News 07.10.2026 6 min Lesezeit

Steiermark: Noch 27 Prozent Budget für erneuerbaren Heizungstausch

Das Land Steiermark weist mit Stand 6. Oktober noch 27 Prozent seines 700.000-Euro-Budgets für den Austausch alter Biomassekessel und Wärmepumpen aus. Entscheidend sind Anlagenalter, technische Vorgaben und der Antrag vor Lieferung, Montage und Rechnungslegung.

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Österreich.Immobilien Redaktion Redaktion · Oesterreich.Immobilien
Steiermark: Noch 27 Prozent Budget für erneuerbaren Heizungstausch

Für den Tausch alter Heizungen, die schon mit erneuerbarer Energie laufen, war in der Steiermark zuletzt noch Geld im Fördertopf. Am 6. Oktober 2026 waren 27 Prozent des diesjährigen Förderbudgets verfügbar. Insgesamt stellt das Land für das Programm 700.000 Euro bereit. Der Umstieg von Öl oder Gas wird damit nicht gefördert. Es geht um die Modernisierung von Biomassekesseln und Wärmepumpen, die mindestens 15 Jahre alt sind, und zwar in bestehenden Ein-, Zwei- oder Reihenhäusern.

Was der neue Budgetstand aussagt

Den verfügbaren Anteil von 27 Prozent mit Stand 6. Oktober 2026 weist die zuständige Fachabteilung Energie und Wohnbau auf ihrer offiziellen Förderseite aus. Gemessen am ursprünglichen Gesamtbudget wären das rechnerisch rund 189.000 Euro. Mehr als den angezeigten Anteil am Ausgangsbudget beschreibt diese Rechnung aber nicht. Wie viele Anträge damit noch bewilligt werden können, lässt sich daraus nicht ablesen. Denn wie viel Förderung ein Projekt bekommen kann, hängt von Technik und Investitionskosten ab.

Dazu kommt: Der veröffentlichte Wert ist eine Momentaufnahme. Förderanträge sind grundsätzlich längstens bis 31. Dezember 2026 möglich. Allerdings nur, solange Mittel vorhanden sind. Weder ein offener Online-Antrag noch der sichtbare Budgetbalken reserviert schon Geld. Laut Richtlinie werden Mittel erst mit dem Bestätigungsschreiben der Fachabteilung und der darin zugeteilten Geschäftszahl reserviert. Dann gilt die Reservierung für neun Monate.

Welche alten Heizungen erfasst sind

Angesprochen sind Privatpersonen, die einen veralteten Biomassekessel oder eine alte Wärmepumpe ersetzen. Gemeint sind Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, die überwiegend zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Am Tag der Antragstellung muss die bestehende Anlage mindestens 15 Jahre alt sein. Einen Antrag stellen können Eigentümerinnen und Eigentümer, Hauptmieterinnen und Hauptmieter, im Grundbuch eingetragene Nutzungsberechtigte sowie Bauberechtigte.

Und was darf neu eingebaut werden? Infrage kommen ein geeigneter Nah- oder Fernwärmeanschluss, ein effizienter Biomassekessel oder eine effiziente Wärmepumpe. Die Nennwärmeleistung darf höchstens 100 kW betragen und muss zur Heizlast des Gebäudes passen. Außerdem muss der Austausch die Endenergieeffizienz verbessern. Wer zum ersten Mal von einem fossilen System wegwechselt, ist hier also falsch. Erneuert wird eine Heizung, die bereits erneuerbar betrieben wird.

Gibt es am Standort einen klimafreundlichen oder hocheffizienten Nah- oder Fernwärmeanschluss, fördert das Land grundsätzlich nur diesen. Ein neuer Biomassekessel oder eine Wärmepumpe kann dann nur berücksichtigt werden, wenn der Fernwärmeanschluss wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wann das der Fall ist, legt die Richtlinie fest: wenn die Investitionskosten für Biomassekessel oder Wärmepumpe zumindest 25 Prozent unter jenen des Fernwärmeanschlusses liegen. Dass kein Anschluss möglich beziehungsweise zumutbar ist, muss belegt werden.

Wie hoch die Förderung ausfallen kann

Höchstens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gibt es als Zuschuss. Ersetzen Sie einen alten Biomassekessel, sieht die Richtlinie maximal 1.000 Euro für einen Nah- oder Fernwärmeanschluss vor. Für einen neuen Biomassekessel sind es bis zu 3.000 Euro, für eine neue Wärmepumpe bis zu 1.500 Euro. Wird eine alte Wärmepumpe ersetzt, sind höchstens 1.000 Euro für Nah- oder Fernwärme oder 1.500 Euro für eine neue Wärmepumpe vorgesehen. Von der Wärmepumpe zum Biomassekessel? Dieser Wechsel wird nicht gefördert.

Bei bestimmten Biomassekesseln und Luft-Wasser-Wärmepumpen kann die Förderung um 20 Prozent geringer ausfallen. Das betrifft Fälle, in denen nur die jeweils genannten älteren Emissionsanforderungen beziehungsweise bestimmte Kältemittelwerte erfüllt werden. Förderfähig sind vor allem die Kosten für Anlage und Montage sowie für Demontage und Entsorgung der alten Heizung. Nicht dazu zählen laut Richtlinie Wärmespeicher, Wärmeverteilung, begleitende Bauarbeiten und Wärmequellenanlagen.

Mit anderen Förderungen kombinieren lässt sich das Programm unter Umständen. Ausgeschlossen sind aber weitere Förderungen des Landes Steiermark oder der Landwirtschaftskammer für dieselbe Anlage. Nach dieser Richtlinie ist auch eine gleichzeitige Förderung aus dem Bundesprogramm für den Tausch einer fossilen Heizung nicht möglich. Prüfen Sie Kombinationen deshalb, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Und lassen Sie sich nicht allein von einer theoretischen Gesamtförderung leiten.

Der Antrag muss vor Lieferung und Rechnung gestellt werden

Der wichtigste praktische Punkt ist die Reihenfolge. Sie müssen den Antrag online stellen, und zwar bevor die neue Heizungsanlage geliefert oder montiert wird. Rechnungen samt Zahlungsnachweisen dürfen zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht vorliegen. Das Bestätigungsschreiben mit Geschäftszahl kommt erst nach der Prüfung. Mit dieser Zuteilung sind die vorgesehenen Mittel neun Monate lang reserviert. In dieser Zeit muss die Anlage errichtet und die Fertigstellung eingereicht werden.

Was brauchen Sie für den Antrag? Unter anderem einen amtlichen Lichtbildausweis, einen vollständigen Kostenvoranschlag und Fotos der alten Anlage, auf denen das Typenschild lesbar ist. Ist ein Biomassekessel oder eine Wärmepumpe geplant, verlangt das Land außerdem eine Bestätigung des regionalen Wärmeversorgers, dass kein geeigneter wirtschaftlicher Anschluss möglich ist. Gibt es im Ort kein Wärmenetz, akzeptiert das Land ersatzweise eine Bestätigung der Gemeinde.

Ist die Heizung eingebaut, müssen Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen, dazu Inbetriebnahme- beziehungsweise Übergabeprotokolle und Fotos der neuen Anlage. Für Wärmepumpen gelten zusätzliche technische Nachweise, unter anderem zur maximalen Vorlauftemperatur von 55 Grad. Die alte Anlage muss außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt werden. Das gilt auch für vorhandene Zweitheizungen und allfällige Tanks.

Was Sie jetzt sinnvoll vorbereiten können

Prüfen Sie als Erstes, wie alt Ihre Anlage ist. Fotografieren Sie das Typenschild. Holen Sie danach ein detailliertes Angebot ein, in dem neue Technik, Leistung, Montage und Entsorgung getrennt ausgewiesen sind. Ob ein förderfähiger Nah- oder Fernwärmeanschluss besteht, klären Sie bei der Gemeinde oder beim regionalen Wärmeversorger. Reichen Sie den Antrag erst ein, wenn die Angaben belastbar sind. Aber unbedingt, bevor Lieferung, Montage oder Rechnungslegung beginnen.

Wie viel Energie Sie nach dem Heizungstausch verbrauchen, hängt auch von der täglichen Nutzung ab. Im Ratgeber Richtig heizen und lüften lesen Sie, wie Sie Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit sinnvoll aufeinander abstimmen. Die technische Auslegung der neuen Anlage ersetzt er nicht, eine Förderberatung ebenso wenig.

Budgetstand, Richtlinie und Online-Formular finden Sie auf der offiziellen Förderseite des Landes Steiermark. Schauen Sie dort unmittelbar vor der Antragstellung noch einmal nach. Die angezeigten 27 Prozent sind keine Zusage. Wann die Mittel ausgeschöpft sein werden, lässt sich daraus auch nicht verlässlich vorhersagen.


Quellennachweise:

Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme

Kurzinformation – Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme

Förderungsrichtlinie Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme


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