Schönes Grundstück in ruhiger Siedlungslage !! kein Bauzwang !
, 4794 - Kopfing im Innkreis- Preis 65.000,00 € Preisvorstellung abgeben Finanzieren für 222 Euro monatlich
- Fläche 960 m²
Willkommen in Kopfing im Innkreis, einer idyllischen Gemeinde in Oberösterreich. Hier haben Sie die einzigartige Möglichkeit, Ihr eigenes Traumhaus auf einem wunderschönen Baugrundstück zu verwirklichen. Mit einer Fläche von 960m² bietet dieses Grundstück genügend Platz für Ihr zukünftiges Eigenheim.
Schöner Baugrund in einem ländlichen und ruhigen Umfeld! Unwweit vom Ortskern entfernt und eingebettet in die Hügel- und Waldlandschaft inmitten des oberösterreichischen Sauwaldes liegt das Grundstück in der Marktgemeinde Kopfing i. I..
Stadtnah und nur 25 Kilometer von der bayrischen Grenzstadt Passau und der Bezirkshauptstadt Schärding entfernt.
Die leichte Hanglage lässt sich mit einer geschickten Planung ideal nutzen, sodass die Garageneinfahrt im Norden ist und er Ausblick nach Südwesten frei bleibt.
Wenn sie keine Bauabsicht hegen, dient das Grundstück auch als optimale Wertanlage.
Sichern Sie sich jetzt dieses traumhafte Baugrundstück und verwirklichen Sie Ihren Wohntraum in einer der schönsten Regionen Oberösterreichs. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von diesem einzigartigen Grundstück begeistern!
Ihr Ansprechpartner : Hr. Kugler Nicklas
Tel. Nr. +43 (0) 664 388 21 68
e-mail : n.kugler@mein-immokontakt.at
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
Schöner Baugrund in einem ländlichen und ruhigen Umfeld! Unwweit vom Ortskern entfernt und eingebettet in die Hügel- und Waldlandschaft inmitten des oberösterreichischen Sauwaldes liegt das Grundstück in der Marktgemeinde Kopfing i. I..
Stadtnah und nur 25 Kilometer von der bayrischen Grenzstadt Passau und der Bezirkshauptstadt Schärding entfernt.
Die leichte Hanglage lässt sich mit einer geschickten Planung ideal nutzen, sodass die Garageneinfahrt im Norden ist und er Ausblick nach Südwesten frei bleibt.
Wenn sie keine Bauabsicht hegen, dient das Grundstück auch als optimale Wertanlage.
Sichern Sie sich jetzt dieses traumhafte Baugrundstück und verwirklichen Sie Ihren Wohntraum in einer der schönsten Regionen Oberösterreichs. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von diesem einzigartigen Grundstück begeistern!
Ihr Ansprechpartner : Hr. Kugler Nicklas
Tel. Nr. +43 (0) 664 388 21 68
e-mail : n.kugler@mein-immokontakt.at
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
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Allgemeines
- Objektnummer 7681/588
-
- Objektart Wohnen
- Bezirk Schärding
-
- Bundesland Oberösterreich
Flächen
- Grundstücksfläche 960 m²
Nicklas Kugler
Vertriebsleiter
Mein - Immokontakt GmbH
Telefon
+43664 388 21 68
E-Mail Adresse
n.kugler@mein-immokontakt.at
Mitarbeiternummer
31172725
Preisbewertung
Für dieses Objekt liegen aktuell zu wenige vergleichbare Inserate im Umkreis vor.
Preisentwicklung
€ – / m²
Ø Quadratmeterpreis
– %
–
5-Jahres-Trend
Marktpreis
Prognose
Konfidenz
71
/ 100
Lagebewertung
Kategorie-Bewertung im direkten Umkreis
Nahversorgung
60
Öffentl. Verkehr
100
Bildung
0
Gesundheit
80
Grünflächen
100
Freizeit
75
Verkehrsrisiko
85
Stärken
Öffentliche Verkehrsmittel
medizinische Versorgung
Grünfläche
Gastronomie/Freizeitangebot
Kaufpreis
€
Nebenkosten gesamt
—
+ Grunderwerbsteuer (3,5 %)
—
+ Errichtung Kaufvertrag (2,0 %)
—
+ Eintrag Eigentumsrecht (1,1 %)
—
+ Hypothekeneintrag (1,2 %)
—
+ Maklergebühren (3,6 %)
—
Schätzwerte – finale Nebenkosten können abweichen.
Eigenmittel
€
Kreditdauer
Monatliche Rate*
—
Kreditbedarf
—
Kaufpreis
—
Nebenkosten
—
Zinsen gesamt
—
Gesamtkosten
—
* Unverbindliche Berechnung bei einem angenommenen Effektivzins von 3,00 % p.a. Die Kreditrate ist von Bonität, Kredithöhe, Laufzeit und Besicherung abhängig. Kein Angebot gemäß § 12 HIKrG.