News 11.10.2026 5 min Lesezeit

Wiener Gemeindebau: 19.829 Kontrollgänge im Halbjahr

Wiener Wohnen weist für das erste Halbjahr 2026 fast 20.000 Kontrollgänge und mehr als 21.000 Entrümpelungen aus. Die Bilanz zeigt viel Tätigkeit, erlaubt aber keinen einfachen Schluss auf die Zahl betroffener Haushalte oder einen Sicherheitstrend.

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Österreich.Immobilien Redaktion Redaktion · Oesterreich.Immobilien
Wiener Gemeindebau: 19.829 Kontrollgänge im Halbjahr

19.829 Kontrollgänge hat die Ordnungsberatung von Wiener Wohnen im ersten Halbjahr 2026 in den rund 1.800 Wiener Gemeindebauanlagen gemacht. Dabei führte sie nach Angaben der Stadt 23.699 Gespräche mit Mieterinnen und Mietern. Außerdem zählt die Stadt 18.123 Meldungen wegen Verletzungen des Wiener Reinhaltegesetzes und 18.770 Meldungen zu Verstößen gegen die Hausordnung. Dazu kommen 21.293 Entrümpelungen. Die Bilanz, die die Stadt am 9. Oktober 2026 veröffentlicht hat, zeigt vor allem, wie oft es im kommunalen Wohnbestand um Ordnung, Sauberkeit und frei zugängliche Gemeinschaftsflächen geht.

Was die Halbjahreszahlen aussagen

Hinter jeder Kennzahl steckt ein anderer Arbeitsschritt. Wer einen Kontrollgang macht, stellt dabei nicht automatisch einen Verstoß fest. Ein Gespräch kann informieren oder einen Konflikt vermeiden helfen. Eine Meldung hält einen wahrgenommenen Missstand fest, und bei einer Entrümpelung werden unerlaubt abgestellte Gegenstände entfernt. Addieren darf man die Zahlen deshalb nicht. Als Zahl betroffener Wohnungen oder Haushalte taugen sie ebenso wenig.

Wie viele Meldungen aus ein und demselben Kontrollgang stammen, veröffentlicht die Stadt nicht. Offen bleibt auch, ob ein Vorfall zugleich die Hausordnung und das Wiener Reinhaltegesetz berührte. Einen direkt vergleichbaren Halbjahreswert für 2025 nennt die Stadt ebenfalls nicht. Ob Verstöße häufiger oder seltener geworden sind, lässt sich aus der neuen Bilanz allein also nicht ablesen. Was die Angaben der Stadt zeigen, ist der Umfang der Einsätze.

Entrümpelungen konzentrieren sich auf gemeinsam genutzte Bereiche

Von den 21.293 Entrümpelungen betrafen laut Rathauskorrespondenz 8.874 Müllplätze. Auf allgemeine Teile der Häuser wie Kellergänge und Dachböden entfielen 7.136, auf Müllräume 1.764. Zusammen ergibt das nicht die Gesamtzahl. Wie sich der Rest verteilt, schlüsselt die Mitteilung nicht auf.

Für Bewohnerinnen und Bewohner ist die Unterscheidung wichtig. Was in Gängen, Stiegenhäusern oder anderen allgemeinen Flächen abgestellt wird, kann die Nutzung erschweren und im Ernstfall Flucht- oder Rettungswege beeinträchtigen. Auf Müllplätzen und in Müllräumen geht es zusätzlich um Sauberkeit, um Schädlingsprävention und um den Aufwand für die Räumung. Welche Kosten dabei entstanden sind und ob sie einzelnen Verursachenden zugeordnet werden konnten, steht nicht in der Bilanz.

Zu den häufigsten Beanstandungen zählt die Stadt Sperrmüllablagerungen, Verunreinigungen, weggeworfene Zigaretten, nicht entfernten Hundekot und illegal abgestellte Einkaufswagerl. So ein Wagerl im Hof wirkt zunächst wie ein kleines Ärgernis. Laut Mitteilung kann es aber Flucht- und Rettungswege versperren, Grünflächen beeinträchtigen und zusätzliche Kosten verursachen.

Für Einkaufswagerl kann ein 70-Euro-Mandat folgen

Gegen zurückgelassene Einkaufswagerl setzt Wiener Wohnen laut Mitteilung auf definierte Sammelstellen, auf regelmäßige Abholungen durch die beteiligten Handelsunternehmen und auf Kontrollen in den Anlagen. Wer beim unerlaubten Abstellen eines Einkaufswagens angetroffen wird, riskiert ein Strafmandat von 70 Euro.

Bei den Sanktionen gilt ein anderer Zeitraum als beim Rest der Bilanz. Die großen Einsatzkennzahlen beziehen sich auf das erste Halbjahr 2026. Für Jänner bis Juli nennt die Stadt dagegen 1.552 Organstrafverfügungen und 401 Anzeigen, jeweils wegen Verletzungen des Wiener Reinhaltegesetzes. Im Halbjahr kamen außerdem 304 Sonderbegehungen dazu. Eine Organstrafverfügung oder Anzeige darf man nicht mit jeder dokumentierten Hausordnungsverletzung gleichsetzen.

Gespräch und Aufklärung bleiben ein eigener Schwerpunkt

23.699 Gespräche, das sind mehr persönliche Kontakte als Kontrollgänge. Wiener Wohnen sieht im direkten Gespräch ein zentrales Mittel, um Regeln zu erklären, Probleme früh zu klären und Konflikte zu vermeiden. Das ist die Sicht der verantwortlichen Hausverwaltung. Eine Befragung zur Zufriedenheit fehlt in der veröffentlichten Bilanz. Ebenso wenig gibt es eine Wirkungsmessung, mit der sich der Erfolg einzelner Gespräche beziffern ließe.

Sind Sie selbst von wiederkehrendem Lärm oder einem Nachbarschaftskonflikt betroffen, hilft es, Hausordnung, konkrete Beobachtung und akute Gefahr auseinanderzuhalten. Ein abgestuftes Vorgehen, von der sachlichen Dokumentation bis zur Hausverwaltung oder zuständigen Stelle, erläutert der interne Ratgeber zu Lärm in der Mietwohnung. Bei unmittelbarer Gefahr ist der passende Notruf der richtige Weg und nicht die normale Hausverwaltung.

So melden Sie Missstände im Wiener Gemeindebau

Akute Verunreinigungen, Sperrmüllablagerungen, zurückgelassene Einkaufswagerl und andere Missstände können Bewohnerinnen und Bewohner unter der Wiener-Wohnen-Service-Nummer 05 75 75 75 melden. Laut Stadt ist die Nummer an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr erreichbar. Auch auf der Serviceseite von Wiener Wohnen steht, dass man die Service-Nummer täglich rund um die Uhr erreicht.

Beschreiben Sie bei einer Meldung möglichst konkret, was Sie wahrgenommen haben und wo sich der Gegenstand oder die Verunreinigung befindet. Sagen Sie auch dazu, ob ein Durchgang oder Fluchtweg blockiert ist. Vermeiden Sie pauschale Beschuldigungen, wenn Sie die verursachende Person nicht selbst beobachtet haben. Bei einem ortsbezogenen Sachverhalt können Fotos hilfreich sein, unnötige Aufnahmen von Personen oder privaten Wohnbereichen sollten sie aber nicht enthalten.

Treten Probleme immer wieder auf, lohnt sich ein Blick in die Hausordnung und auf die Informationen im Stiegenhaus. Für Fragen zur Reinigung und für kleinere Gebrechensmeldungen nennt Wiener Wohnen die Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer beziehungsweise Hausbesorgerinnen und Hausbesorger als Ansprechpersonen. Haben mehrere Hausparteien dasselbe Anliegen, können auch die gewählten Mietervertreterinnen und Mietervertreter eine geeignete interne Anlaufstelle sein.

Was aus der Bilanz offenbleibt

Eine umfangreiche Tätigkeitsstatistik liefert die aktuelle Rathauskorrespondenz, eine Kostenbilanz nicht. Offen bleiben Personalumfang, Bearbeitungsdauer, Räumungs- und Entsorgungskosten und Wiederholungsfälle, ebenso die regionale Verteilung auf Bezirke und einzelne Anlagen. Ob gemeldete Missstände vollständig behoben wurden, weist die Stadt auch nicht aus.

Für Sie als Mieterin oder Mieter bleibt trotzdem Praktisches. Gemeinschaftsflächen sollten frei und sauber bleiben. Hausordnung und Reinhaltevorschriften sind getrennt zu beachten. Und konkrete Missstände können Sie jederzeit melden. Wie sich Ordnung oder Sicherheitsgefühl im Gemeindebau insgesamt entwickelt haben, sagen die Zahlen nicht, so viel Aktivität sie auch zeigen.


Quellennachweise:

Ordnungsberater*innen im Gemeindebau: Ein gutes Miteinander braucht gemeinsame Spielregeln

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