Ihr Traumgrundstück in Nassereith – Platz für Neues!
, 6465 - Nassereith- Preis 475.000,00 € Preisvorstellung abgeben Finanzieren für 1623 Euro monatlich
- Fläche 1.310 m²
Exklusiv bei Zefi Immobilien -
Ihr Traumgrundstück in Nassereith – Platz für Neues!
Dieses großzügige Grundstück in St. Wendelin 45, Nassereith bietet auf 2.313 m², davon 1.003 m² Wald- bzw. Freiland, die perfekte Basis für Ihr zukünftiges Eigenheim. Ein Altbestand befindet sich auf dem Grundstück, der abgetragen werden kann, sodass Sie Ihr Neubauprojekt frei nach Ihren Vorstellungen verwirklichen können.
Für das Wald-/Freilandstück sind 25.000 Euro zu bezahlen.
Die Gemeinde Nassereith stellt die Möglichkeit einer Grundstücksteilung im Bereich der Gp. 2768/15, KG Nassereith, in Aussicht. Durch diese Grundstücksteilung wird eine Parzellierung vorgenommen, wodurch ein als Bauland gewidmetes Grundstück entsteht bzw. klargestellt wird, dass dieses gemäß den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung (TBO 2022) bebaut werden darf. Seitens der Gemeinde bestehen gegen diese Vorgangsweise keine Einwände.
Hierfür ist ein befugtes Vermessungsbüro (Zivilgeometer) mit der Ausarbeitung eines Teilungsplans zu beauftragen. Nach Vorlage dieses Plans bei der Gemeinde erfolgt – nach fachlicher Prüfung durch das Raumplanungsbüro PlanAlp ZT GmbH – die Erteilung der Teilungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 2 TBO 2022.
Im Anschluss wird die Grundstücksteilung durch das Vermessungsamt Imst bescheinigt und in das Grundbuch eingetragen.
Wesentlich ist, dass ein Bauantrag erst nach rechtswirksam durchgeführter Grundstücksteilung eingebracht werden kann. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt gemäß den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung (TBO 2022). Hierfür sind insbesondere Einreichunterlagen wie Einreichplan, Lageplan, Grundrisse sowie Nachweise hinsichtlich Abstandsflächen und Widmung vorzulegen. Sofern dies raumordnungsrechtlich vorgesehen ist, ist darüber hinaus ein Bebauungsplan erforderlich.
Warum dieses Grundstück?
2.313 m² Gesamtfläche, davon 1.003 m² Wald/Freiland
Altbestand nur für Abriss – völlige Neubaufreiheit
Grundstücksteilung vor Bebauung verpflichtend
Neubau nach TBO 2022 durch Bauantrag
Für das Freiland/Wald sind 25.000 € zu bezahlen
Ruhige, naturnahe Lage mit Entwicklungspotenzial
Starten Sie Ihr neues Bauprojekt in idyllischer Umgebung – hier kann Ihr Traum Wirklichkeit werden!
Weitere interessante Immobilienangebote finden Sei auf zefi.at
Noch nichts gefunden? Wir informieren Sie über geeignete Immobilienangebote noch vor allen anderen.
Legen Sie jetzt Ihren individuellen Suchagenten unter folgendem Link an. Wir schicken Ihnen passende Immobilien exklusiv vorab zu.
Suchagent anlegen - https://zefi-immobilien.service.immo/registrieren/de
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
Ihr Traumgrundstück in Nassereith – Platz für Neues!
Dieses großzügige Grundstück in St. Wendelin 45, Nassereith bietet auf 2.313 m², davon 1.003 m² Wald- bzw. Freiland, die perfekte Basis für Ihr zukünftiges Eigenheim. Ein Altbestand befindet sich auf dem Grundstück, der abgetragen werden kann, sodass Sie Ihr Neubauprojekt frei nach Ihren Vorstellungen verwirklichen können.
Für das Wald-/Freilandstück sind 25.000 Euro zu bezahlen.
Die Gemeinde Nassereith stellt die Möglichkeit einer Grundstücksteilung im Bereich der Gp. 2768/15, KG Nassereith, in Aussicht. Durch diese Grundstücksteilung wird eine Parzellierung vorgenommen, wodurch ein als Bauland gewidmetes Grundstück entsteht bzw. klargestellt wird, dass dieses gemäß den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung (TBO 2022) bebaut werden darf. Seitens der Gemeinde bestehen gegen diese Vorgangsweise keine Einwände.
Hierfür ist ein befugtes Vermessungsbüro (Zivilgeometer) mit der Ausarbeitung eines Teilungsplans zu beauftragen. Nach Vorlage dieses Plans bei der Gemeinde erfolgt – nach fachlicher Prüfung durch das Raumplanungsbüro PlanAlp ZT GmbH – die Erteilung der Teilungsbewilligung gemäß § 16 Abs. 2 TBO 2022.
Im Anschluss wird die Grundstücksteilung durch das Vermessungsamt Imst bescheinigt und in das Grundbuch eingetragen.
Wesentlich ist, dass ein Bauantrag erst nach rechtswirksam durchgeführter Grundstücksteilung eingebracht werden kann. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt gemäß den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung (TBO 2022). Hierfür sind insbesondere Einreichunterlagen wie Einreichplan, Lageplan, Grundrisse sowie Nachweise hinsichtlich Abstandsflächen und Widmung vorzulegen. Sofern dies raumordnungsrechtlich vorgesehen ist, ist darüber hinaus ein Bebauungsplan erforderlich.
Warum dieses Grundstück?
2.313 m² Gesamtfläche, davon 1.003 m² Wald/Freiland
Altbestand nur für Abriss – völlige Neubaufreiheit
Grundstücksteilung vor Bebauung verpflichtend
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Gesundheit
Arzt
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Allgemeines
- Objektnummer 5390/1049
-
- Objektart Grundstücke
- Bezirk Imst
-
- Bundesland Tirol
Flächen
- Grundstücksfläche 1.310 m²
Grundriss
Mike Rettkowski
Immobilienberater
Zefi Immobilien GmbH
Telefon
+43 681 84168667
E-Mail Adresse
mike@zefi.at
Mitarbeiternummer
22061891
Preisbewertung
Für dieses Objekt liegen aktuell zu wenige vergleichbare Inserate im Umkreis vor.
Preisentwicklung
€ – / m²
Ø Quadratmeterpreis
– %
–
5-Jahres-Trend
Marktpreis
Prognose
Konfidenz
94
/ 100
Lagebewertung
Kategorie-Bewertung im direkten Umkreis
Nahversorgung
100
Öffentl. Verkehr
100
Bildung
80
Gesundheit
100
Grünflächen
100
Freizeit
75
Verkehrsrisiko
95
Stärken
Nahversorgung
Öffentliche Verkehrsmittel
Bildungseinrichtung
medizinische Versorgung
Grünfläche
Gastronomie/Freizeitangebot
Kein starkes Verkehrsrisiko im unmittelbaren Umfeld erkannt
Kaufpreis
€
Nebenkosten gesamt
—
+ Grunderwerbsteuer (3,5 %)
—
+ Errichtung Kaufvertrag (2,0 %)
—
+ Eintrag Eigentumsrecht (1,1 %)
—
+ Hypothekeneintrag (1,2 %)
—
+ Maklergebühren (3,6 %)
—
Schätzwerte – finale Nebenkosten können abweichen.
Eigenmittel
€
Kreditdauer
Monatliche Rate*
—
Kreditbedarf
—
Kaufpreis
—
Nebenkosten
—
Zinsen gesamt
—
Gesamtkosten
—
* Unverbindliche Berechnung bei einem angenommenen Effektivzins von 3,00 % p.a. Die Kreditrate ist von Bonität, Kredithöhe, Laufzeit und Besicherung abhängig. Kein Angebot gemäß § 12 HIKrG.