Für die steirische Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ zeigt das Land aktuell noch 23 Prozent verfügbares Budget an. Gleichzeitig ist das Online-Formular für die Fertigstellungsmeldung auf der offiziellen Förderseite mit 22. September 2026 datiert. Wenn Sie eine thermische Sanierung planen, ist das ein Anlass, die Voraussetzungen und Unterlagen jetzt sorgfältig zu prüfen. Der angezeigte Reststand ist jedoch weder eine Reservierung noch eine Förderzusage.
Was der aktuelle Budgetstand aussagt
Für Förderungsbeiträge zur thermischen Sanierung stehen laut Land Steiermark maximal 20 Millionen Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 4,05 Millionen Euro, die bereits getrennt für thermische Sanierungen im Rahmen der Großen Eigenheimsanierung 2026 reserviert wurden. Auf der Förderseite weist ein Budgetbalken 23 Prozent als noch verfügbar aus.
Aus diesem Prozentwert sollten Sie keinen vermeintlich exakten Euro-Restbetrag ableiten. Die Seite erläutert nicht, ob sich der Balken auf registrierte, reservierte, zugesicherte oder bereits ausbezahlte Mittel bezieht. Auch ein separates Standdatum für die Grafik fehlt. Klar datiert ist hingegen das aktualisierte Online-Formular für die Fertigstellungsmeldung mit 22. September 2026. Der Beitrag gibt daher den beim Abruf sichtbaren Budgetstand wieder, ohne ihm eine nicht ausgewiesene Aktualisierungszeit zuzuschreiben.
Wichtig ist außerdem: Die Vergabe erfolgt nach dem Rangprinzip entsprechend dem Zeitpunkt, zu dem die Anträge einlangen, und nur solange Budget vorhanden ist. Ein angezeigtes Restbudget garantiert daher nicht, dass Ihr Vorhaben gefördert wird. Einen durchsetzbaren Anspruch erwerben Sie nach den Angaben des Landes erst mit der Förderungszusicherung.
Wer die Förderung nutzen kann
Das Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer eines Gebäudes, an Bauberechtigte sowie an bestimmte bestellte Verwalterinnen und Verwalter. Auch Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Miteigentümerinnen und Miteigentümer können für Maßnahmen innerhalb einer Wohnung infrage kommen, wenn sie die betreffende Wohnung selbst nutzen. Welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall gelten, ergibt sich aus der Förderrichtlinie des Landes.
Gefördert wird mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss. Seine Höhe hängt davon ab, wie viele Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Für eine Einzelmaßnahme ist die Summe aus Landesförderung und einer allfälligen Bundesförderung jedenfalls mit 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Eine pauschale Aussage über Ihren persönlichen Zuschuss ist deshalb ohne Projekt-, Kosten- und Förderprüfung nicht möglich.
Die Registrierung muss vor dem Baubeginn erfolgen
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst registrieren Sie das Sanierungsvorhaben, danach setzen Sie die genehmigten Maßnahmen um und reichen nach Fertigstellung den eigentlichen Förderungsantrag ein. Zum Zeitpunkt der Registrierung dürfen die Sanierungsarbeiten noch nicht begonnen haben. Diese Reihenfolge ist entscheidend: Wer vorzeitig startet, riskiert, die Fördervoraussetzungen nicht zu erfüllen.
Für die Registrierung verlangt das Land unter anderem ein Sanierungskonzept, Kostenvoranschläge und Fotos des Bestandsgebäudes. Ab drei Sanierungsmaßnahmen sind zudem Energieausweise vorgesehen. Hinzu kommen ein Identitätsnachweis und Angaben zur erstmaligen Baubewilligung. Bei der Erstellung des Sanierungskonzepts und der Energieausweise können befugte Fachleute oder das Netzwerk Energieberatung Steiermark unterstützen.
Verwechseln Sie die automatische Eingangsbestätigung nicht mit der Registrierungsbestätigung. Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass die Registrierungsbestätigung gesondert übermittelt wird. Erst danach sollten Sie die weitere Umsetzung anhand der bestätigten Bedingungen planen.
Welche Fristen nach der Registrierung gelten
Für die Umsetzung einer einzelnen Maßnahme stehen laut Ablaufschema maximal neun Monate ab Zusendung der Registrierungsbestätigung zur Verfügung. Werden zwei bis vier Maßnahmen kombiniert, beträgt die maximale Umsetzungszeit zwei Jahre. Das Programm selbst läuft nach der derzeit veröffentlichten Regelung seit 1. Juni 2026 und ist, ausreichend verfügbare Mittel vorausgesetzt, vorerst bis 31. Dezember 2026 befristet.
Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Fertigstellungsmeldung. Dafür nennt das Land unter anderem einen Grundbuchsauszug, Fotos des sanierten Gebäudes, Bau- und Planunterlagen, Rechnungen sowie technische und finanzielle Datenblätter. Wenn eine Bundesförderung einbezogen wird, kann auch das Zusageschreiben der Kommunalkredit Public Consulting erforderlich sein. Das dafür bereitgestellte Online-Formular trägt auf der Förderseite den Aktualisierungsstand 22. September 2026.
So bereiten Sie den Antrag praktisch vor
- Öffnen Sie vor jeder Einreichung die aktuelle Förderseite des Landes Steiermark und prüfen Sie Budgetanzeige, Richtlinie und Formulare.
- Beginnen Sie nicht mit den Arbeiten, bevor die Registrierung ordnungsgemäß erfolgt ist und Sie die gesonderte Registrierungsbestätigung erhalten haben.
- Lassen Sie Sanierungskonzept, Energieausweise und Kostenvoranschläge frühzeitig erstellen, damit die Registrierung vollständig eingereicht werden kann.
- Dokumentieren Sie den Bestand und den Baufortschritt nachvollziehbar und bewahren Sie Rechnungen, Pläne sowie allfällige Förderzusagen anderer Stellen auf.
- Nutzen Sie für die Fertigstellungsmeldung das aktuell verlinkte Formular statt einer älteren gespeicherten Version.
Unvollständige Anträge und sogenannte Blanko-Reservierungen werden laut Land abgelehnt. Bei Unsicherheiten sollten Sie vor dem Start die Infostelle der Fachabteilung Energie und Wohnbau kontaktieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Eigentumsparteien beteiligt sind, eine Hausverwaltung einreicht oder Landes- und Bundesförderung kombiniert werden sollen.
Was Sie jetzt beachten sollten
Die 23-Prozent-Anzeige signalisiert, dass das Programm beim Abruf noch offen ist, der Balken aber weniger als ein Viertel als verfügbar ausweist. Sie sagt nicht voraus, wie lange Mittel verfügbar bleiben. Wenn Ihr Sanierungsvorhaben grundsätzlich förderfähig erscheint, sollten Sie daher zuerst die vollständigen Unterlagen vorbereiten und die verbindlichen Bedingungen prüfen, statt nur möglichst rasch ein unvollständiges Ansuchen abzusenden.
Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Information, Registrierung und Zusicherung: Der aktuelle Budgetbalken informiert über die Förderseite, die Registrierung reiht Ihr vollständiges Vorhaben in das Verfahren ein, und erst die ausdrückliche Zusicherung schafft den vom Land beschriebenen Rechtsanspruch. Planen Sie Kosten und Baubeginn erst auf dieser Grundlage belastbar.