erstellt am 08.06.2021
Mieter-Rechte und Pflichten - Österreich.Immobilien

Mieter-Rechte und Pflichten


Der Mieter sowie der Vermieter haben Rechte und Pflichten an die sie sich richten müssen. In Österreich hat der Mieter mehr Rechte und Schutz als der Vermieter.

Worauf muss der Mieter achten?
Sobald der Mieter den Mietvertrag unterzeichnet, bekommt er das Recht, die im Vertrag angeführten Räumlichkeiten zu verwenden. Mieter hat nur dann Einsicht auf die Betriebskostenabrechnung wenn er den Mietzins bezahlt. Mieter müssen sich bewusst sein, dass Betriebskosten sich auf Allgemeinflächen, wie z.B. Hauseingänge, Aufzüge, Tiefgaragen, Waschräume usw. verteilen. Falls Instandhaltungskosten entstehen, werden die nicht von den Betriebskosten gedeckt, sondern werden die von dem Vermieter getragen.
Der Mieter ist verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Falls bei der Mieterversammlung bzw. Eigentümerversammlung ein Putzplan ausgemacht wurde, muss der Mieter ungezwungen seinen Teil erledigen. Es ist dem Mieter überlassen ob er diese alleine macht oder eine externe Reinigungskraft engagiert und für dabei entstehende Kosten selber aufkommt

Wann darf der Mieter die Miete senken?
In der Regel ist Senkung der Miete nur dann erlaubt wenn sich die Wohnungsqualität deutlich verschlechtert, z.B. indem die Heizung nicht funktioniert, kein Warmwasser vorhanden ist oder sich Schimmel bildet. Das gilt nur dann wenn diese Schäden nicht vorher bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorhanden waren und es betrifft auch Gebrauchsgegenstände, die vorher schon vor Ort waren. Falls sich der Mieter entscheidet eine eigene Heizung einzubauen und ist diese beschädigt, kann der Vermieter nicht dafür angeklagt werden. Bevor der Mieter auf eigene Faust die Monatsrate kürzt wäre es besser, sich bei der österreichischen Arbeiterkammer über die mögliche Höhe der Zinsminderung zu informieren, oder wenn mit dem Vermieter über eine Preisnachlass spricht. In Österreich ist die Kündigung eines Mietvertrages gesetzlich geregelt und sollte auf alle Fälle schriftlich erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet sich an eine Kündigungsfrist von drei Monate zu halten.

Wann darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen?
Der Vermieter darf den Mietvertrag kündigen sobald sich der Mieter nicht an die ausgemachten Vereinbarungen, die im Mietvertrag stehen hält. Ein Grund um das Mietverhältnis zu beenden ist, wenn der Mieter das ganze Objekt ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet.
Bei vermieten von einzelnen Räumen benötigt man keine Erlaubnis vom Vermieter solang es im Vertrag nicht ausdrücklich verboten ist.

Sollte der Mieter die Miete nicht bezahlen, kann das auch zur Kündigung führen. Falls er dafür angeklagt wird, aber wenn er bis zum Ende der Gerichtverhandlung zahlt, ist es ihm gestattet in der Wohnung zu bleiben. Jedoch muss der Mieter dem Vermieter für die Prozesskosten zahlen.
Wenn als Anlass zur Kündigung eine schädliche Nutzung der Wohnung angeführt wird, wie z.B. eine Verwahrlosung der Wohnung, Lärmbelästigung, strafbare Handlungen gegen andere Mieter angeführt wird, ist es häufig schwierig die Situation wirklich nachzuweisen


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