Das Land Salzburg will das Amtsgebäude in der Michael-Pacher-Straße 36 an die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft GSWB verkaufen. Für die 8.520 Quadratmeter große Liegenschaft wurde auf Basis eines aktuellen Verkehrswertgutachtens ein Kaufpreis von 9,54 Millionen Euro ermittelt. Nach der am 26. September 2026 veröffentlichten Landesmeldung soll auf dem Areal künftig ausschließlich geförderter Wohnbau entstehen: 70 Prozent der künftigen Wohnnutzfläche sind für geförderte Mietwohnungen, 30 Prozent für gefördertes Eigentum vorgesehen.
Was das Land Salzburg jetzt angekündigt hat
Der Standort wird derzeit noch von der Landesverwaltung genutzt. Rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im ersten Quartal 2027 in das neue Landesdienstleistungszentrum beim Salzburger Hauptbahnhof übersiedeln. Erst dadurch wird die Liegenschaft für eine neue Nutzung frei. Der aktuelle Schritt betrifft daher vor allem die Sicherung des Grundstücks und die Vorbereitung des Verkaufs an die GSWB; ein bezugsfertiges Wohnprojekt ist noch nicht beschlossen.
Die GSWB ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft von Stadt und Land Salzburg und als gemeinnützige Wohnbauvereinigung tätig. Das Land begründet die Direktvergabe damit, dass ein Sachverständiger den Verkehrswert ermittelt habe und die Veräußerung zu diesem Wert erfolgen solle. Ein langwieriges Bieterverfahren sei deshalb nicht erforderlich. Zugleich soll die Vergabe an eine gemeinnützige Bauvereinigung verhindern, dass die Liegenschaft später für einen anderen als den vorgesehenen geförderten Wohnbau verwendet wird.
Der Kaufvertrag enthält nach Angaben des Landes eine Nachbesserungsklausel. Sollte im baurechtlichen Verfahren eine höhere Wohnnutzfläche bewilligt werden als der aktuellen Kaufpreisberechnung zugrunde liegt, muss der Kaufpreis entsprechend nachgebessert werden. Diese Regelung ist für die öffentliche Hand relevant, sagt aber noch nichts darüber aus, wie viele Wohnungen tatsächlich entstehen oder welche Kosten spätere Mieterinnen, Mieter oder Käuferinnen und Käufer tragen werden.
Der politische und planerische Hintergrund
Die Nachnutzung des Areals ist nicht neu. Das Regierungsübereinkommen des Landes sieht vor, die Michael-Pacher-Straße 36 für leistbaren, förderbaren Wohnbau zu verwenden. Der Salzburger Landtag hatte dieses Ziel bereits 2023 bekräftigt. Auch die Stadt Salzburg bezeichnete die Liegenschaft Anfang 2025 als wichtiges Projekt für leistbaren Wohnraum und verwies darauf, dass das Grundstück bereits als „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“ gewidmet ist.
Die nun genannte Summe von 9,54 Millionen Euro und der vorgesehene Erwerber machen das Vorhaben konkreter. Dennoch ist die Formulierung der amtlichen Meldung entscheidend: Zunächst soll die Landesregierung den Verkauf beschließen, anschließend muss der Salzburger Landtag die Verwertung endgültig genehmigen. Solange diese Schritte nicht erfolgt sind, ist der Verkauf politisch angekündigt, aber noch nicht abgeschlossen.
Was für Wohnungssuchende noch offen ist
Eine Zahl geplanter Wohnungen nennt das Land derzeit nicht. Ebenso fehlen ein konkreter Architekturentwurf, ein Zeitplan für Abbruch, Umbau oder Neubau, Angaben zur Wohnungsgröße sowie ein Termin für eine spätere Vergabe. Auch Miethöhen, Finanzierungsbeiträge, Kaufpreise, Einkommensgrenzen und Förderbedingungen sind noch nicht veröffentlicht. Aus dem Verhältnis von 70 Prozent Miete und 30 Prozent Eigentum lässt sich daher noch kein individuelles Wohnungsangebot ableiten.
Wenn Sie in Salzburg eine geförderte Wohnung suchen, können Sie sich für dieses Projekt noch nicht vormerken. Weder das Land noch die GSWB haben in den geprüften Quellen einen Anmeldestart oder eine Vergabestelle für Wohnungen an diesem Standort genannt. Achten Sie bei künftigen Informationen auf eine offizielle Projektseite, konkrete Vergabebedingungen und einen ausdrücklichen Hinweis, ab wann Bewerbungen möglich sind.
Auch der Begriff „gefördertes Eigentum“ garantiert keinen allgemein leistbaren Kaufpreis. Ob Sie eine Eigentumsförderung erhalten, hängt von den dann geltenden Salzburger Regeln, den persönlichen Voraussetzungen und dem konkreten Objekt ab. Dasselbe gilt für geförderte Mietwohnungen: Projektförderung und eine individuelle Wohnbeihilfe sind unterschiedliche Instrumente.
Die nächsten Schritte im Überblick
- Die Salzburger Landesregierung muss den Verkauf an die GSWB beschließen.
- Danach ist die endgültige Zustimmung des Salzburger Landtags zur Verwertung erforderlich.
- Die Landesbediensteten sollen im ersten Quartal 2027 aus dem bestehenden Amtsgebäude übersiedeln.
- Erst auf Basis der weiteren Planung und der baurechtlichen Bewilligung stehen Wohnnutzfläche, Wohnungszahl und Projektablauf fest.
- Eine Wohnungsvergabe kann erst beginnen, wenn der Bauträger konkrete Angebote und Voraussetzungen veröffentlicht.
Für Sie ist die Meldung deshalb vor allem als gesicherter Zwischenschritt in der Boden- und Projektentwicklung relevant. Das Grundstück soll nicht auf dem freien Markt für ein beliebiges Vorhaben verwertet werden, sondern innerhalb der öffentlichen beziehungsweise gemeinnützigen Struktur dem geförderten Wohnbau dienen. Wie groß der tatsächliche Beitrag zum Salzburger Wohnungsangebot ausfällt, lässt sich aber erst beurteilen, wenn Planung, Bewilligung, Baukosten und Vergabemodell vorliegen.
Warum der neue Stand dennoch relevant ist
In zentralen Lagen ist die Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke eine wesentliche Voraussetzung für geförderten Wohnbau. Mit dem gutachterlich festgelegten Kaufpreis, der GSWB als vorgesehenem Erwerber und der verbindlich genannten Aufteilung zwischen Miete und Eigentum hat das Land nun Eckpunkte veröffentlicht, die über eine allgemeine Absichtserklärung hinausgehen.
Gleichzeitig sollten Sie den Verfahrensstand nüchtern einordnen: Es gibt noch keinen rechtskräftig abgeschlossenen Verkauf, keine Baubewilligung und keine Wohnungen, für die Sie sich bewerben können. Entscheidend werden die angekündigten Regierungs- und Landtagsbeschlüsse sowie die anschließende Projektplanung der GSWB sein. Bis dahin bleibt das Areal ein konkretes Wohnbauvorhaben in Vorbereitung.