erstellt am 07.06.2021
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Fotos von Immobilien: Darum müssen Sie auf das Urheberrecht achten 



Das müssen Makler beim Urheberrecht berücksichtigen 
Stellt Ihnen ein Kunde Fotos vom Objekt zur Verfügung, ist das grundsätzlich etwas Gutes. Problematisch wird es, wenn die Herkunft der Bilder nicht nachgeprüft wird. Nicht nur aufgrund des Datenschutzes müssen Makler bei der Verwendung von Fotos einige Dinge beachten. Der Urheber muss sein Einverständnis geben und die Inhalte des Bildes dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Immer wieder stellen unwissende Kunden Fotos zur Verfügung, ohne die Rechte darin zu besitzen. Wird beispielsweise ein Bild verwendet, dass der Vormieter der Wohnung gemacht hat, drohen urheberrechtliche Konsequenzen. 

Urheberrechtliche Konsequenzen 
Spätestens, wenn die Anzeige online geht oder in der lokalen Zeitung auftaucht, kann der Urheber des Bildes einschreiten und die Veröffentlichung untersagen. Wird etwa der Vormieter nicht über die Veröffentlichung von Bildern informiert, die er selbst von dem Objekt geschossen hat, kann er die Verwendung nachträglich untersagen. Dann müssen die Bilder aus dem Netz genommen werden. Ursächlich ist nicht nur das Urheberrecht, sondern oft auch der Schutz des Urhebers. Sind auf den Bildern beispielsweise teure Skulpturen oder Gemälde zu sehen, kann dies Betrüger auf den Plan rufen. Wenn nach der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes eine Beschwere eintrifft, ist dies also vollkommen gerechtfertigt. 

Das müssen Makler beachten 
Ob Wohnhaus oder Büro: es muss unabhängig vom Objekt die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden. Wird ein gewerbliches Gebäude vermittelt, können dementsprechend auch keine Fotos verwendet werden, die an anderer Stelle bereits veröffentlicht wurden. 
Wichtig ist zunächst, dass Ihr Kunde der Urheber der Fotos ist oder die Rechte an den Bildern hat. Ist dies nicht der Fall, sollten die Fotos nicht verwendet werden. Wenn der Urheber die Erlaubnis zur Verwendung verweigert, ist eine Nutzung untersagt. In jedem Fall sollte der Name des Urhebers angegeben werden, insofern keine anderweitige Regelung mit dem Urheber getroffen wurde. 
Als Immobilienmakler verbringt man selbst viel Zeit mit dem Fotografieren und bearbeiten von Bilder. Wenn Sie die Bilder selbst erstellen und dabei auf Hilfsmittel wie beispielsweise eine Drohne verzichten, können Sie die Aufnahme also ohne Weiteres verwenden. Ausgenommen das Gebäude stellt eine Art „Kunst“ dar.
Für Innenaufnahmen wird dagegen die Erlaubnis des Besitzers benötigt. Wer ein Foto der Mietwohnung oder des Reihenhauses aufnimmt, erkundigt sich am besten gleich vor Ort über das Urheberrecht. Bestenfalls wird die Vereinbarung schriftlich festgehalten, um im Zweifelsfall abgesichert zu sein. 

Übrigens: Wer Immobilien im Ausland fotografiert, muss die Gesetze des jeweiligen Landes beachten. Sollten Zwischenfälle dieser Art auftreten, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Kunden. Unerfahrene Immobilienbesitzer haben die rechtliche Situation oftmals nicht im Blick, weshalb sich ein klärendes Gespräch anbietet. Dabei können dann auch noch offene Fragen bezüglich des Urheberrechts geklärt werden.


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