Traumhafte Gelegenheit in Gablitz – Baugrundstück mit bewilligter Doppelhausplanung
, 3003 - Gablitz- Preis 398.000,00 € Preisvorstellung abgeben Finanzieren für 1360 Euro monatlich
- Fläche 778 m²
Auskunft: Herr Mag. Christian Ring +43 664 93250291
Dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von 778 m² befindet sich in der beliebten Gemeinde 3003 Gablitz in Niederösterreich. Die Liegenschaft bietet eine attraktive Möglichkeit zur Errichtung eines Eigenheims oder zur Umsetzung der bereits bewilligten Doppelhausplanung.
Besonders hervorzuheben ist die bereits erteilte Baubewilligung für ein Doppelhaus. Dadurch liegt eine konkrete Planungsgrundlage vor, die den Einstieg in das Bauprojekt wesentlich erleichtern kann. Die Details der Bewilligung sowie der zugrunde liegenden Planung können bei weiterem Interesse gerne zur Verfügung gestellt werden.
Das Grundstück überzeugt durch seine angenehme Lage in Gablitz sowie durch den vorhandenen Fern- und Grünblick. Die Umgebung bietet eine attraktive Kombination aus naturnahem Wohnen, ruhiger Lage und guter Erreichbarkeit.
Durch die nahegelegene Busverbindung ist eine Anbindung an die umliegende Infrastruktur gegeben. Gablitz bietet zudem eine gute Erreichbarkeit Richtung Purkersdorf und Wien-West.
In der Umgebung befinden sich Einrichtungen des täglichen Bedarfs, darunter Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Schulen und Kindergärten. Damit eignet sich der Standort insbesondere für Familien, Paare und Personen, die eine naturnahe Wohnlage mit guter Infrastruktur suchen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, ein attraktives Grundstück in Gablitz mit bereits bewilligter Doppelhausplanung zu erwerben. Für nähere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Herr Mag. Christian Ring gerne zur Verfügung.
Ihr neues Wohnprojekt in Gablitz beginnt hier.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Der Anspruch auf Provision gemäß den Bestimmungen des Maklergesetzes und der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (StF: BGBl. Nr. 297/1996) tritt mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts in Kraft, das heißt mit der Einigung der Parteien oder dem Eintreten einer etwaigen Bedingung. Die Provision wird fällig mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, unter Berücksichtigung des Bestellerprinzips (der Auftraggeber zahlt die Provision) gemäß § 17a Maklergesetz. Die vermittelnden und/oder nachweisenden Personen sowie deren Beauftragte haben einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer, dem gewerblichen Mieter oder dem Auftraggeber.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und sich ausschließlich auf Informationen stützen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen kann nicht übernommen werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ebenfalls Anwendung. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir aufgrund gängiger Geschäftsgebräuche auch als Doppelmakler tätig sein können. Es besteht möglicherweise ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis, das sich aus einer regelmäßigen geschäftlichen Verbindung ergibt.
Information gemäß §11 FAGG, AGV und VRUG:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen gemäß einer neuen EU-Richtlinie seit Juli 2014 Informationen zu unseren Objekten und Besichtigungsmöglichkeiten (§ 11 FAGG) erst zusenden können, nachdem Sie bekräftigt haben, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen. Wir informieren Sie zudem, dass uns im Falle eines unterzeichneten Anbots die Maklerprovision nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss zusteht. Zudem haben Sie bei einem unterzeichneten Anbot ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Mit Ihrer Anfrage oder E-Mail bestätigen Sie, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.
Diese E-Mail kann rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, den Absender zu informieren und diese E-Mail zu löschen. Die unbefugte Verwendung dieser E-Mail ist untersagt.
Hinweis:
Seit 1. Januar 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichterbringung gilt eine Gesamtenergieeffizienz, die mindestens dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, als vereinbart.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
Dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von 778 m² befindet sich in der beliebten Gemeinde 3003 Gablitz in Niederösterreich. Die Liegenschaft bietet eine attraktive Möglichkeit zur Errichtung eines Eigenheims oder zur Umsetzung der bereits bewilligten Doppelhausplanung.
Besonders hervorzuheben ist die bereits erteilte Baubewilligung für ein Doppelhaus. Dadurch liegt eine konkrete Planungsgrundlage vor, die den Einstieg in das Bauprojekt wesentlich erleichtern kann. Die Details der Bewilligung sowie der zugrunde liegenden Planung können bei weiterem Interesse gerne zur Verfügung gestellt werden.
Das Grundstück überzeugt durch seine angenehme Lage in Gablitz sowie durch den vorhandenen Fern- und Grünblick. Die Umgebung bietet eine attraktive Kombination aus naturnahem Wohnen, ruhiger Lage und guter Erreichbarkeit.
Durch die nahegelegene Busverbindung ist eine Anbindung an die umliegende Infrastruktur gegeben. Gablitz bietet zudem eine gute Erreichbarkeit Richtung Purkersdorf und Wien-West.
In der Umgebung befinden sich Einrichtungen des täglichen Bedarfs, darunter Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Schulen und Kindergärten. Damit eignet sich der Standort insbesondere für Familien, Paare und Personen, die eine naturnahe Wohnlage mit guter Infrastruktur suchen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, ein attraktives Grundstück in Gablitz mit bereits bewilligter Doppelhausplanung zu erwerben. Für nähere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Herr Mag. Christian Ring gerne zur Verfügung.
Ihr neues Wohnprojekt in Gablitz beginnt hier.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Der Anspruch auf Provision gemäß den Bestimmungen des Maklergesetzes und der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (StF: BGBl. Nr. 297/1996) tritt mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts in Kraft, das heißt mit der Einigung der Parteien oder dem Eintreten einer etwaigen Bedingung. Die Provision wird fällig mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, unter Berücksichtigung des Bestellerprinzips (der Auftraggeber zahlt die Provision) gemäß § 17a Maklergesetz. Die vermittelnden und/oder nachweisenden Personen sowie deren Beauftragte haben einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer, dem gewerblichen Mieter oder dem Auftraggeber.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und sich ausschließlich auf Informationen stützen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen kann nicht übernommen werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ebenfalls Anwendung. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir aufgrund gängiger Geschäftsgebräuche auch als Doppelmakler tätig sein können. Es besteht möglicherweise ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis, das sich aus einer regelmäßigen geschäftlichen Verbindung ergibt.
Information gemäß §11 FAGG, AGV und VRUG:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen gemäß einer neuen EU-Richtlinie seit Juli 2014 Informationen zu unseren Objekten und Besichtigungsmöglichkeiten (§ 11 FAGG) erst zusenden können, nachdem Sie bekräftigt haben, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen. Wir informieren Sie zudem, dass uns im Falle eines unterzeichneten Anbots die Maklerprovision nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss zusteht. Zudem haben Sie bei einem unterzeichneten Anbot ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Mit Ihrer Anfrage oder E-Mail bestätigen Sie, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.
Diese E-Mail kann rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, den Absender zu informieren und diese E-Mail zu löschen. Die unbefugte Verwendung dieser E-Mail ist untersagt.
Hinweis:
Seit 1. Januar 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichterbringung gilt eine Gesamtenergieeffizienz, die mindestens dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, als vereinbart.
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Allgemeines
- Objektnummer 6924/359
-
- Objektart Wohnen
- Bezirk St. Pölten Land
-
- Bundesland Niederösterreich
Flächen
- Grundstücksfläche 778 m²
Grundriss
CR
Christian Ring
Kooperationspartner
Kahler Real GmbH
Telefon
+43 664 93250291
E-Mail Adresse
ring@kahlerreal.at
Mitarbeiternummer
31572859
Preisbewertung
Teuer
Normal
Sehr gut
Basierend auf 47 vergleichbaren grundstücken (545–1011 m²) im Umkreis von 10 km
Preisentwicklung
€ – / m²
Ø Quadratmeterpreis
– %
–
5-Jahres-Trend
Marktpreis
Prognose
Konfidenz
81
/ 100
Lagebewertung
Kategorie-Bewertung im direkten Umkreis
Nahversorgung
40
Öffentl. Verkehr
100
Bildung
80
Gesundheit
100
Grünflächen
100
Freizeit
100
Verkehrsrisiko
55
Stärken
Öffentliche Verkehrsmittel
Bildungseinrichtung
medizinische Versorgung
Grünfläche
Gastronomie/Freizeitangebot
Hinweise
Mögliches Verkehrs-/Lärmrisiko durch primary
Kaufpreis
€
Nebenkosten gesamt
—
+ Grunderwerbsteuer (3,5 %)
—
+ Errichtung Kaufvertrag (2,0 %)
—
+ Eintrag Eigentumsrecht (1,1 %)
—
+ Hypothekeneintrag (1,2 %)
—
+ Maklergebühren (3,6 %)
—
Schätzwerte – finale Nebenkosten können abweichen.
Eigenmittel
€
Kreditdauer
Monatliche Rate*
—
Kreditbedarf
—
Kaufpreis
—
Nebenkosten
—
Zinsen gesamt
—
Gesamtkosten
—
* Unverbindliche Berechnung bei einem angenommenen Effektivzins von 3,00 % p.a. Die Kreditrate ist von Bonität, Kredithöhe, Laufzeit und Besicherung abhängig. Kein Angebot gemäß § 12 HIKrG.