erstellt am 08.06.2021
Wasserschaden  - Österreich.Immobilien
Wasserschaden 

Wasserschaden 


So groß der Nutzen von Wasser ist, so groß ist auch der Schaden, der dadurch entstehen kann. Gerade im Haus kann ein solcher Wasserschaden erhebliche Kosten verursachen. Das Wasser tropft von der Decke und das hochwertige Mobiliar wird zerstört. Schnell stellt sich die Frage: Wer ist verantwortlich? Und wer übernimmt die Kosten? Wer keine geeignete Versicherung abgeschlossen hat, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Deshalb ist es so wichtig, die richtigen Versicherungen abzuschließen. 

Welche Versicherungen gibt es?

Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bezieht sich – wie der Name schon sagt – auf den Hausrat. Dazu gehört der Inhalt der Wohnung oder des Hauses, bestehend unter anderem aus: 



  • Bodenbelägen

  • Mobiliar

  • Textilien

  • Elektrogeräten

  • Wertsachen



Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel den Neuwert dieser Sachen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Wasserschaden in einer Mietwohnung oder einem Haus durch Leitungswasser verursacht wurde. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Abwasserrohre oder Wasserleitungen undicht werden. Hierbei geht es vor allem um die Wasserzuführungen zu Wasch- oder Spülmaschine oder zu Klima- und Heizungsanlagen. Wer ein Aquarium oder ein Wasserbett besitzt, sollte diese Punkte in die Hausratversicherung aufnehmen lassen. Im Normalfall wären diese Fälle nicht mitversichert. 

Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt Wasserschäden ab, die nicht innerhalb der Wohnung oder des Hauses, sondern am Gebäude selbst entstanden sind. Für Wände und Böden sollte daher eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Außerdem sind Schäden an Installationen eingeschlossen, die fest mit dem Gebäude verbunden oder verbaut sind. Dies trifft zum Beispiel auf Heizungs- oder Toilettenanlagen zu. 
Tritt ein Wasserschaden ein, so übernimmt die Wohngebäudeversicherung auch die Kosten für Folgeschäden, wenn Reparaturen oder Renovierungen erforderlich werden sollten. Vor allem bei einem Rohrbruch können exorbitant hohe Kosten durch Freilegung, Instandsetzung und Verschluss der Wasserleitung entstehen. 
Der Abschluss der Wohngebäudeversicherung ist Aufgabe des Eigentümers. Allerdings müssen die Gebäudebestandteile, die der Mieter oder der Wohnungseigentümer auf eigene Kosten eingebracht hat, über die Hausratversicherung abgesichert werden. 
Ausnahmen: 



  • Wenn das Gebäude leer steht und nicht genutzt wird, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

  • Ebenso verhält es sich, wenn ein Haus renoviert wird. Hier wird der Abschluss einer Bauleistungsversicherung empfohlen.



Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist dann wichtig, wenn ein Wasserschaden selbst verursacht wurde und dieser über die eigene Wohnung hinausgeht. In vielen Fällen erstreckt sich der Schaden auch auf benachbarte Wohnungen. Um nicht auf diesen Kosten sitzenzubleiben, ist es ratsam eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung deckt dann diejenigen Schäden ab, die dritten Personen entstanden sind. 

Ein häufiges Beispiel hierfür ist der geplatzte Waschmaschinenschlauch. Wenn das Wasser in die Wohnung darunter läuft, erleidet auch der Nachbar einen erheblichen Schaden. Die dort erforderlichen Reparaturen werden sodann von der Haftpflichtversicherung übernommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass regelmäßige Kontrollen der Wasseranschlüsse stattfinden. Entsteht der Wasserschaden durch Fahrlässigkeit, wird die Versicherungsgesellschaft in der Regel ihre Leistungen verweigern. 

Welche Anbieter gibt es?
Es gibt viele verschiedene Anbieter mit verschiedenen bzw. flexiblen Paketen. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter sowie ein Beratungsgespräch lohnt sich. 

Wasserschaden in Mietwohnung – Kann die Miete gemindert werden?
Tritt ein Wasserschaden ein, dauert es oft lange, bis dieser vollständig behoben ist. Durch die Nässe in Böden und Wänden droht eine Schimmelbildung, die nur durch eine ausreichende Trocknung vermieden oder eingedämmt werden kann. Dies kann allerdings einige Wochen dauern und bedeutet für den Mieter eine dauerhafte Einschränkung durch die laufenden Gerätschaften. Die Miete kann in diesen Fällen gemindert werden, allerdings lässt sich hier kein pauschaler Betrag nennen. Wer sich unsicher ist, kann sich von Mietervereinen beraten lassen. 

Wasserschaden in der Eigentumswohnung
Tritt ein Wasserschaden in einer Eigentumswohnung auf, hängt es von der Schadensart ab, ob die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung in Anspruch genommen werden muss. 
Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, werden von der Wohngebäudeversicherung reguliert. Die Hausratversicherung tritt ein, wenn Inventar beschädigt wurde. 
Schwieriger ist der Fall, wenn benachbarte Wohnungen betroffen sind oder Gemeinschaftseigentum beschädigt wurde. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Die betroffenen Parteien sollten vorsorglich Kontakt zu ihren Versicherungen, zur Hausverwaltung und gegebenenfalls zu einem Fachanwalt aufnehmen. 

Wie sollte im Fall der Fälle reagiert werden?



  • Wasser abstellen: Sofern dies möglich ist, sollte zunächst die Wasserzufuhr gestoppt werden.

  • Dokumentieren: Die betroffene Person sollte dann damit beginnen, den Schaden zu dokumentieren, indem sie Fotos von den entsprechenden Bereichen macht. Der Schaden muss auf den Fotos gut erkennbar sein. Sind einzelne Gegenstände beschädigt, so müssen auch diese fotografiert werden. Die Versicherungsgesellschaften verlangen in der Regel Detailaufnahmen des Schadens sowie Kaufbelege der beschädigten Gegenstände.

  • Aufbewahren: Die beschädigten Gegenstände sollten vor Abschluss der Schadenregulierung nicht entsorgt werden, da sie zu Beweiszwecken eventuell noch benötigt werden. Ist eine Aufbewahrung wegen Schimmelbildung nicht möglich, sollte das mit der Versicherung geklärt werden.

  • Schriftverkehr: Um eine zügige Bearbeitung nicht zu erschweren, sollte die zu Beginn vergebene Schadennummer immer angegeben werden.



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