erstellt am 08.06.2021
Die Feuerversicherung - Österreich.Immobilien
Die Feuerversicherung

Die Feuerversicherung

Was abgedeckt wird und worauf Versicherungsnehmer achten müssen 



Wenn in den eigenen vier Wänden oder auf dem Firmengelände ein Feuer ausbricht, bedeutet das meist einen großen finanziellen Schaden. Insbesondere Privatpersonen ohne den notwendigen Schutz riskieren dann nicht nur den Verlust von Hab und Gut, sondern den finanziellen Bankrott. Eine Feuerversicherung springt bei Bränden ein und erstattet dem Versicherern den Schaden. Welche Schäden in der Police in Österreich inbegriffen sind und worauf Versicherungsnehmer sonst noch achten müssen. 

Feuerversicherung – welche Schäden werden übernommen? 
Die Folgen eines Brandes können schwerwiegend sein. Brände entstehen durch menschliches Versagen, technische Defekte und andere Ursachen. Die häufigsten Brandursachen sind: 



  • Technische Defekte 

  • Natürliche Ursachen 

  • Selbstentzündung von Materialien 

  • Mensch oder Tiere als Verursacher 



Diese Ursachen werden noch einmal in Kategorien wie feuergefährliche Arbeiten und Brandstiftung oder unterteilt. Nicht alle Kategorien werden durch die Feuerversicherung abgedeckt. 
Abgedeckt sind Schäden, die durch „höhere Gewalt“ verursacht wurden. Dazu gehören Blitzschläge, Waldbrände und Explosionen. Auch menschliches Fehlverhalten, offenes Feuer oder Überhitzung können unter Umständen von dem Versicherer übernommen werden. Einzige Voraussetzung ist, dass kein eigenes Verschulden vorliegt. Grobe Fahrlässigkeit – etwa, wenn eine brennende Zigarette in den Aschenbecher geworfen wird und einen Brand verursacht – befreien den Versicherer von der Zahlungspflicht. Das brandtechnische Gutachten dient als Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe die Police ausgeschüttet wird. Die Details der Feuerversicherung sind stets vertraglich festgehalten und können beim Versicherer erfragt werden. 

Abgedeckt wird stets die gesamte Bausubstanz 
Der Versicherungsschutz umfasst die ganze Bausubstanz des Hauses. Das heißt, dass neben dem Mauerwerk auch Fenster, Türen und Dach inbegriffen sind. Ebenso Einbauküchen oder Heizungsanlagen, die Teil des Gebäudes sind. Markisen oder Antennen sind entweder mitversichert oder können durch eine Sondervereinbarung zu den abgedeckten Leistungen hinzugefügt werden. Grundsätzlich sind alle Objekte oder Bestandteile versichert, die entweder direkt zum Gebäude gehören oder dessen Nutzung erst möglich machen – also auch Leitungen, Kabel und Rohre. 

Bei Brandstiftung greift die Versicherung 
Auch bei mutwillig verursachten Bränden greift die Feuerversicherung. Der Versicherer übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden und reguliert ihn bis zu festgelegten Versicherungssumme. Abgedeckt sind sowohl die unmittelbaren Kosten wie die Kosten für die Neubeschaffung der Einrichtung oder der Wiederaufbau des Hauses sowie die Unterbringung in einem Hotel, falls ein Wohnhaus nach einem Brand nicht mehr bewohnbar ist. 
Außerdem werden sekundäre Kosten abgedeckt. Dazu zählen etwa die Kosten für Aufräumarbeiten und etwaige Schäden, die durch Löschwasser verursacht wurden. Der Feuerwehreinsatz ist ebenfalls Teil der Versicherung. Kann der Brandstifter überführt werden, fordert der Versicherer von diesem Regress-Leistungen. 
Die genannten Leistungen sind in den Policen standardmäßig vorhanden. Sie können um weitere Punkte ergänzt werden. Dadurch steigen jedoch auch die Kosten. 

Ein besserer Schutz durch Sondervereinbarungen 
Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, die Feuerschutz-Police um verschiedene Punkte ergänzen zu lassen. Diese Sondervereinbarungen erhöhen zwar die monatlichen Gebühren, verbessern im Zweifelsfall jedoch den Versicherungsschutz. Es ist beispielsweise möglich, neben dem eigentlichen Gebäude auch das darin befindliche Inventar abzusichern. Auch benachbarte Teile des Grundstücks wie Anbauten oder eine Scheune lassen sich einbinden. Notwendig ist dies auch deshalb, weil längst nicht alle Versicherer Gebäude wie Gartenlauben oder den Carport abdecken. Zudem fallen Spielgeräte, Mülltonnen oder Zäune nicht zwingend unter die inbegriffenen Leistungen. Ebenso Fahrzeuge, Grünanlagen und diverse, auf dem Grundstück befindliche Objekte. Dies bietet sich vor allem für Firmen und Privatpersonen mit großen Grundstücken an, auf denen sich Objekte mit hohem Finanzwert befinden. Die Feuerversicherung springt im Schadensfall ein und vermeidet im Zweifelsfall den finanziellen Ruin. 

Vor dem Vertragsabschluss: Kleingedrucktes lesen 
Weil der Versicherer in der Regel das brandtechnische Guthaben abwarten wird und bei einem begründeten Verdacht zunächst Rücksprache mit den ermittelnden Behörden hält, kann die Ausschüttung einige Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen. Ein genauer Blick ins Kleingedruckte informiert über entsprechende Klauseln. 

Eine Feuerversicherung deckt also Brandschäden aller Art ab und lässt sich zusätzlich um Sonderregelungen erweitern. Alleine, weil Gebäude einen enormen Sachwert besitzen und der finanzielle und emotionale Schaden nach einem Brand groß ist, dient die Police als wichtiger Rückhalt für jeden Gebäudebesitzer in Österreich.


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