Der Kaufvertrag
Kaufvertrag: Darauf müssen Verkäufer achten
Der Verkauf einer Liegenschaft in Österreich wird mittels eines schriftlich abgefassten Kaufvertrags besiegelt. Der Vertrag enthält unter anderem die Vereinbarungen, die zuvor im Kaufangebot oder mündlich getroffen wurden. Die Unterschriften von Käufer und Verkäufer finalisieren den Verkauf zu den jeweils vertraglich festgehaltenen Konditionen.
1. Käufer oder Verkäufer erstellen den Kaufvertrag
Wenn Sie in Österreich eine Liegenschaft verkaufen möchten, muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Dadurch werden die Parteien rechtlich geschützt und sämtliche Vereinbarungen noch einmal schriftlich festgehalten.
Der Kaufvertrag beim Liegenschaftsverkauf darf von dem Verkäufer oder dem Käufer erstellt werden. Mit der öffentlichen Beglaubigung wird der Kaufvertrag gültig und die Vereinbarungen bindend. Die Unterschrift erfolgt in der Anwesenheit eines Notars oder beim zuständigen Bezirksgericht. Die Liegenschaft geht allerdings erst dann an den neuen Eigentümer über, wenn die Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist.
2. Treuhandschaft bei Kreditfinanzierung erforderlich
Beim Verkauf einer Liegenschaft sollte der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt oder Notar überprüft und treuhänderisch abgewickelt werden. Notwendig ist eine Treuhandschaft insbesondere dann, wenn der Käufer das Objekt über einen Kredit finanzieren möchte. Der Kaufpreis wird überwiesen, sobald die Lastenfreistellungen des Grundstückes durch den Käufer erfolgt sind und der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch aufgenommen wurde.
Durch die treuhänderische Abwicklung werden beide Vertragsparteien abgesichert. Unter fachlicher Hand wird der Handel abgeschlossen und die wirtschaftlichen Risiken für Käufer und Verkäufer minimiert.
3. Darüber müssen sich Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag einigen
Für den Verkäufer ist der Ausschluss für Sach- und Rechtsmängel wichtig. Der Verkäufer steht allerdings weiterhin in der Pflicht, den Käufer über etwaige Schäden und Mängel aufzuklären. Werden Mängel bewusst verschwiegen, ist der Gewährleistungsausschluss nichtig.
Kaufvertrag und Liegenschaftsverkauf sind jeweils mit Gebühren verbunden. Zunächst fallen für die öffentliche Beglaubigung des Vertrags Gebühren. Außerdem kommen Gebühren für die Verbücherung im Grundbuch und die Aufsandungserklärung hinzu. Ob der Käufer oder der Verkäufer die Kosten übernimmt, ist Ermessenssache und wird am besten frühzeitig geklärt.
Tipp: Der Kaufvertrag sollte von einem Rechtsanwalt oder Notar geprüft werden. Der Notar nimmt eine unparteiische Rolle ein und gewährleistet, dass die Interessen beider Parteien vertrag festgehalten und umgesetzt werden. Sollten Unklarheiten auftreten, können diese vor der Vertragsunterzeichnung geklärt werden. In einigen Kantonen ist der Amtsnotar zuständig, in anderen darf der Notar frei gewählt werden.
4. Checkliste für den Kaufvertrag: Das muss rein
- vollständige Personenangaben der Vertragsparteien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
- Art und Adresse des Kaufgegenstands
- Kaufpreis
- Dienstbarkeiten (etwa Näherbaurecht)
- Grundlasten an der Liegenschaft (etwa Pfandrechte Dritter)
- Zeitpunkt der Immobilien-Übergabe
- Aufsendungserklärung
- Details zu Gebühren und Gebührenübernahme
- Weitere Informationen zur Einverleibung des neuen Eigentümers ins Grundbuch