Author: Österreich.Immobilien Redaktion
Veröffentlicht am 25.10.2026

Sturmschaden am Haus: Was Sie jetzt richtig machen

Sturmschaden am Haus: Was Sie jetzt richtig machen
10 min Lesezeit

Der Sturm ist vorbei, im Garten liegen Dachziegel, am Dachboden tropft Wasser herein oder ein Ast lehnt an der Fassade. Jetzt kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Zuerst müssen Gefahren ausgeschlossen sein, dann halten Sie den Schaden fest und verständigen die zuständigen Stellen. Selbst anpacken sollten Sie nur dort, wo Sie sich nicht in Gefahr bringen. Wer zu früh aufs Dach steigt oder beschädigte Teile gleich wegwirft, macht den Schaden im schlimmsten Fall größer und erschwert die spätere Regulierung.

Solange der Sturm anhält: Abstand statt Schadensbesichtigung

Bleiben Sie bei starken Böen im Haus und halten Sie Abstand zu Fenstern, Dachflächen und Räumen unter sichtbar beschädigten Bauteilen. Lose Ziegel, Äste, Blechteile oder Photovoltaikmodule können auch nach dem ersten Schaden noch herunterfallen. Gehen Sie weder aufs Dach noch auf einen Balkon, über dem etwas herabhängt, und stellen Sie bei Wind oder auf nassem Untergrund keine Leiter auf.

Sind Menschen akut in Gefahr, Verkehrswege blockiert, Leitungen abgerissen oder Bauteile absturzgefährdet, rufen Sie über den Notruf die Feuerwehr unter 122 oder die Polizei. Sagen Sie am Telefon kurz, was beschädigt ist, ob Personen gefährdet sind und ob Stromleitungen betroffen sein könnten. Ein normaler Versicherungs- oder Reparaturfall ohne unmittelbare Gefahr ist dagegen Sache der Versicherung oder eines Fachbetriebs. Der Niederösterreichische Zivilschutzverband weist darauf hin, dass die Feuerwehr bei Sturm stark ausgelastet sein kann und Hilfe dann länger braucht.

Riecht es nach Gas, sehen Sie Funken oder liegt eine Leitung am Boden, bleiben Sie auf Abstand. Fassen Sie keine Leitung an und auch nichts, was mit ihr in Berührung sein könnte. Sind elektrische Anlagen sichtbar nass, schalten Sie den betroffenen Stromkreis nur ab, wenn der Sicherungskasten trocken ist und Sie gefahrlos hinkommen. Andernfalls erledigt das eine Elektrofachkraft oder die Feuerwehr.

Die ersten Schritte nach dem Unwetter

Ist die Gefahr vorüber, gehen Sie der Reihe nach vor. So gehen keine wichtigen Nachweise verloren, und Notreparaturen beginnen nicht zu spät.

Verschaffen Sie sich zuerst von einem sicheren Standort aus einen Überblick. Dach, Fassade, Fenster, Nebengebäude und Grundstück schauen Sie sich vom Boden oder von drinnen an und achten dabei auf lose Bauteile, eindringendes Wasser und verformte Konstruktionen. Danach sperren Sie den Gefahrenbereich ab. Personen, Fahrzeuge und Haustiere haben dort nichts verloren, wo etwas herunterfallen könnte. Hängen Ziegel, Äste oder Teile der Fassade über dem gewohnten Weg, nehmen Sie einen anderen Zugang.

Dann wird dokumentiert. Fotografieren oder filmen Sie den Schaden im Überblick und im Detail, ohne dafür einen gefährlichen Bereich zu betreten, und notieren Sie Datum, ungefähre Uhrzeit und das Wetter, das Sie beobachtet haben. Verständigen Sie anschließend umgehend Versicherung, Vermieterseite oder Hausverwaltung. Fragen Sie nach einer Schadennummer und danach, welche Notreparaturen Sie in Auftrag geben dürfen. Zuletzt geht es darum, Folgeschäden klein zu halten. Fangen Sie eindringendes Wasser auf, holen Sie bewegliche Sachen aus dem nassen Bereich und lassen Sie offene Stellen am Dach von einem befugten Fachbetrieb provisorisch sichern.

Für künftige Wetterlagen lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Warnungen von GeoSphere Austria. In die Warnstufe Gelb, Orange oder Rot fließen neben den erwarteten Wetterwerten auch Umstände ein, die die Auswirkungen verstärken oder abschwächen, etwa die Tages- und Jahreszeit oder die Vorbelastung einer Region. Zu den Warnungen gibt es Empfehlungen, wie man Menschen und Sachwerte schützt. Läuft ein Unwetter noch, gehen behördliche Anweisungen und AT-Alert-Meldungen dem Wunsch vor, den Schaden gleich anzusehen.

So dokumentieren Sie den Sturmschaden nachvollziehbar

Mit ein paar Nahaufnahmen ist es selten getan. Fangen Sie mit Bildern an, die das ganze Gebäude zeigen und erkennen lassen, wo der beschädigte Bereich liegt. Dann kommen Details von Dach, Fassade, Fenstern, Entwässerung und eingedrungenem Wasser. Fotografieren Sie auch beschädigten Hausrat und das, was Sie unternommen haben, um den Schaden zu begrenzen.

Schreiben Sie außerdem kurz auf, was beschädigt wurde, wo sich der Schaden befindet und wann Sie ihn entdeckt haben. Halten Sie fest, welche Sofortmaßnahme nötig war und welche Firma Sie beauftragt haben. Kostenvoranschläge, Rechnungen und Nachrichten an Versicherung oder Hausverwaltung legen Sie zusammen mit der Schadennummer ab. Beschädigte Sachen sollten Sie laut Arbeiterkammer Oberösterreich nicht wegwerfen, bevor ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden begutachtet hat. Müssen Sie doch etwas loswerden, stimmen Sie das vorher ab oder dokumentieren Sie Zustand und Entsorgung besonders genau.

Eine Wetterwarnung oder eine gemessene Windgeschwindigkeit kann bei der Einordnung helfen. Sie ersetzt aber weder die eigene Dokumentation noch die Prüfung des Vertrags. Viele Versicherungsbedingungen sprechen von Sturm, wenn die Windspitzen 60 km/h übersteigen. Entscheidend ist aber, wie Ihre Polizze und die dazugehörigen Bedingungen Sturm definieren.

Wer muss verständigt werden?

Eigenheim

Im Einfamilienhaus melden Eigentümerinnen und Eigentümer den Schaden am Gebäude ihrer Eigenheimversicherung. Hat der Sturm auch Möbel, Elektrogeräte oder andere bewegliche Sachen beschädigt, kommt zusätzlich die Haushaltsversicherung ins Spiel. Das sind zwei getrennte Bereiche. Sagen Sie bei der Meldung deshalb klar, was am Gebäude und was am Inhalt kaputt ist.

Eigentumswohnung

Schäden am Dach, an der Fassade oder an anderen allgemeinen Teilen des Hauses melden Sie sofort der Hausverwaltung. Abgeschlossen wird die Eigenheimversicherung in der Regel von der Hausverwaltung für die Eigentümergemeinschaft. Schäden am eigenen Wohnungsinhalt melden Sie Ihrer Haushaltsversicherung. Ist ein Fenster oder eine Terrasse beschädigt, kann es vom Wohnungseigentumsvertrag und vom konkreten Bauteil abhängen, wer zuständig ist. Klären Sie das, bevor Sie eine endgültige Reparatur beauftragen.

Mietwohnung

Schäden an Dach, Fassade, Fenstern und gemeinschaftlichen Anlagen melden Sie der Vermieterin, dem Vermieter oder der Hausverwaltung schriftlich. Für beschädigten Hausrat wenden Sie sich grundsätzlich zuerst an Ihre Haushaltsversicherung. Halten Sie auch fest, wann Sie den Gebäudeschaden gemeldet haben und inwieweit Sie die Wohnung nur eingeschränkt nutzen können.


Wer reparieren muss und welche Versicherung zahlt, sind zwei verschiedene Fragen. Als Mieterin oder Mieter geben Sie eine größere Reparatur am Gebäude nicht auf eigene Faust in Auftrag, außer es ist eine akute Notmaßnahme nötig. Ist die Wohnung nur noch stark eingeschränkt nutzbar, wird über Kosten gestritten oder kommt eine Mietzinsminderung in Frage, ist eine individuelle mietrechtliche Beratung sinnvoll.

Welche Versicherung kann für welchen Schaden leisten?

Die Eigenheimversicherung deckt Schäden an Teilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Je nach Vertrag können das Dachdeckung, Fassade, Fenster, Installationen und bestimmte Nebengebäude sein. Den beweglichen Wohnungsinhalt schützt die Haushaltsversicherung. Hat der Sturm ein Auto beschädigt, hilft die Kfz-Haftpflicht nicht weiter. Gedeckt ist das nur über eine vereinbarte Teil- oder Vollkasko.

Ob Folgeschäden durch Regen gedeckt sind, hängt von der Ursache und den Bedingungen ab. Kommt das Wasser direkt durch ein Dach herein, das der Sturm abgedeckt oder beschädigt hat, wird das unter Umständen anders bewertet als Feuchtigkeit, die durch ein schon vorher schadhaftes Dach oder wegen mangelnder Wartung eindringt. Carport, Gartenhaus, Poolüberdachung, Glasflächen, Außenanlagen und Photovoltaikmodule sind ebenfalls nicht in jedem Vertrag automatisch oder in voller Höhe dabei. Laut Arbeiterkammer Oberösterreich müssen etwa Photovoltaikanlagen, Carports, Poolüberdachungen oder Wintergärten oft ausdrücklich mitversichert werden.

Dass in der Polizze „Sturm“ steht, reicht deshalb nicht. Schauen Sie nach, welche Gebäude und Nebengebäude versichert sind und welche Außenanlagen und technischen Anlagen mitversichert sind. Wichtig sind auch Höchstbeträge, Selbstbehalt und ein allfälliger Unterversicherungsverzicht, die Vorgaben zur Schadenmeldung und Schadenminderung sowie Ausschlüsse für mangelnde Instandhaltung oder rein optische Schäden.

Pauschal lässt sich zur Deckung nichts Verlässliches sagen, denn zwei Verträge können denselben Schaden unterschiedlich behandeln. Lehnt die Versicherung ab oder kürzt sie, lassen Sie sich das schriftlich und mit der konkreten Vertragsbestimmung begründen. Ist etwas unklar, holen Sie Beratung ein.

Notreparatur ja, riskante Eigenleistung nein

Versicherte müssen, soweit zumutbar, dazu beitragen, dass ein Schaden nicht unnötig größer wird. Auf ein beschädigtes Dach klettern müssen Sie deswegen nicht. Bei Nässe und Wind eine Plane anzubringen oder lose Ziegel und eine beschädigte Dachrinne zu sichern, ist Arbeit für einen geeigneten Fachbetrieb. Die Arbeiterkammer Oberösterreich rät, bei Sturmschäden für eine provisorische Abdeckung und Verankerung zu sorgen, sofern das für Sie gefahrlos möglich ist. Andernfalls ist ein Fachbetrieb beizuziehen.

Drinnen können Sie Wasser mit Behältern auffangen, trockene Möbel aus dem Bereich tragen und Textilien höher lagern. Durchfeuchtete Bauteile sollten bald fachlich geprüft und getrocknet werden. Verdecken Sie den Schaden dabei nicht dauerhaft, solange er nicht dokumentiert oder besichtigt ist.

Ist eine Arbeit dringend, beauftragen Sie nur so viel, wie für die Sicherung nötig ist. Bitten Sie den Betrieb, Notreparatur und endgültige Instandsetzung im Angebot getrennt auszuweisen. Das macht die Abstimmung mit der Versicherung einfacher und verhindert, dass unter Zeitdruck eine große Sanierung beginnt, bevor geklärt ist, was die Versicherung übernimmt.

Was in die Schadensmeldung gehört

Eine vollständige Schadenssumme braucht die erste Meldung noch nicht. Vertrag, Ort, Zeitpunkt, vermutete Ursache und die erkennbaren Schäden sollten sich aber eindeutig zuordnen lassen. Legen Sie Fotos bei und geben Sie an, wie man Sie erreicht und ob eine Notreparatur nötig ist. Fragen Sie nach, ob ein Sachverständiger kommt und welche Unterlagen vor der Reparatur gebraucht werden. In die Meldung gehören:

  1. Polizzen- oder Vertragsnummer,
  2. Adresse des Schadens und Ihre Erreichbarkeit,
  3. Datum, Uhrzeit und ein kurzer Hergang,
  4. betroffene Gebäudeteile und Gegenstände,
  5. Sicherungsmaßnahmen, die Sie schon gesetzt haben,
  6. Fotos, Videos und vorhandene Kostenvoranschläge.

Bei größeren Katastrophenschäden rät oesterreich.gv.at, neben der Versicherung sofort auch die Gemeinde zu verständigen. Eine Schadenskommission füllt dann gemeinsam mit Ihnen ein Schadensprotokoll aus. Für mögliche Beihilfen verweist oesterreich.gv.at auf die Verfahren der Bundesländer. Diese Unterstützung hat eigene Voraussetzungen und ersetzt den Versicherungsvertrag nicht.

Nach der Sicherung: Ursache und Vorsorge getrennt betrachten

Nach der Ursache wird erst gesucht, wenn die akute Gefahr beseitigt ist. Lassen Sie klären, ob nur einzelne Deckelemente beschädigt sind oder auch Unterdach, Lattung, Kaminanschluss, Dachfenster, Entwässerung oder Befestigungen. Bei einer Photovoltaikanlage kann zusätzlich zur mechanischen auch eine elektrische Prüfung nötig sein.

Die Reparatur ist nicht automatisch der Anlass für jede Verbesserung, die Sie sich wünschen. Trennen Sie im Angebot die versicherte Wiederherstellung, notwendige Zusatzarbeiten und freiwillige Modernisierung. Dann bleibt nachvollziehbar, welche Kosten zum Schaden gehören.

Für die nächste Saison hilft ein dokumentierter Gebäuderundgang, wie ihn der Ratgeber zur Vorbereitung auf Herbst und Winter beschreibt. Ist gerade ein Sturmschaden passiert, gilt aber zuerst: Abstand halten, Beweise sichern, die zuständigen Stellen informieren und das Gebäude fachgerecht vor weiteren Schäden schützen.


Quellennachweise (stand Oktober 2026):

oesterreich.gv.at – Vorgehen bei Katastrophenschäden

Arbeiterkammer Österreich – Unwetterschäden: Wer zahlt und was müssen Sie jetzt tun?

Arbeiterkammer Oberösterreich – Unwetter: Worauf bei Versicherungen zu achten ist

Arbeiterkammer Oberösterreich – Eigenheimversicherung

GeoSphere Austria – Wetterprognose und Wetterwarnungen

GeoSphere Austria Data Hub – Warnungen v1

Österreichischer Zivilschutzverband – Ratgeber wetterbedingte Naturgefahren, Abschnitt Sturm

Versicherungsverband Österreich – Versicherungsleitfaden, Abschnitt Sturm

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