Für ein bisher gewerblich gewidmetes Areal in Salzburg-Schallmoos gibt es neue Planungsziele. Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Salzburg beschloss am 17. September 2026 einstimmig den Amtsbericht zur Liegenschaft Richard-Kürth-Straße 4. Vorgesehen ist eine gemischte Entwicklung mit deutlichem Schwerpunkt auf gefördertem Wohnen. Damit ist das Projekt einen formellen Schritt weiter, aber noch nicht baureif: Die endgültige Beschlussfassung im Stadtsenat, eine raumordnungsrechtliche Vereinbarung sowie Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplan stehen noch aus.
Mindestens 80 Prozent geförderter Mietwohnbau
Das Areal umfasst nach Angaben der Stadt rund 4.676 Quadratmeter. Die Planungsziele sehen etwa 6.313 Quadratmeter Wohnnutzfläche vor. Mindestens 80 Prozent davon sollen als geförderter Mietwohnbau entstehen. Maximal 20 Prozent sind für förderbaren Eigentumswohnbau vorgesehen. Diese Aufteilung ist ein zentrales Signal für die spätere Nutzung, sagt aber noch nichts über die genaue Zahl, Größe oder Ausstattung der Wohnungen aus.
Wenn Sie sich für eine künftige Wohnung interessieren, ist derzeit noch keine Bewerbung möglich. Es gibt weder einen veröffentlichten Baubeginn noch einen Fertigstellungstermin oder Vergabestart. Auch Miethöhen, Eigenmittel, Förderbedingungen und konkrete Zielgruppen stehen noch nicht fest. Verlässlich ist aktuell nur, welche Nutzungsanteile die Stadt in den weiteren Planungsprozess einbringen will.
Wohnen wird mit Gewerbe und sozialen Nutzungen kombiniert
Neben dem Wohnraum sind rund 701 Quadratmeter für gewerbliche Nutzungen geplant. Davon sollen mindestens 400 Quadratmeter im Erdgeschoß liegen. Weitere mindestens 50 Quadratmeter sind für soziale und kulturelle Nutzungen vorgesehen. Die Mischung kann dazu beitragen, dass ein Quartier nicht ausschließlich aus Wohnungen besteht und Erdgeschoßbereiche auch tagsüber genutzt werden. Welche Betriebe oder Einrichtungen tatsächlich einziehen, ist aber noch offen.
Für geförderte Wohnungen soll die Stadt Salzburg Vergaberechte erhalten. Das bedeutet grundsätzlich, dass die Stadt bei der Zuweisung dieser Wohnungen eine Rolle übernimmt. Die konkrete Vergabe richtet sich später nach den dann geltenden Voraussetzungen und dem tatsächlichen Fördermodell. Aus dem Planungsziel entsteht noch kein individueller Anspruch. Wohnungssuchende sollten daher erst auf offizielle Informationen des Wohnservice oder des späteren Bauträgers reagieren.
Öffentlich zugängliche Freiräume sind Teil der Vorgaben
Mindestens 700 Quadratmeter des Grundstücks sollen unverbaut und öffentlich zugänglich bleiben. Entlang der Richard-Kürth-Straße ist ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen vorgesehen. Außerdem sollen öffentlich nutzbare Verbindungen in Ost-West-Richtung durch das Areal führen. Diese Vorgaben sind für die Aufenthaltsqualität und die Einbindung in den Stadtteil wichtig. Ihre genaue Lage und Gestaltung werden jedoch erst im weiteren Entwurf sichtbar.
Auch ein Mobilitätskonzept soll ausgearbeitet werden. Noch liegen keine Details zu Stellplätzen, Radabstellanlagen, Lieferverkehr oder Anbindung an den öffentlichen Verkehr vor. Deshalb wäre es verfrüht, aus dem Ausschussbeschluss bereits konkrete Aussagen über Verkehrsbelastung oder Autoarmut abzuleiten. Das Mobilitätskonzept wird ein wichtiger Prüfpunkt, sobald es veröffentlicht wird.
Architekturwettbewerb als nächster Planungsschritt
Für die Konkretisierung ist ein offener und anonymer Architekturwettbewerb vorgesehen. Ein solcher Wettbewerb kann unterschiedliche Lösungsvorschläge für Gebäude, Freiräume und Nutzungsmischung vergleichbar machen. Entscheidend wird sein, wie die beschlossenen Flächenvorgaben, die Wohnbauförderung und die Anforderungen an das Umfeld in den Ausschreibungsunterlagen gewichtet werden. Ein Wettbewerbsresultat ist noch keine Baubewilligung, schafft aber üblicherweise die Grundlage für die weitere Planung.
Was der Beschluss bedeutet – und was nicht
Der Ausschussbeschluss definiert die Richtung für die Umwandlung eines Gewerbestandorts in ein gemischt genutztes Wohnprojekt. Er schafft noch kein Baurecht für einen fertigen Entwurf. Zunächst soll eine Vereinbarung nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz ausgearbeitet werden. Parallel sind Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erforderlich. Die endgültige Beschlussfassung zu den Planungszielen erfolgt laut Stadt im Stadtsenat.
Auch der im Beschluss genannte Anteil von mindestens 80 Prozent bezieht sich auf die vorgesehene Wohnnutzfläche und nicht auf 80 Prozent des gesamten Grundstücks oder aller Nutzflächen. Das ist für die spätere Einordnung wichtig, weil zusätzlich Gewerbe, soziale und kulturelle Angebote sowie Freiräume vorgesehen sind. Erst ein konkreter Entwurf wird zeigen, wie diese Bausteine räumlich zusammenwirken und welche Wohnungsanzahl daraus entsteht.
Für Anrainerinnen und Anrainer sowie Wohnungssuchende sind daher die nächsten amtlichen Schritte wichtiger als Visualisierungen oder Vermarktungsankündigungen. Achten Sie auf den Stadtsenatsbeschluss, die Unterlagen zum Architekturwettbewerb und spätere Verfahren zur Flächenwidmung und Bebauung. Erst dann lässt sich besser beurteilen, wie hoch gebaut wird, wie viele Wohnungen entstehen, wann eine Realisierung möglich ist und welche Beteiligungs- oder Einsichtsmöglichkeiten bestehen.