Moderne 2-Zi Wohnung mit Terrasse in Graz 8055 – nur €666,04 Miete!
Westgasse 2, 8055 - Graz- Preis 716,03 € / Mon. Preisvorstellung abgeben
- Fläche 49 m²
- Zimmer 2
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
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Allgemeines
- Objektnummer 1958/178
-
- Objektart Wohnung
-
- Verfügbarkeit 01.11.2026
- Bezirk Graz
-
- Bundesland Steiermark
Flächen
- Wohnfläche 49 m²
- Balkon-/Terrassenfläche 20 m²
Raumaufteilung
- Zimmer gesamt 2
Preisdetails
- Warmmiete 716,03 €
-
- Betriebskosten 119,57 €
- Provision Provisionsfrei
Ausstattung
Glasfaser/Kabelanschluss
Terrasse
Grundriss
SM
Sheila Mirzapour
Hausverwaltung und Immobilienmakler Purkarthofer GmbH
Telefon
+436508288833
E-Mail Adresse
sm@immo-purkarthofer.at
Mitarbeiternummer
44086876
Preisbewertung
Teuer
Normal
Sehr gut
Basierend auf 88 vergleichbaren wohnungen (34–64 m²) im Umkreis von 10 km
Preisentwicklung
€ – / m²
Ø Quadratmeterpreis
– %
–
5-Jahres-Trend
Marktpreis
Prognose
Konfidenz
92
/ 100
Lagebewertung
Kategorie-Bewertung im direkten Umkreis
Nahversorgung
85
Öffentl. Verkehr
100
Bildung
100
Gesundheit
100
Grünflächen
100
Freizeit
100
Verkehrsrisiko
50
Stärken
Nahversorgung
Öffentliche Verkehrsmittel
Bildungseinrichtung
medizinische Versorgung
Grünfläche
Gastronomie/Freizeitangebot
Hinweise
Mögliches Verkehrs-/Lärmrisiko durch rail
Kaufpreis
€
Nebenkosten gesamt
—
+ Grunderwerbsteuer (3,5 %)
—
+ Errichtung Kaufvertrag (2,0 %)
—
+ Eintrag Eigentumsrecht (1,1 %)
—
+ Hypothekeneintrag (1,2 %)
—
+ Maklergebühren (3,6 %)
—
Schätzwerte – finale Nebenkosten können abweichen.
Eigenmittel
€
Kreditdauer
Monatliche Rate*
—
Kreditbedarf
—
Kaufpreis
—
Nebenkosten
—
Zinsen gesamt
—
Gesamtkosten
—
* Unverbindliche Berechnung bei einem angenommenen Effektivzins von 3,00 % p.a. Die Kreditrate ist von Bonität, Kredithöhe, Laufzeit und Besicherung abhängig. Kein Angebot gemäß § 12 HIKrG.