Wohnungsübergabe
Eine gelungene Wohnungsübergabe als erster Schritt zur Traumwohnung
Auch wenn Sie gedanklich bereits Ihre neue Wohnung einrichten und eine große Vorfreude für Ihre Immobilie verspüren, ist im Vorfeld die Übergabe der Wohnung zusammen mit dem Vermieter durchzuführen. Im Zuge der Wohnungsübergabe sollten wichtige Tipps beachtet werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten und etwaige Probleme vermeiden zu können.
Einen guten Termin für die Wohnungsübergabe wählen
Wenn der Vormieter aus der Wohnung oder dem Haus ausgezogen ist und notwendige Reparatur-oder Instandsetzungs-Arbeiten erledigt wurden, kann die Wohnungsübergabe stattfinden. Bei der Wohnungsübergabe sollten sämtliche Räume der Wohnung oder des Hauses leer sein. Dabei können Sie den Zustand der Wohnung überprüfen und mögliche Mängel oder Schäden dokumentieren. Die Dokumentation von Schäden ist wichtig, damit Sie für die Mängelbeseitigung nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Wohnung sollte kurz vor dem geplanten Einzug, beispielsweise am Stichtag, gemeinsam besichtigt werden.
Dokumentation der Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll
Bei einer Wohnungsübergabe sollten immer der Makler, Vermieter oder Hausverwalter anwesend sein. Im Zuge der Übergabe sollten Sie die Wände, die Böden, die Fenster und Türen genau überprüfen und etwaige Mängel mit Fotoapparat festhalten. Die Fotos sollten am besten bei Tageslicht gemacht werden, damit die Mängel gut sichtbar sind. Darüber hinaus kann auch eine Skizze vom Wohnungsgrundriss mit einer Kennzeichnung der Schäden angefertigt werden. Auf jeden Fall sollte man sich die Differenz zwischen einem echten Mangel und alltäglichen Gebrauchsspuren bewusst machen. Die normalen Gebrauchsspuren entstehen zwangsläufig mit einer längeren Benützung der Immobilie und sind bereits durch die Mietkosten abgegolten. Zu den Gebrauchsspuren zählt man zum Beispiel ausgebleichte Wände und Böden durch Lichteinstrahlung, Bohrlöcher, poröse Silikonfugen oder kleinere Sprünge in den Fliesen. Zu den echten Mängeln zählen hingegen größere Schäden, wie zum Beispiel Wasserflecken auf Parkettböden, größere Wandlöcher oder fehlende Fliesen im Badezimmer oder in der Toilette.
Was es bei einer Wohnungsabnahme zu beachten gibt
Im Zuge einer Hausübergabe sollte die Übergabe ausführlicher gestaltet werden als bei einer Miet- oder Eigentumswohnung. Die Hausübergabe kann je nach Immobiliengröße einen gesamten Tag andauern. Das Übergabeprotokoll sollte bei einer Wohnung auch den Dachzustand, den Zustand des Kellers, der Hauseinfahrt und der Garage sowie des Stiegenhauses beinhalten. Auch der Zustand des Grundstückes sollte festgehalten werden.
Wohnungsübergabe mit Begleitperson
Es ist empfehlenswert, eine Wohnungsübergabe stets mit einer zweiten Begleitperson durchzuführen. Denn zwei Personen mit vier Augen können mehr ersehen als eine einzelne Person. Wenn es nach dem Wohnungsauszug zu einem Streit mit dem Vermieter kommen sollte, kann die dritte anwesende Person als Zeuge den Wohnungszustand bei der Übergabe bestätigen. Auch die Daten des Zeugen sollten dokumentiert werden, damit dieser bei Bedarf wieder kontaktiert werden kann und eine Aussage zum Fall machen kann.
Überprüfen der Wohnungsschlüssel
Im Zuge der Wohnungsübergabe sollte Ihnen der Vermieter oder Makler alle Schlüssel aushändigen. Zum Schlüssel-Repertoire zählen nicht nur der Wohnungs- oder Haustürschlüssel, sondern auch die Schlüssel für den Dachboden, den Kellerbereich, den Briefkasten und die einzelnen Zimmertüren in der Wohnung. Im Zuge der Wohnungsübergabe sollte man die Funktionsweise der Schlüssel überprüfen. Bei einer Mietwohnung darf ein Schlüssel beim Vermieter bleiben. Der Vermieter darf die Wohnung jedoch nur in besonderen Situationen, wie zum Beispiel bei einer Gefahr, betreten. Wenn sich der Mieter zum Beispiel im Ausland befindet und ein Wasserrohrbruch in der Wohnung aufgetreten ist, darf der Vermieter die Wohnung betreten. In anderen Fällen ist das alleinige Betreten des Vermieters verboten, da der Mieter durch den Mietvertrag das alleinige Nutzungsrecht der Wohnung hat.
Austesten von Lichtschalter und Steckdosen
Der Vemieter muss eine Wohnung laut Paragraf 1096 des ABGB in brauchbarem Zustand übergeben. Die einzelnen Räume müssen rein und bewohnbar sein. Auch die Lichtschalter, Steckdosen sowie sämtliche Heizkörper der Wohnung müssen funktionsfähig sein. Mit einem mitgebrachten Ladekabel können Sie rasch einen Steckdosen-Schnell-Test machen und diese sorgfältig überprüfen.
Überprüfung der Wasserleitungen und Wasseranschlüsse
Bei Schimmel- oder Feuchtigkeitsflecken an Wänden - vorzugsweise im Badezimmer - ist Vorsicht geboten. Denn diese könnten einen Hinweis auf einen Wasserschaden oder defekte Rohre darstellen. Die Überprüfung des Haupthahns in der Wohnung, mit dem das Wasser abgedreht wird, ist empfehlenswert. Im Badezimmer und in der Toilette sollten auch die Wasserhähne, die Toilettenspülung sowie die Dusche auf ihre Funktionsweise getestet werden. Bei etwaigen Auffälligkeiten oder Mangelzuständen sollten diese sofort gemeldet werden.
Dokumentation der Zählerstände bei Wohnungsauszug
Eine exakte Dokumentation der Zählernummer von Heizkörper, Gaszähler, Wasseruhren und Stromzähler ist wichtig. Somit kann gewährleistet werden, dass Sie für den Verbrauch des Vormieters nicht bezahlen müssen. Wenn Sie eine Heizkosten-, Warm- und Kaltwasserabrechnung bekommen, welche sich aus der Verbrauchshöhe berechnet, sollten auch die aktuellen Stände dieser Verteiler und Zähler dokumentiert werden.
Erstellung des Wohnungsübergabeprotokolls
Einige Punkte können im Nachhinein ihre Gültigkeit verlieren, wenn die notierten Punkte nicht vom Vermieter mittels Unterschrift bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt meist im Zuge des Wohnungsübergabeprotokolls. Auch wenn dieses rechtlich nicht vorgeschrieben wird, wird mit dem Protokoll Schwarz auf Weiß der Wohnungszustand beim Einzug festgehalten. Bei etwaigen Schreitigkeiten mit dem Vermieter kann das Protokoll als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden.
Was steckt hinter der Definition "besenrein"?
Häufig ist in Mietverträgen zu lesen, dass sich die Immobilie zum Zeitpunkt des Auszuges in einem besenreinen Zustand befinden muss. Der Begriff besenrein bedeutet, dass die Wohnung von allem Mobiliar, welches nicht im Vertrag inkludiert ist, befreit werden muss. Auch Dekorationselemente, wie Bilder, Gardinen etc., sind zu entfernen. Jedoch müssen die natürlichen Gebrauchsspuren in der Wohnung nicht entfernt werden. Denn diese Abnützung ist bereits in der Miete inkludiert, sodass der Mieter dafür nicht bezahlen muss. Auch die Kaution kann für die Behebung der natürlichen Gebrauchsspuren nicht verwendet werden. Es kann je nach Vertrag aber notwendig sein, dass die Wohnungsräume frisch gestrichen werden müssen. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn die Wandfarbe wesentlich verändert wurde. Etwaige Tapeten, welche vom Vermieter nicht übernommen werden, müssen ebenso entfernt werden.
Die Wichtigkeit eines Protokolls bei Auszug
Auch bei einer guten Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter sollte beim Wohnungsauszug auf das sogenannte Übergabeprotokoll mit den Unterschriften der beiden Parteien bestanden werden. Ein Einverständnis auf mündlicher Basis ist als Beweis nicht ausreichend. Denn sollte es im Nachhinein Beanstandungen des Vermieters geben, muss der Mieter bezahlen. Ohne schriftliche Beweise kann die Mietervereinigung als helfende Instanz nicht viel bewirken. Auch laut Mietrechtsgesetz gibt es in Streitfällen keine Garantie für eine Belangung des Vermieters.
Die Schritte für eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe
Für eine reibungslose Wohnunsgübergabe ist ein Vorab-Besichtigungstermin empfehlenswert. Im Zuge dessen kann auf behebende Mängel und Schäden hingewiesen werden. Somit hat der aktuelle Bewohner ausreichend Zeit, um diese Mängel vor dem Auszug beseitigen zu können. Der erste Termin sollte ca. ein Monat vor der Wohnungsübergabe liegen, damit die Fehler bis zum Stichtag behoben werden können. Sind die Mängel am Stichtag beseitigt, kann der Umzug erfolgreich abgeschlossen werden. So sparen sich der Mieter und der Vermieter Zeit und auch Nerven.