Gemütliches Zuhause im idyllischen Achtal
, 5222 - Achtal- Preis 520.000,00 € Preisvorstellung abgeben Finanzieren für 1776 Euro monatlich
- Fläche 112 m²
Die Immobilie befindet sich in der kleinen Ortschaft 5222 Achtal in Oberösterreich. Sie liegt in einer ruhigen und ländlichen Umgebung, umgeben von grünen Wiesen und Wäldern. In der Nähe des Hauses befindet sich eine Bushaltestelle, die eine gute Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden bietet. Die nächsten größeren Orte sind etwa 10-15 Autominuten entfernt. Die Lage ist ideal für Naturliebhaber und für Menschen die es eher ruhig mögen.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
mehr anzeigen
Allgemeines
- Objektnummer 2099
-
- Objektart Haus
- Bezirk Braunau
-
- Bundesland Oberösterreich
Flächen
- Nutzfläche 112 m²
- Grundstücksfläche 540 m²
MK
Mustafa Korkmaz
MK Immobilientreuhänder Mustafa Korkmaz
Telefon
+43 676 898 525 500
E-Mail Adresse
office@salzburg-immobilien.co.at
Mitarbeiternummer
1875922
Preisbewertung
Für dieses Objekt liegen aktuell zu wenige vergleichbare Inserate im Umkreis vor.
Preisentwicklung
€ – / m²
Ø Quadratmeterpreis
– %
–
5-Jahres-Trend
Marktpreis
Prognose
Konfidenz
62
/ 100
Lagebewertung
Kategorie-Bewertung im direkten Umkreis
Nahversorgung
60
Öffentl. Verkehr
100
Bildung
0
Gesundheit
60
Grünflächen
100
Freizeit
0
Verkehrsrisiko
85
Stärken
Öffentliche Verkehrsmittel
Grünfläche
Kaufpreis
€
Nebenkosten gesamt
—
+ Grunderwerbsteuer (3,5 %)
—
+ Errichtung Kaufvertrag (2,0 %)
—
+ Eintrag Eigentumsrecht (1,1 %)
—
+ Hypothekeneintrag (1,2 %)
—
+ Maklergebühren (3,6 %)
—
Schätzwerte – finale Nebenkosten können abweichen.
Eigenmittel
€
Kreditdauer
Monatliche Rate*
—
Kreditbedarf
—
Kaufpreis
—
Nebenkosten
—
Zinsen gesamt
—
Gesamtkosten
—
* Unverbindliche Berechnung bei einem angenommenen Effektivzins von 3,00 % p.a. Die Kreditrate ist von Bonität, Kredithöhe, Laufzeit und Besicherung abhängig. Kein Angebot gemäß § 12 HIKrG.