erstellt am 07.06.2021
Umzugskosten - Österreich.Immobilien
Umzugskosten

Umzugskosten

Alle Umzugskosten erfassen und so kostengünstig wie möglich umziehen 



Jeder Wohnungsumzug ist ein Projekt, das sowohl organisatorisch als auch finanziell gut durchstrukturiert und geplant werden muss. Von der ersten Absicht oder der Notwendigkeit zum Ausziehen aus der bisherigen bis zum Einziehen in die zukünftige Wohnung vergehen erfahrungsgemäß mehrere Monate. Die damit verbundenen Kosten werden nicht punktgenau an einem Tag fällig, sondern sie verteilen sich auf den gesamten Umzugszeitraum. Das beginnt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages beim Makler beziehungsweise beim Vermieter und endet nach dem Wohnungseinzug mit der Rechnungsbezahlung an das Umzugsunternehmen beziehungsweise mit den Kosten der Umzugsparty für alle helfenden Hände. Für den Umzug muss mit Aufwendungen im vierstelligen Bereich gerechnet werden; und wenn für das zukünftige Zuhause neues Mobiliar angeschafft werden soll oder muss, dann wird daraus schnell ein fünfstelliger Eurobetrag. Die Umzugskosten werden meistens aus mehreren verschiedenen Einnahmen finanziert; der Banker spricht von einer Mischfinanzierung. Gemeint sind damit das eigene Ersparte sowie die Fremdfinanzierung mit dem Umzugskredit. Als Kreditanbieter kommen einerseits die Hausbank des Umziehenden und andererseits die Online- und Direktbanken im Internet infrage. Dem Kreditnehmer ist für seinen Umzug mit einem Rahmenkredit am besten geholfen. Der Kreditrahmen wird bedarfsgerecht und immer erst dann genutzt, wenn Rechnungen fällig werden. Das wirkt sich kostensparend auf die Kreditzinsen aus, die sich nach dem tagesaktuellen Saldo berechnen. 

Notwendige Ausgaben vor dem Umzug 
Schon Wochen oder gar Monate im Vorfeld des Umzugstages werden erste Kosten für das gemietete neue Zuhause fällig. Mit Abschluss des Mietvertrages stellt der Immobilienmakler seine Courtage, die Vermittlungsgebühr in Rechnung. Die ist hier in Österreich zwischen Mieter und Makler verhandelbar, wobei Höchstgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Für den unbefristeten Mietvertrag beträgt die Maklerprovision zwei Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den bis zu drei Jahren befristeten Mietvertrag wird eine Bruttomonatsmiete fällig, und bei einer Befristung über drei Jahre sind es ebenfalls zwei Bruttomonatsmieten zzgl. MWST. Ein weiterer, fest kalkulierbarer Kostenfaktor ist die Mietkaution. Sie wird direkt an den Vermieter gezahlt und ist grundsätzlich ebenfalls verhandelbar. Üblich ist eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten. Das kann im Einzelfall entweder die Monatskalt- oder die Bruttomonatsmiete sein, also inklusive der Neben- respektive Betriebskosten. Darüber hinaus muss, abhängig von der individuellen Mietwohnung, mit der Bezahlung einer „Abstandssumme“ an den Vormieter für die Übernahme von dessen Küchenausstattung gerechnet werden. Auch hier wird verhandelt, und zwar wahlweise zwischen Nachmieter und Vormieter oder unter Einbeziehung des Vermieters. Diese Kostenarten machen deutlich, dass abhängig von der Wohnungsgröße, der Wohnungsmiete und den Gegebenheiten leicht und locker ein mittlerer vierstelliger Betrag zustande kommt. 

Die Umzugskosten selbst 
Damit sind diejenigen Ausgaben angesprochen, die sich punktgenau am Umzugstag ergeben. Wird eine Umzugsfirma mit der Umzugsabwicklung beauftragt, dann ist der vor einigen Wochen oder Monaten akzeptierte Kostenvoranschlag durch die Unterschrift zu einem Vertrag geworden. Die Umzugsrechnung ist nach Abschluss des Einzuges in die neue Wohnung fällig. Bezahlmöglichkeiten sind Barzahlung sowie bargeldlose Zahlung per Girokarte oder Kreditkarte. Für den Umzug in Eigenregie wird das passende Umzugsfahrzeug gemietet und direkt bezahlt. Im Mietvertrag ist eine Kaskoversicherung enthalten. Die Umzugshelfer müssen sowohl in persona als auch haftpflichtversichert werden. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Tagesverpflegung für das Umzugsteam mit Speisen, Getränken und Mineralwasser zum Flüssigkeitsausgleich. An beiden Umzugsorten sind für den Umzugstag Halteverbotszonen einzurichten. Die dafür fällige Genehmigungsgebühr inklusive der Ausleihe von Halteverbotsschildern steht im direkten Zusammenhang mit dem Umziehen. Von dem Umzugstag mit Wochentag und Datum ist es abhängig, ob eine doppelte Mietzahlung vermieden werden kann oder nicht. Ausschlaggebend dafür sind das Ende des Mietvertrages für die bisherige sowie der Vertragsbeginn für die neue Wohnung. Je geschickter, sprich nahtlos ineinander übergehender dieser Wohnungswechsel getimt ist, desto preisgünstiger lässt sich der Umzug gestalten. Bestenfalls bleibt der Wohnungswechsel in Bezug auf diese Kostenart eine Nullnummer. 

Die ersten Kosten für das neue Zuhause 
In dem Mietvertrag ist vereinbart, in welchem Zustand die neue Mietwohnung übernommen beziehungsweise übergeben wird. Das Spektrum reicht von komplett renoviert inklusive Bodenbelag bis hin zu „nackt“, also ohne Tapete, ohne Anstrich sowie ohne Bodenbelag in den Wohn- und Nutzräumen. Das weiß der Mieter vor der Unterzeichnung des Mietvertrages und muss sich entsprechend darauf einstellen. Diese Schnittstelle kann Kosten verursachen, die entweder an mehrere Handwerksunternehmen fremdvergeben, oder die durch Eigenleistung auf den Kauf der Materialien reduziert werden. Der Kauf von neuem Mobiliar ist dann kaum vermeidbar, wenn die neue Wohnung flächen- und zimmermäßig größer ist als die bisherige. Solche Einrichtungskosten lassen sich durchaus beeinflussen. Ein Beispiel dafür ist die Einrichtung des Kinderzimmers für den erwarteten familiären Nachwuchs. Im mittelbaren Zusammenhang mit dem neuen Zuhause stehen eher marginale Ausgaben für die Anmeldung beim Gemeindeamt am neuen Wohnsitz, für die Kfz-Ummeldung oder für die Beantragung eines Nachsendeauftrages bei der Österreichischen Post AG. Unvermeidbar sind die Kosten für den neuen Telekommunikationsanschluss mit Festnetz und Internet. Der möglicherweise notwendige Wechsel des Energieversorgers hingegen sollte nichts kosten, sondern mit Begrüßungsbonus und Rabatt eher eine Kostenersparnis gegenüber dem bisherigen Vertrag bringen. Diese Kostenarten liegen allesamt im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich; innerhalb des Umzugsbudgets addieren sie sich jedoch zu einem Betrag, der von der Höhe her eingeplant werden muss. 

Letzte Kosten für das bisherige Zuhause 
Die bisherige Wohnung muss, wie es fachsprachlich heißt, besenrein zurückgegeben werden. Das bedeutet von der Ausstattung her so, wie sie laut Vertrag vor Jahren oder Jahrzehnten übernommen worden ist, und darüber hinaus mit gereinigten Fenstern nebst Bodenbelag. Unvermeidbar sind die Kosten für Wohnungsrenovierung sowie für Schönheitsreparaturen. Der Bewohner kann nicht gleichzeitig alles selbst machen und vor Ort sein. Im Übrigen interessieren ihn primär seine neuen vier Wände. Insofern werden diese Renovierungskosten in das Umzugsbudget eingeplant. Immerhin steht die besenreine Wohnungsübergabe im direkten Zusammenhang mit der anschließenden Rückzahlung der Mietkaution. Ein weiterer unvermeidbarer Kostenfaktor ist das Entrümpeln und Entsorgen von allem, was sich in den bisherigen Mieträumen nebst Keller und Dachgeschoss befunden hat und nicht in die neue Wohnung mitgenommen worden ist; aus welchen Gründen auch immer. Besenreine Übergabe heißt auch, dass alle gemieteten und genutzten Räume „ratzekatz“ leer sein müssen. Und die während der Mietzeit vorgenommenen Umbauten, sei es mit oder ohne das OK des Vermieters, müssen in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden. Ein typisches Beispiel dafür ist die Rigipswand als Raumteiler oder die Täfelung mit Rigipsplatten an Zimmerwand und Zimmerdecke. 

Der professionelle Umzug mit einem Umzugsunternehmen 
Abgesehen von der Zurverfügungstellung des Umzugsfahrzeuges ist alles andere eine Dienstleistung. Die kostet den Auftraggeber deutlich mehr Geld, als wenn er den Umzug selbst mit einigen Helfern abwickelt. Umgekehrt wird ihm der Umzug komplett abgenommen. Das Dienstleistungsangebot reicht vom Ein- und Auspacken des Hausrats in Umzugskartons bis hin zur Demontage und anschließender Montage von Mobiliar, von Lampen und Haushaltsgeräten. Das professionelle Umzugsteam der Umzugsfirma besteht in der Regel aus drei bis vier „kräftigen Männern“ mit viel beruflicher Routine und Erfahrung. Der Fahrer des Umzugsfahrzeuges ist meistens der Teamleiter, ergänzt um einen Handwerker sowie einen oder mehrere Umzugshelfer. Die Mannstunden des Teams werden, abhängig von ihrer Qualifikation, unterschiedlich berechnet. Weitere Kostenfaktoren sind die Fahrzeugmiete, die Entfernung in Autokilometern zwischen den beiden Umzugsorten als Umzugsstrecke, das Verleihen und Verkaufen von Umzugsmaterialien wie Kleiderkisten, Umzugskartons, Schutzdecken für den Transport von Bildern oder Luftpolsterfolie und Seidenpapier für das Porzellan. In dem Umzugsvertrag wird jede einzelne Kostenart in der voraussichtlichen oder auch endgültigen Höhe genannt, und zwar als Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Die wird der Gesamtnettosumme hinzuaddiert. Das Ergebnis ist für den Auftraggeber diejenige Umzugssumme, die er mit ein oder auch mehreren Angeboten vergleichen sollte. 

Der Umzug in Eigenregie mit privaten Helfern 
Eigenregie heißt in diesem Fall, das Umzugsteam durch eigene, in dem Sinne ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu ersetzen. Diese Personalkosten, im Vertrag mit der Umzugsfima in Mannstunden ausgedrückt, entfallen ersatzlos. Das macht den privaten Umzug auf Anhieb deutlich preisgünstiger. Auch das Mieten eines Umzugsfahrzeuges bei einer Autovermietung ist spürbar billiger. Das Helferteam kann, im Gegensatz zu einem begrenzten Umzugsteam, beliebig aufgestockt werden, ohne Mehrkosten zu verursachen. So lassen sich ohne Weiteres zwei Helferteams bilden; eins für die bisherige und das andere für die neue Wohnung. Das eher kleinere und dadurch preisgünstigere Umzugsfahrzeug kann mehrfach hin- und herpendeln, was für einen professionellen Umzug geradezu undenkbar ist. Die privaten Helfer müssen in zweifacher Hinsicht versichert werden. Zum einen gegen das Unfall-, und zum anderen gegen das Haftpflichtrisiko. Beide Versicherungen sind recht kostengünstig, dürfen jedoch nicht vernachlässigt werden. Umzugsschäden können sowohl das Umzugsgut als auch fremdes Eigentum betreffen. Ein Beispiel ist der Hausflurschaden durch ein „unprofessionelles“ Transportieren des Mobiliars. Der Möbelpacker ist routiniert, nicht jedoch der studierende Freund des Mieters. Diese Fürsorge sollte dem Umziehenden sowohl ideell als auch materiell ein persönliches Anliegen gegenüber seinen Helfern sein. 

Versicherung nebst Haftung für Umzugsgut und Umzugshelfer 
Der Umzug mit einer professionellen Umzugsfirma ist automatisch versichert; allerdings nur in einer begrenzten Höhe. Das Umzugsgut wird mit Mobiliar und Hausrat in Kubikmetern berechnet. Jeder Kubikmeter ist branchenüblich mit dem Betrag von 620 Euro versichert; das Umzugsvolumen von 20 Kubikmetern also mit 12.400 Euro. Der Auftraggeber muss jetzt anhand seiner Hausratversicherung prüfen, ob dieser Versicherungsschutz ausreichend hoch ist. Wenn nicht, dann besteht im Schadensfall die Gefahr einer Unterversicherung. Diese Lücke lässt sich dadurch schließen, dass die Versicherung der Umzugsfirma entsprechend aufgestockt wird, oder aber dass die Differenz für den Umzugstag zusätzlich hausratversichert wird. Obwohl es vielfach nicht üblich ist und auch nicht bedacht wird, sollte auch der private Umzug haftpflichtversichert werden. Jeder Helfer ist bestrebt und bemüht, keinen Schaden anzurichten. Leider wird leicht verkannt, dass diese Gefahr für den Laien deutlich akuter ist als für den professionellen Umzugshelfer. Der Verzicht auf eine Haftpflichtversicherung für den privaten Umzug wäre wirklich ein Sparen am falschen Platz. 

Umzug und Steuererklärung 
Es ist gar nicht so selten, dass der Staat einen Umzug tatkräftig unterstützt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Wohnungsumzug direkt oder auch mittelbar berufsbedingt ist. 

Zu diesen Anlässen gehören:



  • der Ortswechsel des Arbeitgebers mit der Folge, dass der Arbeitnehmer mit wechseln muss 

  • der Wechsel vom bisherigen zum neuen Arbeitgeber, dessen Arbeitsstätte deutlich weiter entfernt ist 

  • der erstmalige Beginn einer neuen Berufstätigkeit 

  • die Unzumutbarkeit der Wegstrecke zum bisherigen Arbeitsplatz; und zwar dann, wenn sich die tägliche Hin- und Rückfahrt vom neuen Wohnsitz aus zum Arbeitsplatz um eine Stunde und mehr verkürzt 



Zu den Kostenarten, die steuerlich geltend gemacht, also rechnerisch von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden können, gehören die eigenen Fahrtkosten, die Gesamtkosten für das Umzugsunternehmen, Handwerkskosten für Demontage und Montage an beiden Wohnsitzen, Maklerkosten oder auch Mehrkosten für die bisherige Mietwohnung in dem Fall, dass der bestehende Vertrag vorzeitig gekündigt worden ist und kein Nachmieter gefunden werden konnte. Generell gilt der Grundsatz, sämtliche Rechnungen sowie Belege aufzubewahren. Alle Zahlungen sollten bargeldlos geleistet werden, sodass ein Zahlungsnachweis durch die Abbuchung vom Girokonto nachweisbar ist. Als Belege gelten Rechnungen, ausgedruckte Kassenbons sowie quittierte Empfangsbestätigungen mit Datum, Unterschrift und wenn möglich Firmenstempel. 

Resümee 



  • Der private Wohnungsumzug sollte ebenso professionell gehandhabt werden wie es die Profis von der Umzugsfirma als Unternehmen tun 

  • Immerhin geht es bei dem Umzugsbudget um das eigene Geld, alles in allem im vierstelligen Bereich und darüber

  • Mündliche Absprachen sind ein No-Go; auch im Umgang mit privaten Vor- und Nachmietern sollte alles schriftlich festgehalten werden, bestenfalls mit Datum sowie gegenseitiger Unterschrift 

  • Mit guter Planung nebst einem geschickten Timing lässt sich bares Geld sparen und das Umzugsbudget deutlich reduzieren 

  • Bei einem Umzug in Privatregie sollte für die „gutwilligen“ Freunde sowohl versicherungs- als auch verpflegungsmäßig optimal gesorgt werden. Schließlich sind sie diejenigen, die durch ihr persönliches Engagement den Umzug überhaupt erst möglich, oder ihn zu einem finanziellen Erfolg machen. Eins wie das andere kommt dem Umziehenden unmittelbar zugute




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