Das zusätzliche Kontingent der Salzburger Kaufförderung für 100 Wohnungen ist ausgeschöpft. Wieder geöffnet hatte das Land den Förderzugang am 2. November 2026. Schon am 6. November meldete es unter dem Titel „Kaufförderung für 100 Einheiten zugesichert“, das Kontingent sei wegen der großen Nachfrage ausgeschöpft. Einen neuen Termin für die Kaufförderung nannte das Land in seiner Meldung nicht.
Was der neue Förderstatus bedeutet
Es geht um die Salzburger Eigentumsförderung für den Kauf neu errichteter Wohnungen. Das Zusatzkontingent war von Anfang an auf 100 Wohnungen begrenzt. Möglich wurde es laut Land durch 21 Millionen Euro, die heuer zusätzlich ins Wohnbaubudget geflossen sind. Nur ein Teil davon ist für die Kaufförderung vorgesehen, die 21 Millionen Euro entsprechen also nicht dem Budget für die 100 Förderfälle.
Die Förderseite des Landes zeigte bei unserer Prüfung am 8. November noch den Hinweis auf die Öffnung am 2. November und keinen neuen Antragstermin. Ob und wann die Kaufförderung wieder geöffnet wird, sollten Sie deshalb direkt auf dieser Seite verfolgen.
Haben Sie bereits ein Förderansuchen in der Sparte Kauf eingebracht, erreichen Sie für Rückfragen laut Land die Wohnbauförderung per E-Mail an wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at, telefonisch unter +43 662 8042-3000 oder direkt über die zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise den zuständigen Sachbearbeiter. Ob ein einzelner Antrag vollständig ist oder schon zugesichert wurde, geht aus der allgemeinen Meldung nicht hervor.
Welche Käufe gefördert werden
Gefördert wird laut Land der Erwerb einer neu errichteten Wohnung im Bundesland Salzburg. Die Bauvollendungsanzeige darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Verkäufer muss ein Bauträger im Sinne der Wohnbauförderung sein. Er muss das Eigentumsrecht, einen vertraglichen Anspruch auf Einräumung des Eigentumsrechts oder ein Baurecht für mindestens 66 Jahre haben, wobei die Förderseite dazu auf den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe abstellt.
Dazu kommen weitere Bedingungen. Es muss sich um einen Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungseigentum handeln, um Wohnungen, die gleichzeitig auf drei unmittelbar nebeneinanderliegenden Liegenschaften errichtet werden, oder um Wohnungen aus einem Baulandsicherungsmodell. Der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus muss dabei unter 400 Quadratmetern liegen, Aufschließungs- und Nebenflächen nicht eingerechnet. Die Wohnung darf noch nicht bewohnt worden sein, oder sie wird vom Erstmieter gekauft. Beim Förderansuchen darf die Übergabe höchstens zwölf Monate zurückliegen, außer beim Kauf durch den Erstmieter, und der Bauträger muss den Fertigstellungsenergieausweis vorlegen.
Wer die Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden, wofür weitere Voraussetzungen gelten. Mindestens 30 Prozent der Finanzierung müssen laut Förderseite aus Fremdmitteln stammen. Außerdem gibt es regionale Kaufpreisobergrenzen. Wird die maßgebliche Grenze überschritten, entfällt die Förderung.
Gefördert wird mit einem einmaligen Zuschuss, dessen Höhe von der Familiensituation abhängt. Seit dem Start am 2. November gelten neue Fördersätze. Haushalte mit einer oder zwei Personen erhalten 44.000 Euro, Haushalte mit drei oder vier Personen sowie wachsende Familien ohne Kinder 54.000 Euro. Haushalte mit fünf und mehr Personen, Jungfamilien und Alleinerziehende erhalten 64.000 Euro, kinderreiche Familien 72.000 Euro. Zurückzahlen müssen Sie den Zuschuss laut Land nicht, wenn Sie die Wohnung förderkonform nutzen.
So bereiten Sie einen späteren Antrag vor
Beantragt wird über den Online-Assistenten des Landes. Dafür brauchen Sie vom Bauträger einen Einstiegslink oder die Assistentennummer des Bauprojekts. Die erforderlichen Unterlagen laden Sie mit dem Antrag hoch. Nähere Angaben enthält laut Land der Leitfaden zur Antragstellung. Das Land stellt außerdem einen Finanzierungsplan und eine Erklärung des Bauträgers als Formulare bereit. Allgemeine Fragen vor einem Antrag können Sie nach Terminbuchung in der Wohnberatungsstelle des Landes in Wals klären.
Prüfen Sie auch, ob die Wohnung tatsächlich in die geförderte Kategorie fällt, ob die regionale Kaufpreisobergrenze eingehalten ist und ob die Fristen für Bauvollendung und Übergabe passen. Für eine erste finanzielle Einschätzung können Sie Ihr Kaufbudget unverbindlich ermitteln. Das Ergebnis dient der Orientierung, es ist weder eine Finanzierungszusage noch eine Beratung.
Rechnen Sie in Ihrer Finanzierung nicht so, als wäre der Zuschuss schon sicher. Wie schnell ein begrenztes Kontingent vergeben sein kann, hat die erste Novemberwoche gezeigt. Planen Sie Kaufnebenkosten, mögliche Änderungen bei Zinsen und Eigenmitteln und auch eine Variante ohne Förderung ein. Bevor Sie einen Kaufvertrag oder ein Kaufanbot unterschreiben, sollten Sie wissen, was es für Ihre Finanzierung bedeutet, wenn keine Förderung zugesichert wird.
Kaufförderung und Errichtungsförderung sind getrennte Sparten
Die Ausschöpfung betrifft die Kaufförderung für neu errichtete Wohnungen. Davon zu unterscheiden ist die Eigentumsförderung für die Errichtung. Deren Kontingent ist laut Förderseite des Landes derzeit geschlossen. Förderansuchen können dort ab 11. Jänner 2027 um 9 Uhr wieder im Online-Assistenten gestellt werden.
Den aktuellen Stand beider Sparten veröffentlicht das Land auf der jeweiligen Förderseite.
Was Sie jetzt tun können
Haben Sie 2026 bereits eingereicht und sind noch Unterlagen offen, klären Sie das direkt mit der Förderstelle. Wollen Sie bei einer späteren Öffnung einreichen, sammeln Sie die Nachweise und lassen Sie sich vom Bauträger die Assistentennummer des Projekts geben. Ob dann tatsächlich noch Kontingent frei ist, zeigt sich erst beim Antrag. Bis dahin ist der Zuschuss eine Möglichkeit und kein fixer Teil Ihrer Finanzierung.
Quellennachweis:
Land Salzburg – aktueller Förderstatus