News 22.10.2026 6 min Lesezeit

Gasnetzentgelte 2027: Was Haushalte jetzt wissen

Die Gasnetzentgelte sollen 2027 österreichweit im Durchschnitt um 7,2 Prozent steigen. Kärnten und Niederösterreich trifft der Entwurf besonders stark. Die Werte sind noch vorläufig und betreffen nicht die gesamte Gasrechnung.

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Österreich.Immobilien Redaktion Redaktion · Oesterreich.Immobilien
Gasnetzentgelte 2027: Was Haushalte jetzt wissen

Im Schnitt um 7,2 Prozent sollen die Gasnetzentgelte in Österreich 2027 steigen. So steht es im neuen Verordnungsentwurf der E-Control, über den ORF und APA am 21. Oktober 2026 berichtet haben. Zwischen den Bundesländern liegen dabei große Unterschiede. In Kärnten ist ein Plus von 20,7 Prozent vorgesehen, in Niederösterreich eines von 19,3 Prozent. Nur in Salzburg sollen die Netzentgelte laut aktuellem Entwurf sinken.

Fix sind diese Werte noch nicht. Es handelt sich um einen Begutachtungsentwurf, und die endgültige Verordnung erscheint üblicherweise im Dezember. Verstehen Sie die Zahlen deshalb als Orientierung für Ihr Budget 2027 und noch nicht als feststehende Rechnung. Die Prozentsätze beziehen sich außerdem nur auf den regulierten Netzanteil, nicht auf den ganzen Gaspreis.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß

Laut dem veröffentlichten Entwurf steigt der Netzanteil österreichweit um durchschnittlich 7,2 Prozent. Besonders stark trifft es Kärnten mit 20,7 Prozent, Niederösterreich mit 19,3 Prozent und das Burgenland mit 14,3 Prozent. Dahinter liegt Oberösterreich mit 8,9 Prozent. In der Steiermark sind 2,7 Prozent vorgesehen, in Wien und Vorarlberg je 2,0 Prozent, in Tirol 1,3 Prozent. Nur in Salzburg sollen die Netzentgelte sinken, und zwar um 1,9 Prozent.

Die E-Control hat dazu Beispielrechnungen für einen Musterhaushalt angestellt, der im Jahr 15.000 Kilowattstunden verbraucht. In Kärnten müsste er laut Entwurf mit Mehrkosten von bis zu 94 Euro im Jahr rechnen, in Niederösterreich und im Burgenland mit rund 70 Euro. Für Oberösterreich ergeben sich rund 35 Euro. In Wien sind es knapp 10 Euro mehr, in Salzburg 5 Euro weniger. Ihre eigene Rechnung bilden solche Musterwerte nur ungefähr ab. Wie stark sich die Erhöhung bei Ihnen tatsächlich auswirkt, hängt von Netzgebiet, Verbrauch, Messentgelt, Tarifbestandteilen, Abgaben und Mehrwertsteuer ab.

Warum ein Anbieterwechsel das Netzentgelt nicht senkt

Vereinfacht setzt sich eine Gasrechnung aus drei Teilen zusammen. Da ist der Energiepreis des Lieferanten, dann kommen die regulierten Netzkosten, und schließlich Steuern und Abgaben. Laut ORF machen die Netzentgelte grob ein Drittel der Gasrechnung aus. Wechseln können Sie nur den Lieferanten und damit den Energiepreis. Das Netzentgelt gilt für das jeweilige Netzgebiet und wird vom Netzbetreiber verrechnet. An diesem Teil der Rechnung ändert ein neuer Gasanbieter also nichts.

Die Netzbetreiber melden ihre Kosten an die E-Control, die sie auf Angemessenheit prüft. Festgesetzt werden die Entgelte dann per Verordnung der Regulierungskommission der E-Control. Leitungen, Wartung, Messung und Betrieb kosten auch dann Geld, wenn weniger Gas durchs Netz fließt. Sinkt der Verbrauch im gesamten Netz, kann das die Kosten je verbleibende Kilowattstunde deshalb nach oben treiben. Als Gründe für den aktuellen Anstieg nennt der ORF den rückläufigen Transit und den sinkenden Verbrauch von Erdgas.

Energiesparen lohnt sich in der Regel trotzdem. Wer weniger verbraucht, zahlt auch bei einem höheren Entgelt je Kilowattstunde in der Regel weniger mengenabhängige Kosten als ein vergleichbarer Haushalt mit mehr Verbrauch. Fixe oder verbrauchsunabhängige Bestandteile können aber dazu führen, dass die Gesamtkosten nicht im selben Maß sinken wie der Verbrauch.

So prüfen Sie die Auswirkung auf Ihre eigene Rechnung

Holen Sie Ihre letzte Jahresabrechnung hervor und trennen Sie Energiepreis, Netzkosten, Steuern und Abgaben. Sehen Sie nach, ob die Netzkosten als Arbeitspreis, Grundpreis des Netzentgelts, Messentgelt oder in weiteren Posten ausgewiesen sind. Die ganze Gasrechnung einfach mit dem Prozentsatz Ihres Bundeslands zu multiplizieren, wäre falsch. Damit würden Sie die Mehrbelastung überschätzen, weil sich die angekündigte Änderung nur auf die Netzentgelte bezieht.

Für eine grobe Planung rechnen Sie den bisherigen jährlichen Netzanteil mit der Veränderung in Ihrer Region hoch. Lagen die reinen Netzkosten zum Beispiel bisher bei 400 Euro und steigt dieser Anteil um 10 Prozent, kommen rechnerisch 40 Euro dazu, vor möglichen Auswirkungen auf Steuern und andere Bestandteile. Bis Ihr Netzbetreiber die endgültigen Preisblätter veröffentlicht, ist das nur eine Näherung.

Die Energieangebote sollten Sie danach weiter vergleichen. Netzbetreiber und Netztarif können Sie zwar nicht wählen, ein günstigerer Liefervertrag kann einen Teil der Mehrkosten aber ausgleichen. Achten Sie dabei auf Grundpreis, Arbeitspreis, Bindung, Preisgarantie, Bonusbedingungen und darauf, was der Tarif nach Ablauf eines Neukundenbonus kostet. Dass die Teilzahlung niedriger ist, beweist noch nicht, dass der Tarif übers Jahr günstiger ist. Es zählen der erwartete Gesamtpreis und die Vertragsbedingungen.

Verbrauch senken, ohne die Bausubstanz zu gefährden

Alle Räume pauschal stark auskühlen zu lassen, ist kein guter Weg, die Kosten zu senken. Darunter kann der Komfort leiden, und in ungünstigen Gebäuden kann das Risiko für Kondenswasser und Schimmel steigen. Besser sind angemessene Raumtemperaturen, freie Heizkörper, richtig eingestellte Thermostate und kurzes, kräftiges Lüften. Wie Temperatur, Feuchtigkeit und Luftwechsel zusammenhängen, erklärt der Ratgeber „Richtig heizen und lüften“.

Ist Ihr Verbrauch ungewöhnlich hoch, prüfen Sie außerdem, ob die Abrechnung auf einem echten oder einem geschätzten Zählerstand beruht. Schreiben Sie den Stand regelmäßig auf und vergleichen Sie ähnliche Zeiträume, wobei Sie das Wetter mitberücksichtigen. In einer Mietwohnung melden Sie wiederkehrende Störungen, schlecht regelbare Heizkörper oder Probleme mit der zentralen Anlage am besten der Hausverwaltung. An der Anlage selbst sollten nur qualifizierte Fachleute arbeiten.

Im Dezember soll die verbindliche Grundlage kommen

Für die Haushaltsplanung 2027 gibt der aktuelle Entwurf eine erste Orientierung. Verbindlich werden die neuen Entgelte aber erst mit der endgültigen Verordnung. Die konkreten Beträge weist dann Ihr Netzbetreiber in seinen Preisblättern aus. Bis dahin können sich die Werte noch ändern. Sehen Sie nach der Kundmachung nach, welche Tarife in Ihrem Netzgebiet tatsächlich gelten und wie Ihr Netzbetreiber sie auf der Jahres- oder Teilrechnung ausweist.

Wer als Eigentümerin oder Eigentümer eine ältere Gasheizung betreibt, kann die Meldung auch zum Anlass nehmen, die langfristigen Betriebskosten verschiedener Heizsysteme zu vergleichen. Auf das Netzentgelt eines einzelnen Jahres allein sollte sich eine Investitionsentscheidung aber nicht stützen. In die Rechnung gehören Gebäudezustand, Vorlauftemperatur, Anschlussmöglichkeiten, Investitionskosten, Wartung, Förderbedingungen und die erwartete Nutzungsdauer.


Quellennachweise (stand Oktober 2026):

Begutachtungsentwurf zur Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 – Novelle 2027

Netzgebühren für Gas steigen in Kärnten und NÖ um 20 Prozent

Komponenten der Strom- und Gasnetzentgelte

Gasnetzentgelte steigen um rund 20 Prozent


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