicht sagen. Darüber entscheiden die späteren Konditionen, der tatsächliche Fertigstellungstermin und der Bewerbungsweg, sobald er veröffentlicht ist.
Beim aktuellen Stand sind beide Teile also getrennt zu betrachten. Das Geld für ausgewählte Denkmalsanierungen ist beschlossen, die Vorhaben müssen aber nach den jeweiligen Förderbedingungen umgesetzt und abgerechnet werden. Die Einweisungsrechte am Sandwirt sind erworben, die Landesmeldung nennt für die Plätze aber noch keinen Bewerbungsweg. Bevor Sie mit einer Auszahlung, einer Förderzusage oder einem Wohnplatz rechnen, warten Sie in beiden Fällen die weiteren amtlichen Veröffentlichungen ab.
Quellennachweise:
Förderung zum Erhalt Tiroler Kulturdenkmäler
Baukulturelles Erbe – Landesgedächtnisstiftung
Vergaberichtlinie – Erhaltung des kulturellen Erbes in Tirol