News 30.09.2026 5 min Lesezeit

Wien stellt 6,5 Millionen Euro für Eigenmitteldarlehen bereit

Wien dotiert das Eigenmittelersatzdarlehen 2026 mit 6,5 Millionen Euro. Das einprozentige Fixzinsdarlehen kann Bau- und Grundkostenbeiträge geförderter Wohnungen abdecken – abhängig von Einkommen, Haushalt und Wohnfläche.

Ö
Österreich.Immobilien Redaktion Redaktion · Oesterreich.Immobilien
Wien stellt 6,5 Millionen Euro für Eigenmitteldarlehen bereit

Wien hat für 2026 ein Budget von 6,5 Millionen Euro für Eigenmittelersatzdarlehen vorgesehen. Das Darlehen richtet sich an Haushalte, die für eine geförderte Wohnung Bau- und Grundkostenbeiträge finanzieren müssen und unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegen. Der Zinssatz ist fix ein Prozent, die Laufzeit beträgt je nach Förderstufe zehn bis 25 Jahre. Ob Sie das Darlehen bekommen, hängt von Vertrag, Einkommen und Wohnung ab, und der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss gestellt werden.

Wofür das Darlehen gedacht ist

Bei vielen geförderten Wohnungen gemeinnütziger Bauträger zahlt man beim Einzug einen Finanzierungsbeitrag: einen Anteil an den Baukosten und gegebenenfalls einen Anteil an den Grundkosten. Nach Angaben der Stadt liegt dieser Beitrag häufig zwischen 15.000 und 30.000 Euro, im Einzelfall kann er abweichen. Bei Gemeindewohnungen fällt laut aktueller Wiener Meldung kein solcher Bau- und Grundkostenanteil an.

Das Darlehen deckt nur einen Teil des Finanzierungsbeitrags. Wie groß dieser Teil ist, richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße, Baukosten und angemessener Wohnfläche. Die amtliche Antragsseite nennt unter anderem diese Voraussetzungen: einen Miet- oder Kaufvertrag für die geförderte Wohnung, ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Einkommen unter der Höchstgrenze und eine mit Wiener Fördermitteln errichtete Wohnung. Das Haus darf höchstens 25 Jahre alt, die Wohnung höchstens 150 Quadratmeter groß sein.

Vier Förderstufen nach Einkommen

Die Einkommensgrenzen sind nach Haushaltsgröße und Förderstufe gestaffelt. Für einen Vierpersonenhaushalt gelten bis 31. Dezember 2026 diese Grenzen für das Jahresnettoeinkommen: bis 53.560 Euro in Stufe 1, bis 72.300 Euro in Stufe 2, bis 80.970 Euro in Stufe 3 und bis 89.440 Euro in Stufe 4. Für andere Haushaltsgrößen gelten eigene Werte.

Die Baukostenförderung beträgt in Stufe 1 bis zu 12,5 Prozent der maßgeblichen Baukosten, in den Stufen 2 bis 4 sind es 7,5, 5 und 2,5 Prozent. Verdient ein Vierpersonenhaushalt mehr als 89.440 Euro, gibt es laut der veröffentlichten Tabelle aus diesem Modell keine Förderung.

Eine Grundkostenförderung ist nur in den Stufen 1 und 2 möglich, laut aktueller Wiener Meldung 200 Euro pro Quadratmeter in Stufe 1 und 100 Euro pro Quadratmeter in Stufe 2. Welche Grundkosten beim konkreten Vertrag tatsächlich angesetzt werden und wie hoch das Darlehen am Ende ist, prüft die zuständige Magistratsabteilung.

Die angemessene Wohnfläche begrenzt die Förderung

Als angemessen gelten 50 Quadratmeter für die erste Person, 20 für die zweite und je 15 für jede weitere. Sind alle mitziehenden Personen jünger als 40 Jahre, kommen einmalig 15 Quadratmeter dazu.

Zwei Erwachsene mit zwei Kindern kommen so auf 100 förderbare Quadratmeter, ein Paar ohne Kinder auf 70. Sind alle jünger als 40, sind es 115 beziehungsweise 85 Quadratmeter. Eine größere Wohnung kann die allgemeine Grenze von 150 Quadratmetern noch einhalten, gefördert wird aber nur die angemessene Fläche.

Ein Prozent Fixzins, aber unterschiedliche Laufzeiten

Laut Stadt ist das Darlehen fix mit einem Prozent verzinst und wird halbjährlich zurückgezahlt. Die Laufzeit hängt von der Förderstufe ab: 25 Jahre in Stufe 1, 20 in Stufe 2, 15 in Stufe 3 und zehn in Stufe 4. In den ersten beiden Stufen kann die Rückzahlung in den ersten fünf Jahren ausgesetzt sein. Das lässt nach dem Einzug mehr Spielraum im Budget, zurückgezahlt werden muss der Betrag innerhalb des Modells trotzdem.

Ändert sich später das Einkommen, können die Raten angepasst werden. Wer die Höchsteinkommensgrenze überschreitet, muss unter Umständen vorzeitig zurückzahlen. Auch beim Auszug ist ein offener Restbetrag zurückzuzahlen, denn das Darlehen ist an die Person gebunden und geht nicht auf die nächste Bewohnerin oder den nächsten Bewohner über.

Was das Wiener Rechenbeispiel zeigt

Die Stadt rechnet mit einer vierköpfigen Familie, einer 93 Quadratmeter großen Wohnung, 70.000 Euro Jahresnettoeinkommen und angenommenen Baukosten von 316.200 Euro. In Förderstufe 2 ergibt das ein Darlehen von 23.400 Euro für Baukosten und 9.300 Euro für Grundkosten, zusammen 32.700 Euro. Gegenüber einem angenommenen Marktkredit mit vier Prozent spart die Familie laut Stadt über die Laufzeit rund 10.000 Euro.

Eine Garantie ist das nicht: Wie viel ein Haushalt tatsächlich spart, hängt von Baukosten, Marktzins, Laufzeit, Einkommen, Wohnfläche und Grundkosten ab. Rechnen Sie deshalb mit dem amtlichen Online-Rechner und Ihren eigenen Daten nach und vergleichen Sie die Belastung mit Ihrem Haushaltsbudget.

Antrag innerhalb von drei Monaten stellen

Der Antrag ist kostenlos und muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags eingebracht werden. Nötig sind unter anderem Identitäts- und Einkommensnachweise aller einziehenden Personen, persönliche Urkunden und ein Formular zur Wohnung, das die Bauträgerin oder der Bauträger ausfüllt. Sind die Unterlagen vollständig, dauert die Bearbeitung laut Stadt im Schnitt rund einen Monat.

  1. Prüfen Sie zuerst, ob Wohnung, Gebäudealter und Vertrag zum Fördermodell passen.
  2. Erfassen Sie das Jahresnettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder nach der amtlichen Definition.
  3. Lassen Sie das Bauträgerformular frühzeitig ausfüllen.
  4. Nutzen Sie den Online-Rechner nur als Vorprüfung; verbindlich wird die Förderung erst nach der behördlichen Prüfung.
  5. Versäumen Sie die Dreimonatsfrist nach Vertragsabschluss nicht.

Rückzahlbar und ohne Bewilligungsgarantie

In seiner Mitteilung vom 29. September 2026 beziffert das Land Wien das Jahresbudget mit 6,5 Millionen Euro und verweist auf Rechner und Online-Antrag. Das Förderdarlehen muss zurückgezahlt werden; es ist kein verlorener Zuschuss. Das Budget garantiert auch nicht, dass jeder Haushalt eine Bewilligung bekommt.

Wenn Sie bereits einen Vertrag für eine geförderte Wohnung abgeschlossen haben, sollten Sie die Voraussetzungen sofort prüfen. Wenn Sie noch suchen, hilft das Modell bei der Finanzierungsplanung. Den konkreten Finanzierungsbeitrag müssen Sie trotzdem prüfen und Ihre laufende Miete, Betriebskosten und Rückzahlungsraten realistisch kalkulieren.


Quellennachweis:

Stadt Wien unterstützt junge Familien beim Start in ein neues Zuhause

Eigenmittelersatzdarlehen

Eigenmittelersatzdarlehen – Antrag




Alle News
Immobiliensuche

Finden Sie Ihre nächste Immobilie

Wohnungen, Häuser und Grundstücke zum Kaufen und Mieten – aktuelle Angebote aus ganz Österreich, übersichtlich an einem Ort.