Bewerbung für die Wohnungssuche
Aufgrund eines ausgeprägten Zustroms in Großstädte und beliebte Wohngegenden ist die Wohnungssuche heutzutage oftmals nur unter erschwerten Bedingungen möglich. In den begehrten Gegenden gab es auf dem Wohnungsmarkt bereits im Jahr 2017 mehr Wohnungssuchende als freistehende Wohnungen. Aufgrund der erhöhten Nachfrage ist es heutzutage üblich, dass Wohnungs-Interessenten für gewünschte Wohnungen eine Bewerbung abgeben müssen. Laut Prognose wird sich dieser Trend auch in naher Zukunft fortsetzen. Viele Vermieter möchten sich im Zuge der Wohnungsbewerbung vorab ein Bild der Bewerber machen, um daraufhin eine gute Entscheidung treffen zu können. Durch eine persönliche Vorstellung beim Vermieter ist man dem Wunsch zur persönlichen Traumwohnung schon einen Schritt näher.
Warum macht die Wohnungsbewerbung für die Interessenten Sinn?
Auch in weniger beliebten Wohngegenden und kleineren Orten ist man wahrscheinlich einer unter mehreren Bewerbern. Auch hierbei kann eine Bewerbung sinnvoll sein, damit sich der Vermieter im Vorfeld ein Bild des Interessenten machen kann und dass man seine Vertrauenswürdigkeit als künftiger Mieter unter Beweis stellen kann. Die Wohnungsbewerbung sollte stets wichtige Informationen zur eigenen Person, zur Einkommenslage und zur Zahlungsfähigkeit enthalten.
Was sollte eine Bewerbung beinhalten?
Wer eine Wohnungsbewerbung erstellen möchte, sollte der Bewerbung folgende Unterlagen und Informationen hinzufügen:
Persönliche Auskunft
Die Selbstauskunft dient dazu, persönliche Daten anzugeben - angefangen von Vor- und Nachname, Geburtstag, Staatsangehörigkeit und Anschrift über Telefonnummer bis hin zur E-Mail-Adresse. Auch eine Information über die aktuelle berufliche Tätigkeit und über das monatliche Nettoeinkommen sollte angefügt werden. Bei Bewerbungen mit mehreren Mietern (zB bei Wohngemeinschaften, Paar-Wohnungen) sollten alle Beteiligten diese Auskunft erteilen. Die Selbstauskunft des Interessenten ist aus rechtlicher Sicht freiwillig, kann jedoch die Chance auf eine Mietwohnung erhöhen.
Das Anschreiben
Das Bewerbungsanschreiben sollte am Beginn eine Vorstellung der eigenen Person enthalten. Der Fokus sollte hierbei auf die persönlichen Motive für die Wohnungssuche gelegt werden. Auch eine Beschreibung der aktuellen beruflichen Tätigkeit sowie ein Verweis auf beigelegte Unterlagen sollte im Anschreiben enthalten sein.
Die Bonitäts-Auskunft
Die SCHUFA-Auskunft wird verwendet, um die allgemeine Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Zahlungszuverlässigkeit des Interessenten zu bestätigen. Die SCHUFA-Auskunft sollte bereits vor der Wohnungsbesichtigung beantragt werden, da die Prüfung der Bonität gewöhnlich mehrere Tage in Anspruch nimmt. Bei Studenten oder Personen mit geringem Einkommen ist oftmals eine Bürgschaft der Eltern oder einer anderen Person anzufügen.
Die Kopie des Personalausweises
Zur eigenen Bewerbung sollte auch eine Kopie des Personalausweises angefügt werden. Bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sollte neben der Kopie des Reisepasses auch eine Meldebestätigung überreicht werden. Diese Unterlagen komplettieren die Bewerbung und dienen als Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit des Bewerbers.
Der Einkommensnachweis
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sollte auch ein Einkommensnachweis aus den letzten drei Monaten angefügt werden. Wenn der Wohnungsinteressent selbstständig tätig ist, reichen als Einkommensnachweis eine Steuererklärung des Vorjahres und ein aktueller Auszug aus dem Geschäftskonto aus. Mit dem Einkommensnachweis können die finanzielle Stellung und Belastung des Bewerbers optimal dargestellt werden.
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung soll dem Vermieter als Sicherheit dienen, dass die Miete auch zeitgerecht überwiesen werden kann. Diese Bescheinigung ist vom aktuellen Vermieter auszustellen. Der aktuelle Vermieter kann auf Wunsch auch ein Empfehlungsschreiben oder ein Referenzschreiben ausstellen. Wenn die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann, können auch die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate überreicht werden, um eine regelmäßige Zahlung der Miete zu bestätigen.