BAUTRÄGER AUFGEPASST: Traumhaftes gewidmetes Baugrundstück für 5 Doppelhäuser in hervorragender Hanglage - NEULENGBACH
, 3040 - Tausendblum- Preis 1.300.000,00 € Preisvorstellung abgeben Finanzieren für 4441 Euro monatlich
- Fläche 4.271 m²
Verleihen Sie diesem Baugrund den richtigen Glanz mit der Errichtung von 5 Doppelhäusern.
Das Grundstück besteht aus insgesamt: 4.703 m2 und teilt sich wie folgt auf:
Grundstück - Straße 988 m² wobei Sie hier nach Kauf über 9/16 verfügen
Grundstück 48 mit 700 m²
Grundstück 49 mit 738 m²
Grundstück 50 mit 764 m²
Grundstück 51 mit 685 m²
Grundstück 52 mit 828 m²
Die komplette Baufläche ist für BW 2 WE gewidmet.
Die Anschlüsse an die Medien liegen in der Straße
Die Aufschließungskosten gemäß EVN-Netze sind wie folgt: (Auskunft Stand März 2025)
Netzbereitstellung pro Haushalt für 4 KW Anschluss
(€ 210,65 Netto / KW - Netzzutritt € 1.336.-- Netto ) - Insgesamt € 2.615.-- je Anschluss
Herstellung bis zur Grundstücksgrenze.
2 Verteilerschränke müssten in der Zufahrtsstraße aufgestellt werden.
Bezüglich: Wasser- und Abwasserleitung - finden Sie in den Anhängen die jeweiligen Hebesätze der Gemeinde Neulengbach für den Anschluss sowie einen Plan
wo die aktuellen Anschlüsse liegen.
Für weitere Auskünfte sowie einer Besichtigung vor Ort stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
Das Grundstück besteht aus insgesamt: 4.703 m2 und teilt sich wie folgt auf:
Grundstück - Straße 988 m² wobei Sie hier nach Kauf über 9/16 verfügen
Grundstück 48 mit 700 m²
Grundstück 49 mit 738 m²
Grundstück 50 mit 764 m²
Grundstück 51 mit 685 m²
Grundstück 52 mit 828 m²
Die komplette Baufläche ist für BW 2 WE gewidmet.
Die Anschlüsse an die Medien liegen in der Straße
Die Aufschließungskosten gemäß EVN-Netze sind wie folgt: (Auskunft Stand März 2025)
Netzbereitstellung pro Haushalt für 4 KW Anschluss
(€ 210,65 Netto / KW - Netzzutritt € 1.336.-- Netto ) - Insgesamt € 2.615.-- je Anschluss
Herstellung bis zur Grundstücksgrenze.
2 Verteilerschränke müssten in der Zufahrtsstraße aufgestellt werden.
Bezüglich: Wasser- und Abwasserleitung - finden Sie in den Anhängen die jeweiligen Hebesätze der Gemeinde Neulengbach für den Anschluss sowie einen Plan
wo die aktuellen Anschlüsse liegen.
Für weitere Auskünfte sowie einer Besichtigung vor Ort stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
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Allgemeines
- Objektnummer 761
-
- Objektart Wohnen
- Bezirk St. Pölten Land
-
- Bundesland Niederösterreich
Flächen
- Grundstücksfläche 4.271 m²
PF
Peter Führer
Geschäftsführer
Pecosa Property GmbH
Telefon
+43-676-3001703
E-Mail Adresse
p.fuehrer@pecosa.at
Mitarbeiternummer
2339149
Preisbewertung
Für dieses Objekt liegen aktuell zu wenige vergleichbare Inserate im Umkreis vor.
Preisentwicklung
€ – / m²
Ø Quadratmeterpreis
– %
–
5-Jahres-Trend
Marktpreis
Prognose
Konfidenz
69
/ 100
Lagebewertung
Kategorie-Bewertung im direkten Umkreis
Nahversorgung
15
Öffentl. Verkehr
100
Bildung
60
Gesundheit
60
Grünflächen
100
Freizeit
100
Verkehrsrisiko
55
Stärken
Öffentliche Verkehrsmittel
Grünfläche
Gastronomie/Freizeitangebot
Hinweise
Mögliches Verkehrs-/Lärmrisiko durch secondary
Kaufpreis
€
Nebenkosten gesamt
—
+ Grunderwerbsteuer (3,5 %)
—
+ Errichtung Kaufvertrag (2,0 %)
—
+ Eintrag Eigentumsrecht (1,1 %)
—
+ Hypothekeneintrag (1,2 %)
—
+ Maklergebühren (3,6 %)
—
Schätzwerte – finale Nebenkosten können abweichen.
Eigenmittel
€
Kreditdauer
Monatliche Rate*
—
Kreditbedarf
—
Kaufpreis
—
Nebenkosten
—
Zinsen gesamt
—
Gesamtkosten
—
* Unverbindliche Berechnung bei einem angenommenen Effektivzins von 3,00 % p.a. Die Kreditrate ist von Bonität, Kredithöhe, Laufzeit und Besicherung abhängig. Kein Angebot gemäß § 12 HIKrG.