News 16.10.2026 5 min Lesezeit

Kesseltausch-Förderung startet am 2. November neu

Die Bundesförderung für den Tausch fossiler Heizungen in Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern soll am 2. November 2026 wieder öffnen. Vorgesehen sind Pauschalen von 4.000 bis 6.000 Euro. Noch fehlen jedoch mehrere verbindliche Detailbedingungen.

Ö
Österreich.Immobilien Redaktion Redaktion · Oesterreich.Immobilien
Kesseltausch-Förderung startet am 2. November neu

Ab 2. November 2026 sollen sich private Haushalte wieder für eine Bundesförderung registrieren können, wenn sie in einem Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus eine fossile Heizung austauschen. Am 15. Oktober hat das zuständige Bundesministerium die Pauschalen für den Neustart genannt. Für einen Fernwärmeanschluss sind 4.000 Euro vorgesehen, für eine Wärmepumpe 5.000 Euro und für eine Holzheizung 6.000 Euro. Ob und wie gefördert wird, hängt aber weiter von den Detailbedingungen ab, die für den Neustart gelten, und davon, was im Förderportal tatsächlich verfügbar ist.

Neustart nutzt frei gewordene Mittel aus 2026

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft öffnet die Förderaktion „Kesseltausch 2026 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus“ nach eigenen Angaben am 2. November 2026 erneut. Bezahlt werden soll das mit Geld, das wieder frei geworden ist, weil Projekte storniert, Vorhaben nicht umgesetzt und Registrierungen verfallen sind.

Zwei weitere Daten stehen schon auf der offiziellen Förderplattform. Lieferungen und Leistungen sollen rückwirkend ab 7. Oktober 2026 anerkannt werden. Registrieren kann man sich laut Plattform nur bis 31. Dezember 2026. Das heißt aber nicht, dass jede seit 7. Oktober gesetzte Maßnahme automatisch förderfähig ist. Es kommt weiterhin auf die technischen Anforderungen an, auf Rechnungen und Nachweise und darauf, dass die Schritte im Verfahren in der richtigen Reihenfolge erfolgen.

Rund 20 Millionen Euro an solchen frei werdenden Mitteln erwartet das Ministerium bis Jahresende. Das ist ein erwarteter Betrag. Dass das Budget für jeden Antrag reicht, ist damit nicht garantiert. Planen Sie einen Heizungstausch, sollten Sie direkt auf der offiziellen Seite der Sanierungsoffensive nachsehen, wann das Portal öffnet, welche Förderbestimmungen dann gelten und ob es Hinweise zum Budget gibt.

Diese Förderpauschalen sind vorgesehen

Für den Umstieg von einem fossilen Heizsystem sind laut Ministerium folgende Pauschalen vorgesehen:

  1. 4.000 Euro für den Anschluss an Fernwärme,
  2. 5.000 Euro für eine Wärmepumpe,
  3. 6.000 Euro für eine Holzheizung.

Bestehen bleiben sollen der Bohrbonus für Wärmepumpen und der Solarbonus. Die neuen Pauschalen sollen schon beim Neustart im November auf dem Niveau angewendet werden, das für 2027 vorgesehen ist. Wie hoch die beiden Boni genau sind, welche technischen Mindestanforderungen gelten und welche Kosten anerkannt werden, müssen Sie in den jeweils gültigen Informationsblättern prüfen.

Verwechseln Sie die Pauschalen außerdem nicht mit einer vollständigen Kostenübernahme. Beim Kesseltausch soll der Förderanteil 2027 laut Ministerium rund 20 Prozent betragen. Begründet wird das mit mehr Wirkung pro eingesetztem Euro Steuergeld. Eine Berechnung für Ihr eigenes Vorhaben ersetzt dieser Wert nicht.

Wer sich jetzt vorbereiten sollte

Der angekündigte Neustart richtet sich an private Haushalte in Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern. Denken Sie über einen Austausch nach, können Sie die Zeit bis 2. November nutzen. Lassen Sie das bestehende Heizsystem, den Wärmebedarf des Gebäudes und die technischen Möglichkeiten am Standort prüfen.

Bei Fernwärme kommt es darauf an, ob ein Anschluss verfügbar ist und zu welchen Bedingungen er sich herstellen lässt. Ob eine Wärmepumpe passt, hängt unter anderem von Heizlast, Vorlauftemperaturen, Wärmequelle, Platz und Schallschutz ab, unter Umständen auch von einer Bohrung. Wer mit Holz heizen will, muss Brennstofflager, Abgasführung, Bedienaufwand und die Vorgaben vor Ort klären. Welches System technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheidet die Förderpauschale allein also nicht.

Angebote holen Sie am besten so ein, dass sie auf einer vergleichbaren Leistungsgrundlage beruhen. Darin enthalten sein sollten Ausbau und Entsorgung der alten Anlage, neue Speicher oder Verteilsysteme, Elektroarbeiten, der hydraulische Abgleich, bauliche Nebenarbeiten, die Inbetriebnahme und die Dokumentation. Klären Sie außerdem, ob sich Förderungen von Land oder Gemeinde kombinieren lassen und in welcher Reihenfolge Antrag, Auftrag und Umsetzung erfolgen müssen.

Was noch nicht endgültig feststeht

Starttermin und Pauschalen hat der Bund angekündigt. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass einzelne fachliche und technische Details der Sanierungsoffensive 2027 noch abgestimmt werden. Beschlossen werden sollen die finalen Förderbestimmungen und Informationsblätter im Dezember. Für die Wiederöffnung am 2. November zählt deshalb, welche Unterlagen das Portal eigens für die Förderaktion 2026 bereitstellt.

Offen ist auch noch, wie „Sauber Heizen für Alle“ für einkommensschwache Haushalte weiterentwickelt wird. Das Angebot soll in die Sanierungsoffensive eingegliedert und über den Klimasozialfonds weiterentwickelt werden. Die Maßnahmen aus dem österreichischen Klimasozialplan werden laut Ministerium im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission umgesetzt und brauchen deren Genehmigung.

Sanierungsoffensive 2027 startet später

Vom breiteren Start der Sanierungsoffensive 2027 muss man den Kesseltausch-Neustart am 2. November unterscheiden. Die Sanierungsoffensive soll am 4. Jänner 2027 beginnen. Nach Angaben von Klima- und Wirtschaftsministerium sind für 2027 insgesamt 500 Millionen Euro vorgesehen, davon 179 Millionen Euro für den Kesseltausch und 321 Millionen Euro für thermisch-energetische Sanierungen verschiedener Gebäudekategorien.

Gefördert werden sollen weiterhin umfassende Sanierungen und Teilsanierungen. Hinzukommen sollen laut Ministerium Angebote für einzelne Bauteile wie Fenster, Außenwände sowie oberste und unterste Geschoßdecken. Im mehrgeschoßigen Wohnbau sollen auch der Fenstertausch in einzelnen Wohnungen und Gebäudebegrünungen unterstützt werden. Konkrete Höhen und Bedingungen stehen aber erst fest, wenn die Informationsblätter vorliegen.

So vermeiden Sie Fehlentscheidungen vor dem Start

Unterschreiben Sie keinen Auftrag nur wegen der angekündigten Pauschale, solange Sie Förderbedingungen und technische Eignung nicht geprüft haben. Eine Registrierung oder ein Förderantrag ist noch keine Förderzusage, und der Budgetstand kann sich laufend ändern. Halten Sie Angebote, technische Daten und die geplante Ausführung so fest, dass man sie später mit den verlangten Nachweisen abgleichen kann.

Öffnen Sie am 2. November zuerst die offizielle Förderplattform. Kontrollieren Sie dort Start, Zielgruppe, die Frist bis 31. Dezember, die anrechenbaren Leistungen und die nötigen Unterlagen. Fehlen Angaben oder wirken sie widersprüchlich, warten Sie auf die verbindlichen Informationen oder lassen Sie sich von der zuständigen Förderstelle beraten. Die Ankündigung gibt Ihnen einen konkreten Zeitpunkt, auf den Sie sich vorbereiten können. Ihren Einzelfall prüfen müssen Sie trotzdem.


Quellennachweise:

Totschnig/Hattmannsdorfer: 500-Millionen-Euro-Booster für Klimamaßnahmen sowie Bau und Handwerk

Förderungen für Sanierung und Kesseltausch

Sanierungsoffensive


Alle News
Immobiliensuche

Finden Sie Ihre nächste Immobilie

Wohnungen, Häuser und Grundstücke zum Kaufen und Mieten – aktuelle Angebote aus ganz Österreich, übersichtlich an einem Ort.